Beschlussvorlage - 0262/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss zur Teilung des FNP - Änderungsverfahrensb) Beschluss über Anregungenc) Beschluss nach § 2, 3 und 5 Baugesetzbuch (abschließender Beschluss) für Teilbereich "A"d) Beschluss zur Vorbereitung der erneuten Offenlage für Teilbereich "B"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.06.2010
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.06.2010
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.06.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.06.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
|
Beschlussvorschlag
zu a):
Der Rat beschließt die Teilung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst den Bereich südlich des Landwirtschaftsweges.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des Landwirtschaftsweges.
Geltungsbereich:
Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Osten
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
- die
Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.
Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
zu b):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu c):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer
Insel Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§
2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den
Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
zu d):
Das Verfahren für den Teilbereich „B“
wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.
Nächster Verfahrensschritt:
Für den Teilbereich „B“ wird der
Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche
vorbereitet.
Sachverhalt
Kurzfassung
a) Teilungsbeschluss wird erforderlich, weil sich die
Zielrichtung der Planung im nördlichen Teilbereich geändert hat.
b) Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage
eingegangenen Anregungen (Teilbereich „A“).
c)
Abschließender
Beschluss zur FNP-Teiländerung Nr. 35, Teilbereich „A“.
d) Beschluss zur Vorbereitung der erneuten Offenlage für
Teilbereich „B“
Begründung
zu a):
Die bisherige Planung
sah für die Haßleyer Insel die Ansiedlung von Gewerbe vor. Entsprechend dieser
Planung ist das Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingeleitet worden. Für
den nördlichen Teil der Haßleyer Insel bestehen inzwischen konkrete Investitionsabsichten
mit der Zielsetzung, dort ein Möbelhaus mit 26.000 qm Verkaufsfläche, ein SB
Möbelhaus mit weiteren 4600 qm Verkaufsfläche und Fachmärkte anzusiedeln.
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 diese Investitionsabsicht begrüßt und die Verwaltung beauftragt, alle
erforderlichen Schritte zu unternehmen, um schnellstmöglich über die grundsätzliche
Machbarkeit des Projektes entscheiden zu können.
Die geplanten
Einzelhandelsvorhaben sind in dieser Größenordnung in einer gewerblichen
Baufläche nicht zulässig. Hierzu ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“
erforderlich. Weil das Energieversorgungsunternehmen ENERVIE (ehemals SEWAG)
auf dem südlichen Teil der Haßleyer Insel einen neuen Unternehmensstandort
errichten möchte, der die Darstellung einer gewerblichen Baufläche erfordert, wird
das Plangebiet auf der Höhe des querenden Landwirtschaftsweges geteilt und der
südliche Abschnitt als Teilbereich „A“ weiterbearbeitet. Für den
nördlichen Abschnitt als Teilbereich „B“ wird der Beschluss zur
erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche herbeigeführt.
zu b) und c):
Der Rat der Stadt Hagen hat am 24.02.1994
den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel –
zum FNP der Stadt Hagen gefasst.
Die Beteiligung der umweltrelevanten
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Scoping) fand am 14.05.2009
statt.
Die Beteiligung der Bürger an der
Bauleitplanung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für diese Flächennutzungsplanteiländerung
am 09.06.2009 statt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit
Schreiben vom 16.03.2009 die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die öffentliche Auslegung und
nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
wurde in der Zeit vom 18.01. bis 19.02.2010 einschließlich durchgeführt.
Im Beteiligungszeitraum wurden von folgenden Trägern
öffentlicher Belange und Fachämtern der Verwaltung Anregungen vorgebracht:
- Landwirtschaftkammer NRW
- Bezirksregierung Arnsberg
- RWE Westfalen-Weser-Ems
- NABU Stadtverband Hagen e.V.
- Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW
- BUND – Kreisgruppe Hagen
- Stadtentwässerung Hagen (SEH)
- Stadt Hagen: Untere Bodenschutzbehörde
Im Beteiligungszeitraum wurden von einem Bürger (9.) Anregungen
vorgebracht.
Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der
eingegangenen Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht
ergeben.
Die Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde
neu verfasst. In Teil B „Umweltbericht“ wurde der Punkt 4.6
„Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen“ ergänzt. Des Weiteren
wurde in Teil A der Begründung der Punkt 2 Anlass Ziel und Zweck der Planung
hinsichtlich der neuen Zielrichtung für den nördlichen Bereich geändert, der
Punkt 6.2 Öffentliche Entwässerung in nördlichen und südlichen Bereich geteilt
und Punkt 6.3 Ferngasleitung hinsichtlich des Schutzstreifens geändert.
Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte
der beigefügten Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und dem Umweltbericht (Teil B) unter Punkt 4.6 ergänzt am 06.04.2010.
1.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der Landwirtschaftskammer, die mit Schreiben vom 13.01.2010 zur
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht
wurden
Die Anregungen beziehen sich auf den Verlust von
Ackerflächen.
Nach Aussage des Landwirtschaftlichen
Fachbeitrages zum Flächennutzungsplan (Dezember 2005) befindet sich im Bereich
Emst, Haßley und Staplack keine Hofstelle eines landwirtschaftlichen
Erwerbsbetriebes. Mit der Gewerbeplanung wird eine landwirtschaftliche
Nutzfläche verbraucht. Zu beachten ist der dadurch entstehende Nachteil für die
Agrarstruktur.
Die auf der Haßleyer Insel gelegenen
Flächen sind durch die Autobahn und die östlich vorbeiführende Straße
abgetrennt von anderen zusammenhängenden Flächen. Ein erheblicher Nachteil für
die Agrarstruktur würde sich aus der Inanspruchnahme jedoch nicht ergeben.
Aufgrund des Gewerbeflächendefizits
wird hier dem Belang „Gewerbe“ Priorität eingeräumt.
Die Anregung wird von daher
zurückgewiesen.
2.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg, die per E-Mail vom 18.01.2010 zur
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht
wurden
Die Anregungen beziehen sich auf das
Monitoring.
Die unter 4.6. in Teil B Umweltbericht
aufgeführten Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen (Monitoring) wurden ergänzt:
Erst
die aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entwickelten Bebauungspläne
treffen rechtsverbindliche Festsetzungen. Im FNP werden nur in Ausnahmefällen
Festsetzungen für den direkten Vollzug getroffen. Im vorliegenden Planfall beschränkt
sich die FNP-Änderung auf ihre Vorbereitungsfunktion für die nachfolgende Bebauungsplanung.
Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich daher erst durch die
rechtsverbindlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Die
Stadt Hagen überprüft den Vollzug und die Umsetzung der im Landschaftspflegerischen
Begleitplan zum Bebauungsplan festgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen. Dies
umfasst auch die Erhaltung und den Schutz von Einzelbäumen auf den Grünflächen
sowie die fachgerechte Ausführung und den Erhalt der vorzunehmenden Anpflanzungen
im Plangebiet. Die Überprüfung des Erhalts und der sachgemäßen Pflege der
Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehender Überwachungspflichten.
Die
Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinien und der Grundflächenzahl
wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauamt
überprüft.
Die
sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen der baurechtlichen
Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von Hinweisen und
Beschwerden aus der Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen Auswirkungen
erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehender Überwachungspflichten
(z. B. Staatliches Umweltamt).
Den
Anregungen wird gefolgt.
3.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der RWE Westfalen-Weser-Ems, die per E-Mail vom 05.03.2010 zur
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht
wurden
Die Anregungen beziehen sich auf die
geplante Ferngasleitung.
Für den Bau der Leitung wird ein
Arbeitsstreifen von ca. 30 m Breite benötigt, der jedoch nach Fertigstellung
der Leitung wieder rekultiviert wird. Der Schutzstreifen der MET muss 10 m
betragen (beidseitig der Leitungen jeweils 5 m). Die Begründung wurde entsprechend
geändert.
Den Anregungen wird gefolgt.
4.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen des NABU Stadtverband Hagen e.V., die mit Schreiben vom 18.02.2010
zur Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht
wurden
Die Anregungen beziehen sich auf den
Flächenverbrauch und den Artenschutz.
Grundsätzlich wird durch die geplante
Gewerbeflächendarstellung Freiraum in Anspruch genommen und somit ist die
Anregung berechtigt.
Bei der in Aussicht genommenen Fläche
handelt es sich jedoch um einen der wenigen noch in Frage kommenden Bereiche,
welcher in der ersten Stufe der Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung (Gesamt
UVP) „Flächenreserven in Bestand und Freiraum“ von 1991 als
Suchraum für potentielle Gewerbe- und Industrieflächen aus Sicht der Umwelt
ermittelt wurden. Auch nach dem Ergebnis der standortbezogenen Untersuchung,
die im Juni 1993 durch das Büro Froelich & Sporbeck vorgelegt wurde, ist
eine umweltverträgliche Entwicklung dieser Fläche zu einem Gewerbegebiet bei Beachtung
der Empfehlungen des Gutachters möglich. Danach sind zur Minimierung des
betriebsbedingten Risikos nur Betriebe des tertiären Sektors anzusiedeln.
Bezüglich der Minimierung des Gefährdungspotentials für das Wasserdargebot sind
dabei nur Betriebe zuzulassen, die mit maximal schwach wassergefährdenden
Stoffen umgehen.
Des Weiteren hat für die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen die Bezirksregierung Arnsberg einen
Bedarf von 108,6 ha an neuen Bauflächen anerkannt. Unter Berücksichtigung der
potentiell verfügbaren Flächenreserven im Bestand in Höhe von 50,6 ha
ergibt sich daraus ein Fehlbedarf an Gewerbeflächen von 58 ha. Dieser
Fehlbedarf wird auch von der aktuellen Studie „Wirtschaftsflächen Ruhr
2009“ der wmr (Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH) bestätigt.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Gemäß Artenschutzrechtlichem
Fachbeitrag zur FNP-Teiländerung (weluga Umweltplanung, November 2009) weist
der Untersuchungsraum insgesamt ein typisches Artenspektrum für intensiv
genutzte Agrarlandschaften mit einzelnen Feldgehölzen und Hecken auf. Es kommen
mehrere Arten der Roten Liste NRW’s vor, die das Plangebiet selten als
Jahres- meistens als Teillebensraum (Teil des Nahrungshabitats, kurzzeitige
Rast auf dem Durchzug) nutzen.
Die Bedeutung des Plangebietes als
Lebensraum für Tiere liegt in seiner Funktion als Trittstein zwischen den
sowohl östlich als westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Trotz
der von der Haßleyer Insel und insbesondere der BAB A 45 ausgehenden Störungs-
und Zerschneidungswirkung ist davon auszugehen, dass bestimmte Tiere aus diesen
umgebenden Lebensräumen diese Verkehrswege überqueren und dabei auch das
Plangebiet (zumindest kurzzeitig) nutzen.
Eine besondere Rolle als Trittstein
zwischen den Freiräumen östlich der Haßleyer Straße und westlich der A 45 spielt
hier offenbar der vorhandene Fichtenbestand, der von weniger lärmempfindlichen
Arten als Brutplatz und von Beutegreifern mit großräumigeren
Lebensraumansprüchen z. B. als Ansitz genutzt wird. Diese Funktion soll in Form
einer angepassten Begleitbepflanzung des vorhandenen Weges in den Landschaftspflegerischen
Begleitplänen zum Bebauungsplanverfahren aufgegriffen werden und dadurch
zumindest teilweise wieder hergestellt werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
5.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., die mit
Schreiben vom 19.02.2010 zur Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP
der Stadt Hagen vorgebracht wurden
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und
Umwelt NRW schließt sich den Anregungen des NABU Stadtverband Hagen an.
Die Anregungen beziehen sich auf den
Flächenverbrauch und den Artenschutz.
Grundsätzlich wird durch die geplante
Gewerbeflächendarstellung Freiraum in Anspruch genommen und somit ist die
Anregung berechtigt.
Bei der in Aussicht genommenen Fläche
handelt es sich jedoch um einen der wenigen noch in Frage kommenden Bereiche,
welcher in der ersten Stufe der Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung (Gesamt
UVP) „Flächenreserven in Bestand und Freiraum“ von 1991 als
Suchraum für potentielle Gewerbe- und Industrieflächen aus Sicht der Umwelt
ermittelt wurden. Auch nach dem Ergebnis der standortbezogenen Untersuchung,
die im Juni 1993 durch das Büro Froelich & Sporbeck vorgelegt wurde, ist
eine umweltverträgliche Entwicklung dieser Fläche zu einem Gewerbegebiet bei
Beachtung der Empfehlungen des Gutachters möglich. Danach sind zur Minimierung
des betriebsbedingten Risikos nur Betriebe des tertiären Sektors anzusiedeln.
Bezüglich der Minimierung des Gefährdungspotentials für das Wasserdargebot sind
dabei nur Betriebe zuzulassen, die mit maximal schwach wassergefährdenden
Stoffen umgehen.
Des Weiteren hat für die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen die Bezirksregierung Arnsberg einen
Bedarf von 108,6 ha an neuen Bauflächen anerkannt. Unter Berücksichtigung der
potentiell verfügbaren Flächenreserven im Bestand in Höhe von 50,6 ha
ergibt sich daraus ein Fehlbedarf an Gewerbeflächen von 58 ha. Dieser
Fehlbedarf wird auch von der aktuellen Studie „Wirtschaftsflächen Ruhr
2009“ der wmr (Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH) bestätigt.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Gemäß Artenschutzrechtlichem
Fachbeitrag zur FNP-Teiländerung (weluga Umweltplanung, November 2009) weist
der Untersuchungsraum insgesamt ein typisches Artenspektrum für intensiv
genutzte Agrarlandschaften mit einzelnen Feldgehölzen und Hecken auf. Es kommen
mehrere Arten der Roten Liste NRW’s vor, die das Plangebiet selten als
Jahres- meistens als Teillebensraum (Teil des Nahrungshabitats, kurzzeitige
Rast auf dem Durchzug) nutzen.
Die Bedeutung des Plangebietes als
Lebensraum für Tiere liegt in seiner Funktion als Trittstein zwischen den
sowohl östlich als westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Trotz
der von der Haßleyer Insel und insbesondere der BAB A 45 ausgehenden Störungs-
und Zerschneidungswirkung ist davon auszugehen, dass bestimmte Tiere aus diesen
umgebenden Lebensräumen diese Verkehrswege überqueren und dabei auch das
Plangebiet (zumindest kurzzeitig) nutzen.
Eine besondere Rolle als Trittstein
zwischen den Freiräumen östlich der Haßleyer Straße und westlich der A 45 spielt
hier offenbar der vorhandene Fichtenbestand, der von weniger lärmempfindlichen
Arten als Brutplatz und von Beutegreifern mit großräumigeren
Lebensraumansprüchen z. B. als Ansitz genutzt wird. Diese Funktion soll in Form
einer angepassten Begleitbepflanzung des vorhandenen Weges in den Landschaftspflegerischen
Begleitplänen zum Bebauungsplanverfahren aufgegriffen werden und dadurch
zumindest teilweise wieder hergestellt werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
6.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen des BUND – Kreisgruppe Hagen, die mit Schreiben vom 19.02.2010
zur Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht
wurden
Die Anregungen beziehen sich auf den
Verlust von landwirtschaftlichen Flächen, den Flächenverbrauch und die
Einleitung des Niederschlagswassers in den Milchenbach.
Die auf der Haßleyer Insel gelegenen Flächen
sind durch die Autobahn und die östlich vorbeiführende Straße von anderen
zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen abgetrennt. Dadurch würden sich
nach Aussage des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages zum Flächennutzungsplan
(Dezember 2005) keine erheblichen Nachteile für die Agrarstruktur ergeben.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Grundsätzlich wird durch die geplante
Gewerbeflächendarstellung Freiraum in Anspruch genommen und somit ist die Anregung
berechtigt.
Bei der in Aussicht genommenen Fläche
handelt es sich jedoch um einen der wenigen noch in Frage kommenden Bereiche,
welcher in der ersten Stufe der Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung (Gesamt
UVP) „Flächenreserven in Bestand und Freiraum“ von 1991 als
Suchraum für potentielle Gewerbe- und Industrieflächen aus Sicht der Umwelt
ermittelt wurden. Auch nach dem Ergebnis der standortbezogenen Untersuchung,
die im Juni 1993 durch das Büro Froelich & Sporbeck vorgelegt wurde, ist
eine umweltverträgliche Entwicklung dieser Fläche zu einem Gewerbegebiet bei
Beachtung der Empfehlungen des Gutachters möglich. Danach sind zur Minimierung
des betriebsbedingten Risikos nur Betriebe des tertiären Sektors anzusiedeln.
Bezüglich der Minimierung des Gefährdungspotentials für das Wasserdargebot sind
dabei nur Betriebe zuzulassen, die mit maximal schwach wassergefährdenden
Stoffen umgehen.
Des Weiteren hat für die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen die Bezirksregierung Arnsberg einen
Bedarf von 108,6 ha an neuen Bauflächen anerkannt. Unter Berücksichtigung der
potentiell verfügbaren Flächenreserven im Bestand in Höhe von 50,6 ha
ergibt sich daraus ein Fehlbedarf an Gewerbeflächen von 58 ha. Dieser
Fehlbedarf wird auch von der aktuellen Studie „Wirtschaftsflächen Ruhr
2009“ der wmr (Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH) bestätigt.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz ist
der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger
Weise zu kompensieren.
Aufgrund der geplanten großflächigen
Flächeninanspruchnahme werden absehbar externe Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich. Art und Umfang der Maßnahmen können erst im Rahmen der
Landschaftspflegerischen Begleitpläne zum Bebauungsplan festgelegt werden.
Gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch sind
die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen. Die Umweltbelange gehen gleichrangig mit den städtebaulichen und
wirtschaftlichen Belangen in die Abwägung ein.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
sind Fachbeiträge für die Entwässerung erforderlich. Hierbei wird der Schutz
wertvoller Elemente des Naturhaushalts, die auch die Gehölzstreifen an
möglichen Trassen der Entwässerungsleitungen beinhalten, zu berücksichtigen
sein. Dies geht jedoch über die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes hinaus
und ist nicht darstellungsrelevant.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
7.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der SEH, die mit Schreiben vom 09.02.2010 zur Teiländerung Nr. 35
– Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden
Die Anregungen beziehen sich auf die
öffentliche Entwässerung.
Die unter Punkt 6.2 aufgeführte
öffentliche Entwässerung bezieht sich nur auf den südlichen Teil der Haßleyer
Insel. Aus topographischen Gründen soll der nördliche Bereich der Haßleyer
Insel anders entwässert werden. Die Begründung wurde entsprechend geändert.
Den Anregungen wird gefolgt.
8.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde, die mit Schreiben vom 11.02.2010 zur
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht
wurden
Die Anregungen beziehen sich auf die
Inanspruchnahme von neuen Flächen, den Verlust eines
Bodenschutzvorranggebietes.
Brachflächen in der für die Errichtung
eines neuen Unternehmensstandortes für das Energieversorgungsunternehmen
ENERVIE (ehemals SEWAG) erforderlichen Größenordnung und verkehrsgünstigen Lage
sind im Hagener Stadtgebiet derzeit nicht vorhanden.
Des Weiteren hat für die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen die Bezirksregierung Arnsberg einen
Bedarf von 108,6 ha an neuen
Bauflächen anerkannt. Unter Berücksichtigung der potentiell verfügbaren
Flächenreserven im Bestand in Höhe von 50,6 ha ergibt sich daraus ein
Fehlbedarf an Gewerbeflächen von 58 ha. Dieser Fehlbedarf wird auch von
der aktuellen Studie „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009“ der wmr (Wirtschaftsförderung
metropoleruhr GmbH) bestätigt.
Es werden Böden in Anspruch genommen,
die aufgrund ihrer Fruchtbarkeit schutzwürdig sind. Der Eingriff in die
Bodenfunktion von Böden, die als Wert- und Funktionselement besonderer
Bedeutung eingestuft sind (Bodenschutzvorrangfläche) wird durch Maßnahmen
ausgeglichen werden, die insbesondere zum Ausgleich verloren gehender
Bodenfunktionen geeignet sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die
Bodenschutzvorrangfläche im nördlichen Teil (Teilbereich B) befindet.
Es ist richtig, dass die Studie zur
Ermittlung von potentiellen Gewerbe- und Industriestandorten aus Sicht der
Umwelt nunmehr fast 20 Jahre alt ist. Die damaligen Aussagen werden durch
aktuell erstellte Gutachten wie den vorliegenden Umweltbericht vom Grundsatz bestätigt.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
9.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den
Anregungen eines Bürgers, die mit Schreiben vom 14.01.2010 zur Teiländerung Nr.
35 – Haßleyer Insel zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden
Die
Anregungen beziehen sich auf die Nicht-Berücksichtigung der demographischen
Entwicklung, den Freiraumschutz, den Verlust einer wertvollen Ackerfläche und
die Zerstörung der Landschaft.
Trotz
der demographischen Entwicklung hat die Bezirksregierung in Arnsberg für die
Stadt Hagen einen Bedarf von 108,6 ha Gewerbefläche ermittelt. 45,9 ha davon
werden durch gewerbliche Bauflächenreserven im Flächennutzungsplan abgedeckt,
55,8 ha sollen neu dargestellt werden. Diese 55,8 ha beinhalten die 10,7 ha der
Haßleyer Insel.
Aus
Sicht der Landschaft und Umwelt handelt es sich um einen durch Auswirkungen der
umgebenden Straßen (A 45, Haßleyer Straße) stark vorbelasteten Bereich, dennoch
ist die Fläche aus Sicht des Freiraumschutzes und einiger schutzgutbezogener
Details in ihrem heutigen Zustand erhaltenswert. Aus städtebaulicher Sicht
handelt es sich aufgrund der sehr guten Verkehrsanbindung und der günstigen
Topographie um eine für die Ansiedlung von Gewerbe geeignete Fläche. In der
ersten Stufe der Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung (Gesamt UVP)
"Flächenreserven in Bestand und Freiraum" von 1991 wurde dieser
Bereich als Suchraum für potentielle Gewerbe - und Industrieflächen aus Sicht
der Umwelt ermittelt. Auch nach dem Ergebnis der standortbezogenen
Untersuchung, die im Juni 1993 durch das Büro Froelich & Sporbeck vorgelegt
wurde, ist eine umweltverträgliche Entwicklung dieser Fläche zu einem
Gewerbegebiet möglich.
Die
Beeinträchtigungen der Bestandteile des Naturhaushaltes können durch Vermeidungs-
und Minderungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Ausgleichsmaßnahmen werden
aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten außerhalb des
FNP-Änderungsbereichs liegen.
Nach
Aussage des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages zum Flächennutzungsplan (Dezember
2005) befindet sich im Bereich Emst, Haßley und Staplack keine Hofstelle eines
landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebes. Mit der Gewerbeplanung wird eine landwirtschaftliche
Nutzfläche verbraucht. Zu beachten ist der dadurch entstehende Nachteil für die
Agrarstruktur.
Die
auf der Haßleyer Insel gelegenen Flächen sind durch die Autobahn und die
östlich vorbeiführende Straße abgetrennt von anderen zusammenhängenden Flächen.
Ein erheblicher Nachteil für die Agrarstruktur würde sich aus der
Inanspruchnahme jedoch nicht ergeben.
Das
Barmerfeld ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, gleiches gilt für die
Neuaufstellung des GEPs und die Erweiterung des Steinbruchs Donnerkuhle. Die zu
diesen Verfahren vorgebrachten Einwendungen wurden im entsprechenden Verfahren
behandelt.
Der
Ratsbeschluss, die Haßleyer Insel als Flächenpotential für zukünftige
Generationen vorzuhalten, datiert von 1993, ist also bereits 17 Jahre alt. Man
kann sicherlich noch nicht sagen, dass der Zeitraum der zukünftigen Generation
bereits erreicht ist, aber es ist ein sehr langer Zeitraum, in dem die
Stadtentwicklung weiter gegangen ist und aktuell diese gut erschlossene, aus
Sicht der Umwelt grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung geeignete Fläche
entwickelt werden soll.
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die Vorlage "Neue
Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan - Vorentwurf der Stadt
Hagen" beschlossen. Gemäß diesem Beschluss soll die Fläche Emst IV als
Wohnbauflächenreserve erhalten bleiben. Die Haßleyer Insel soll zukünftig als
gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Der Bereich Staplack bleibt als Fläche für die Landwirtschaft
bestehen. Hier wird auch in Zukunft keine Wohnbebauung stattfinden.
Es
ist richtig, dass mit weiteren Bevölkerungsverlusten zu rechnen ist. Wie weiter
oben bereits dargestellt, besteht trotzdem ein Bedarf an neuen Gewerbeflächen.
Eine Möglichkeit, um dem weiteren Bevölkerungsverlust entgegenzuwirken, ist,
mit der Bereitstellung von Gewerbeflächen neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Im
Rahmen der gesamtstädtischen Untersuchung "Flächenreserven in Bestand und
Freiraum" von 1991 wurde dieser Bereich als Suchraum für potentielle
Gewerbe - und Industrieflächen aus Sicht
der Umwelt ermittelt. Insofern ist der
Grundsatz der flächensparenden und umweltschonenden Inanspruchnahme von
Freiraum erfüllt.
Bei
der Haßleyer Insel handelt es sich nicht um einen regionalen Grünzug, sondern
um einen allgemeinen Siedlungsbereich. Demnach ist die Ansiedlung von Wohnen
und wohnverträglichem Gewerbe gemäß den Darstellungen des GEP zulässig.
Das
Plangebiet ist als temporäres Landschaftsschutzgebiet mit dem Zusatz
festgesetzt, dass widersprechende Festsetzungen des Landschaftsschutzes bei
Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplanes oder einer Satzung
über den Vorhaben- und Erschließungsplan mit deren Rechtsverbindlichkeit außer
Kraft treten. Der Verlust dieses Freiraumes zugunsten einer Freifläche ist
demnach im Landschaftsplan bereits dokumentiert.
Die
Anregungen werden zurückgewiesen.
Anlagen
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02.06.2010 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a):
Der Rat beschließt die Teilung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst den Bereich südlich des
Landwirtschaftsweges.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des
Landwirtschaftsweges.
Geltungsbereich:
Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Osten
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
- die
Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.
Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
Ergänzung
des Umweltausschusses:
Die
Teilbereiche A und B grenzen direkt aneinander, dazwischen gibt es keine freie
Enklave.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
zu b):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen
und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
1 |
zu c):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte
und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer Insel
Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3
und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den
Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
4 |
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Enthaltungen: |
0 |
zu d):
Das Verfahren für den Teilbereich „B“
wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.
Nächster Verfahrensschritt:
Für den Teilbereich „B“ wird der
Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche
vorbereitet.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
9 |
|
Dagegen: |
4 |
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Enthaltungen: |
0 |
08.06.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a):
Der Rat beschließt die Teilung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst den Bereich einschließlich des Landwirtschaftsweges.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des
Landwirtschaftsweges.
Geltungsbereich:
Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Osten
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
- die
Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.
Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
zu b):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu c):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte
und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer Insel
Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3
und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den
Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
zu d):
Das Verfahren für den Teilbereich „B“
wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.
Nächster Verfahrensschritt:
Für den Teilbereich „B“ wird der
Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche
vorbereitet.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.
10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a):
Der Rat beschließt die Teilung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst den Bereich einschließlich des Landwirtschaftsweges.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des
Landwirtschaftsweges.
Geltungsbereich:
Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Osten
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
- die
Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.
Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
zu b):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu c):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer
Insel Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§
2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den
Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
zu d):
Das Verfahren für den Teilbereich „B“
wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.
Nächster Verfahrensschritt:
Für den Teilbereich „B“ wird der
Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche
vorbereitet.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |