10.06.2010 - 5.20 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker führt für die Fraktion Hagen Aktiv aus, dass sie weiterhin der Auffassung ist, die Haßleyer Insel nicht zu bebauen. Des Weiteren sei die Ansiedlung der Firma Enervie an dieser Stelle falsch, dies sei am Bahnhof besser positioniert. Daher wird sie gegen diese Vorlage stimmen.
Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass die endgültige Zustimmung zu einer Sitzverlagerung der Firma Enervie zur Haßleyer Insel nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt, sondern aufgrund einer tatsächlichen Meinungsbildung der Stadt Hagen als Aktionär der Enervie. Dieses wird nach der Sommerpause erörtert. Das Bebauungsplanverfahren wird bereits fortgeführt, damit bei einer positiven Entscheidung kein Zeitverlust durch Planungen entsteht. Er schlägt vor, über den geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses abzustimmen.
Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier
erklärt sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung
des Rates für befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschluss:
zu a):
Der Rat beschließt die Teilung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst den Bereich einschließlich des Landwirtschaftsweges.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des
Landwirtschaftsweges.
Geltungsbereich:
Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Osten
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
- die
Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.
Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird
begrenzt durch
- die
BAB A 45 im Westen
- die
Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- den
querenden Landwirtschaftsweg im Süden.
zu b):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu c):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer
Insel Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§
2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den
Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
zu d):
Das Verfahren für den Teilbereich „B“
wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.
Nächster Verfahrensschritt:
Für den Teilbereich „B“ wird der
Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche
vorbereitet.
Anlagen zur Vorlage
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1,4 MB
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35,6 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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469,9 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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