Beschlussvorlage - 0646/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt zu,

a) dass die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB GmbH) einen Kommanditanteil in Höhe von 0,5 % am Festkapital der items GmbH & Co. KG zum Nennwert von 500,00 € von der KVV items treuhand GmbH erwirbt und

b) sich als Kommanditistin an der items GmbH & Co. KG beteiligt.

2. Herr Sven Lindemann (Geschäftsführer der HEB GmbH) wird als Vertreter der Kommune gemäß § 113 GO NRW in die Gesellschafterversammlung der items GmbH & Co. KG entsandt

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gemäß § 115 der Gemeindeordnung NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.

4. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen und Erklärungen ermächtigt, die zur Umsetzung der o. a. Ziffern 1. bis 3. notwendig und/oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet insbesondere die Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen als Weisung an die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) als Gesellschafterin der HEB GmbH, damit diese in der Gesellschafterversammlung der HEB ihr eigenes sowie das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB-Gesellschaftsvertrag an den HEB-Gesellschaftsanteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht in Form einer Zustimmung zu Ziffern 1 erteilt.

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Sachverhalt

Die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB GmbH) beabsichtigt, sich mit einem Kommanditanteil in Höhe von 0,5 % am Festkapital der items GmbH & Co. KG zu beteiligen. Der Erwerb erfolgt über die KVV items treuhand GmbH zu einem Nennwert von 500,00 €. Mit diesem Anteil sind keine Ansprüche auf Vermögen oder Gewinn der Gesellschaft verbunden, diese verbleiben vollständig bei der Komplementärin, der items management GmbH.

 

Die Beteiligung dient dem Ziel, sich als kommunales Unternehmen in ein leistungsfähiges Netzwerk kommunaler Partner einzubringen, das sich auf digitale Infrastruktur, IT-Services und Organisationsentwicklung spezialisiert hat. Die items GmbH & Co. KG bietet umfassende Leistungen für kommunale Unternehmen an und ermöglicht durch Bündelung von Bedarfen, gemeinsamen Wissenstransfer und zentrale Systembetreuung eine wirtschaftlich tragfähige und zukunftssichere Ausrichtung.

 

Da die items GmbH & Co. KG als kommunales Unternehmen den Regelungen der Gemeindeordnung NRW unterworfen ist, ist für diese Zusammenarbeit eine gesellschaftsrechtliche Verbindung erforderlich. Erst durch diese Verbindung ist es möglich, künftig Leistungen der items GmbH & Co. KG im Rahmen eines rechtlich vereinfachten, vergabefreien Inhouse-Verhältnisses zu beziehen. Durch die Beteiligung wird die Grundlage geschaffen, um bei Bedarf Zugang zu den Leistungen der items GmbH & Co. KG zu erhalten, aktiv im Netzwerk mitzuwirken und von bestehenden Strukturen und digitalen Lösungen anderer kommunaler Partner zu profitieren. Gleichzeitig eröffnet sich der HEB GmbH die Möglichkeit, eigene Anforderungen in den Entwicklungsprozess gemeinsamer kommunaler IT-Lösungen einzubringen und zukünftige Projekte wirtschaftlicher und koordinierter umzusetzen.

 

Die Maßnahme verursacht keine finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt, da der Erwerb des Anteils in Höhe von einmalig 500,00 € vollständig durch die HEB GmbH getragen wird.

 

Gemäß § 6 Absatz 15 des Gesellschaftsvertrages der items GmbH & Co. KG kann der Rat der Stadt Hagen den Geschäftsführer der HEB GmbH, Herrn Sven Lindemann, als Vertreter der Kommune in die Gesellschafterversammlung der items GmbH & Co. KG entsenden.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen