Beschlussvorlage - 0695/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
VIII. Nachtrag zur Satzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.09.2025
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Sachverhalt
Ausweitung des Gesellschaftszwecks in § 2 Absatz 1 Satz 1
Für die Stadt Hagen steigt zunehmend die Notwendigkeit, den Fokus auf Bestandsquartiere und Teilgebiete mit städtebaulichen Problemlagen zu legen. Dazu sollen verstärkt städtebaurechtliche Instrumente, wie z. B. die städtebauliche Sanierung, mit Förderinstrumenten verzahnt werden. Dabei ist es zentral, den Herausforderungen einer sich wandelnden Wohn- und Gewerbesituation vor dem Hintergrund einer sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung von Quartieren zu begegnen. Der weitergehende Zugang zu Fördermitteln (Städtebauförderung, EU-Förderung) stellt dabei einen essenziellen Schritt dar, um die erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitzustellen und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Gebieten zu ermöglichen. Nur durch eine integrierte Herangehensweise können betroffene Quartiere revitalisiert und zukunftsfähig gemacht werden.
Bereiche für einen strategischen Rückbau, aber auch Quartiere für intelligente und kreative Aufwertungsstrategien müssen kleinräumig identifiziert und mit passgenauen Maßnahmenkonzepten bearbeitet werden, um Hagen zukunftsfähig zu gestalten.
Neben veränderten Aufgabenschwerpunkten in der Verwaltung (FB 61) soll die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) um einem neuen Geschäftsbereich aufgrund ihrer sich in den letzten Jahren angeeigneten Expertise im Umgang mit Problemimmobilien, aber auch in der Immobilienbewirtschaftung und Sanierung erweitert werden. Die HEG soll dabei die aktive Rolle vor Ort innerhalb betroffener Quartiere übernehmen.
Gemäß der o. g. Ausführung war die HEG durch Beschluss des WBH Verwaltungsrates zur DS 1196/2024 sowie durch Ratsbeschluss zur DS 1228/2024 damit beauftragt, den Gesellschaftszweck in ihrem Gesellschaftsvertrag anzupassen und zu ergänzen.
Nach Beratung durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft wird diese Anpassung mit der Vorlage 0696/2025, die in gleicher Sitzung beraten wird, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kommunalunternehmenssatzung des WBH muss analog zur Änderung im Gesellschaftsvertrag der HEG ebenfalls angepasst werden. Hierzu erfolgt die in der Anlage aufgeführte Ergänzung in § 2 Absatz 1 Satz 1.
Digitale Verwaltungsratssitzungen in § 9
Durch das Einfügen in § 9 wird die Möglichkeit eröffnet, in Ausnahmefällen eine digitale bzw. hybride Verwaltungsratssitzung durchzuführen. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden baldmöglichst geschaffen.
Die Entscheidung über die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung obliegt gem. § 114a Abs. 2 GO NRW dem Rat der Stadt Hagen.
Der Verwaltungsrat des WBH wird in seiner Sitzung am 09.09.2025 dem Rat der Stadt Hagen vermutlich den als Anlage beigefügten VIII. Nachtrag empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,6 kB
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