Beschlussvorlage - 0366/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Hassleyer Straße
hier:
a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
b) Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.09.2025
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2025
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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09.09.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2025
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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Beschlussvorschlag
-
Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
-
Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung aus April 2025 gemäß
§ 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Das ca. 0,9 ha große Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Hagen-Emst südlich der Haßleyer Straße.
Es wird begrenzt durch:
- die Haßleyer Straße im Norden,
- gemischt genutzte Gebäude mit Einzelhandelseinrichtungen sowie Wohnbebauung im Westen,
- Grünflächen im Osten und Süden.
Nächster Verfahrensschritt
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Ziel und Zweck der Planung
Damit die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes und eines Drogeriemarktes an der Hassleyer Straße realisiert werden kann, ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich. Hierfür wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6/19 aufgestellt und im Parallelverfahren die 108. Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen durchgeführt (s. Drucksachennr. 0369/2025).
Pflanzung und Fällung von Bäumen
Gemäß UKM-Beschluss vom 22.03.2022 ist über die Fällung von Bäumen zu informieren, die nach den Größenkriterien unter die Baumpflegesatzung fallen.
Im Plangebiet unterliegen 38 Einzelbäume, die gefällt werden müssen, der o. g. Satzung und sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch entsprechenden Ersatzpflanzungen zu kompensieren. Als Ersatzpflanzung werden im Bereich der verbleibenden öffentlichen Grünflächen (außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes) 25 Bäume in Reihen und Gruppen zur Beschattung und Aufwertung der Grünflächen gepflanzt. Die übrigen 13 Bäume werden in Abstimmung mit dem Umweltamt durch eine Ausgleichszahlung des Vorhabenträgers ersetzt oder von diesem in Abstimmung mit der Stadt Hagen an anderer Stelle im Hagener Stadtgebiet neu gepflanzt.
Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt hat am 23.05.2019 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6/19 (692) „Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße“ (Drucksachen-Nr. 0350/2019) beschlossen. Die Bekanntmachung der Aufstellung der Verfahren (ebenfalls FNP-Änderung) erfolgte am 07.06.2019 im Amtsblatt Nr. 21/2019 der Stadt Hagen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB und das Scoping (§ 2 Abs. 4 BauGB) zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung/-bericht wurden in dem Zeitraum vom 19.09.2019 bis zum 20.10.2019 durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden wurden für die weitere Planung ausgewertet und berücksichtigt:
- Planung einer neuen Zufahrt von einer Landesstraße
- Planung von mehreren Leitungsverlegungen
- Abstimmung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einzelhandel und der übergeordneten gesetzlichen Vorgaben
- Verfeinerung des Entwurfs in Bezug auf die Kriterien im Wettbewerb (Bezug zum bestehenden Einkaufsbereich, Grünkonzept etc.)
Nach Erstellung einiger Fachgutachten und Klärung weiterer Detailfragen lag im April 2023 ein Planungsstand vor, der durch besondere Qualitäten überzeugt und nach einem entsprechenden Beschluss durch die Politik im Mai 2023 den Bürger*innen vorgestellt werden sollte.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer Bürgeranhörung am 23.05.2023 statt. Es wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass die präsentierten Unterlagen zusätzlich vom 24.05. bis einschl. 31.05.2023 im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung zur Einsicht ausliegen. Im Nachgang der Veranstaltung ist Anfang Juni noch eine Stellungnahme eingegangen.
3. Planungsrechtliche Vorgaben
Regional-/Flächennutzungsplan
Der Regionalplan Ruhr stellt den Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen ist das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes als Grünfläche dargestellt.
Weil der großflächige Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 799 qm im FNP die Darstellung Sonderbaufläche erfordert, wird zusätzlich das Verfahren Nr. 108 „Einzelhandel Emst“ zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Aufstellung der beiden Bauleitpläne (FNP-Änderung u. B-Plan) erfolgt zeitgleich im Parallelverfahren.
Bebauungsplan
Das Gebiet des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6/19 (692) liegt bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes I.Nachtragssatzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/62 – Emsterfeld III - der am 18.05.1966 in Kraft getreten ist. Hier ist die zu beplanende Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt.
Der geplante Neubau (Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 1.480 qm sowie Café mit Backshop und einem Drogeriefachmarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 799 qm (beides gem. „Hagener Liste“ nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten) ist hingegen nur in Kerngebieten (MK) und in sonstigen Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe (§§ 7 u. 11 BauNVO) zulässig. Von daher wird der Bebauungsplan Nr. 6/19 zur Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Lebensmittel-Einzelhandel, aufgestellt. Zusätzlich sind weitere Festsetzungen wie zum Beispiel die überbaubaren Grundstücksflächen und das Maß der baulichen Nutzung zu überarbeiten.
Aufgrund der erforderlichen Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb und für weitere Änderungen der bisherigen Festsetzungen wird der neue Bebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes „Hagen“ (1994), allerdings ohne Schutzfestsetzung, so dass keine konkreten Festsetzungen für das Plangebiet bzw. das auswirkungsrelevante Umfeld getroffen wurden. Zu berücksichtigen sind die Ziele des Entwicklungsraumes „Geplante Grünfläche Wolfshohl“ (Nr. 1.2.39).
Mit der Rechtsverbindlichkeit des B-Planes wird der Landschaftsplan für den B-Planbereich außer Kraft gesetzt.
4. Ergebnisse der Umweltprüfung
Das Plangebiet wird entsprechend der Festsetzungen des bisher gültigen Bebauungsplanes als Parkanlage und Bolzplatz genutzt. Die Fläche ist an 3 Seiten durch Wohnbebauung eingerahmt, im Norden führt die stark befahrene Haßleyer Straße direkt an der Grünfläche vorbei.
Städtebauliches Leitziel ist zum einen die Förderung der Innenentwicklung im Stadtgebiet und zum anderen die Besserung der Versorgung der Bevölkerung. Der Bebauungsplan folgt diesem Ziel, weil das Plangebiet im Gesamtzusammenhang dem Innenbereich zuzuordnen ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Weiterentwicklung der bestehenden Nutzungen ermöglichen. Wesentliches Planungsziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Neuerrichtung des Lebensmittel- und Drogeriemarktes zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung für die umgebende Wohnbevölkerung und als inhaltliche Ergänzung des Gebäudebestands im angrenzenden Bereich (Cafe, Friseur etc.).
Das bauliche Konzept und die Inhalte des Bebauungsplans folgen zum einen den Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz sowie Schutz der direkt angrenzenden Anwohner und sehen zum anderen umfangreiche Festsetzungen vor. Dies sind Maßnahmen
- zum Artenschutz,
- zur Nutzung erneuerbarer Energien durch Photovoltaik- und Solaranlagen,
- Eingraben der Stellplätze und des Baukörpers in das Gelände
- „Grüner Rücken“ nach Südwesten, „Verlängerung der Landschaft“ durch direkten Übergang von Grünfläche zum Gründach und
- zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität durch die Herrichtung von Abstellplätzen für Fahrräder (teilw. überdacht).
Ergänzend führt der Umweltbericht im Kapitel 5 aus, dass bei Nichtdurchführung der Planung von einer deutlichen Änderung der bestehenden Strukturen im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung nicht auszugehen ist. Die Fläche würde voraussichtlich weiter in ihrem derzeitigen Umfang, d.h. maßgeblich als städtische Park- und Grünanlage mit Bolzplatz genutzt. Die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fallenden Bäume würden an ihren jeweiligen Standorten entsprechend verbleiben und altersbedingt weiterentwickeln. Darüber hinaus ist für das Plangebiet keine natürliche Entwicklung aufgrund fachgesetzlicher Vorgaben des Naturschutzrechts zu prognostizieren.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht zusammengefasst, die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes voraussichtlich verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen wurden ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht kommt nach Prüfung der Schutzgüter zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Eingriffsregelung und der artenschutzrechtlichen Vorgaben - mit Ausnahme der Schutzgüter Boden und Fläche – keine voraussichtlichen erheblichen Beeinträchtigungen durch die Planung entstehen.
Eine Inanspruchnahme der Schutzgüter Boden und Fläche ist bei allen Bauvorhaben grundsätzlich nicht zu vermeiden und dementsprechend in die Abwägung mit den Belangen der Bedarfsdeckung der örtlichen Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs einzustellen.
Vor diesem Hintergrund werden aufgrund der städtebaulichen Vorteile die Änderungen der Festsetzungen im derzeit gültigen Bebauungsplan I.Nachtragssatzung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/62 – Emsterfeld III durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.6/19 (692) „Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße“ befürwortet.
Nachfolgend wird auf einige Auswirkungen und Maßnahmen genauer eingegangen:
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung
Der Klimanotstandsbeschluss der Stadt Hagen und die Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung werden berücksichtigt. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes sind im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Errichtung von Solaranlagen oder von Anlagen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom und/oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien
• Begrünung des Daches sowie der Stellplatzanlage
• Pflanzung von zahlreichen Bäumen und Sträuchern
• Umsetzung von Maßnahmen zur Vorsorge vor Überflutungen (z.B. Geländemodellierungen und Rückhaltung)
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Baumpflegesatzung
Unter Berücksichtigung der Festsetzungen zu Anpflanzungsmaßnahmen und der ökologischen Ausgestaltung des Gebäudes ergibt sich trotzdem ein rechnerisches Kompensationsdefizit von ca.20.000 Punkten. Das mit der Umsetzung des Planvorhabens verbundene Ausgleichsdefizit wird im Ökokonto des RVR Ruhr ausgeglichen. Dieser unterhält ein anerkanntes Ökokonto (Mai 2019) auf Eigentumsflächen des RVR in Hagen-Eilpe und stellt die für den Ausgleich notwendigen Ökowertpunkte zur Ablösung durch den Vorhabenträger zur Verfügung.
Artenschutz
Für die meisten der gelisteten Arten existieren im Geltungsbereich keine geeigneten Habitatstrukturen, so dass ein Vorkommen vieler geschützter Arten von vornherein ausgeschlossen werden kann. Für einige ungefährdete Vogelarten und für einige Wald-, Gebüsch- und Heckenbrüter bestehen im Untersuchungsgebiet mögliche Brutplatzgelegenheiten. Deshalb sind Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb der Brutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Zusätzlich sollten für die Außenbeleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel verwandt werden. Auf diese Maßnahmen wird im Bebauungsplan hingewiesen.
Bei der Einhaltung der Maßnahmen werden keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst.
Schallschutz
Für das Bebauungsplanverfahren wurde ein Schallgutachten zur Ermittlung und Bewertung des öffentlichen Verkehrslärms sowie ein weiteres Gutachten zur Untersuchung des Gewerbelärms, der u. a. von dem Kundenparkplatz und dem LKW-Anlieferverkehr des Lebensmittelmarktes ausgeht, erstellt. Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, das bei der Einhaltung der angenommenen Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhalten bleiben.
Die Maßnahmen sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Zu a)
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (19.09.2019 bis einschließlich 20.10.2019)
I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 23.05.2023, 17.30 bis 19.15 Uhr, Veranstaltung in der Grundschule Boloh, Weizenkamp 3
Es wird darauf hingewiesen, dass die präsentierten Unterlagen zusätzlich vom 24.05. bis einschl. 31.05.2023 im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung zur Einsicht ausliegen.
Es ist eine Stellungnahme eingegangen:
I.1 Klimabündnis Hagen, u.a. 04.06.2023
II. Frühzeitige Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, Rheinstraße 8, 58097 Hagen, 18.09.2019
2. GASCADE Gastransport GmbH Fachbereich GNL, 27.09.2019
3. Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen - 32/03, Böhmerstraße 1, 58095 Ha-gen, 24.10.2019
4. PLEdoc GmbH, Netzauskunft, Gladbecker Straße 404, 45326 Essen, 30.09.2019
5. Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 35, Seibertz¬str. 2, 59821 Arnsberg, 30.09.2019:
6. Stadt Hagen, Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen, 60/1, 08.10.2019
7. Stadt Hagen, Servicezentrum Sport, Freiheitstraße 3, 58042 Hagen, 09.10.2019:
8. ENERVIE Vernetzt GmbH N-E-T-P – Technischer Service, 14.10.2019:
9. Stadt Hagen, Umweltamt, 69/3 (gebündelte Stellungnahme), 21.10.2019
10. Stadt Hagen, Umweltamt, UWB, 29.10.2019
11. SIHK, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen, 18.10.2019
12. Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR, Eilper Straße 132-136, 58091 Hagen, 29.10.2019
13. Stadt Hagen, 61-1; 10.10.2019
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Stellungnahme (I. 1) wird in der Abwägungstabelle inhaltlich zusammengefasst und mitsamt eines Beschlussvorschlags der Verwaltung, aus dem die Berücksichtigung im Verfahren erkenntlich wird, aufgeführt.
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 2 – 7 und 11 bis 13 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024)
Laufzeitprotokoll - Raumordnungs-/Bauleitplan „FNP-Teiländerung Nr. 108'' und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße, Protokoll erstellt am: 20.12.2024, Protokollierter Bekanntmachungszeitraum 15.11.2024 08:00 Uhr - 18.12.2024 23:59 Uhr
- Öffentliche Auslegung
- Bürger*in 1, Hagen, 15.12.2024
- Bürger*in 2, Hagen, 18.12.2024
- Bürger*in 3, 18.12.2024
- Klimabündnis Hagen, u.a. 18.12.2024
- VCD KV Hagen-Märkischer Kreis e.V., 18.12.2024
- Bürger*in 4 (wortgleich mit I.4)
- Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, 26.11.2024
- Straßen NRW, 26.11.2024
- Amt für Brand- und Katastrophenschutz, 25.11.2024
- Enervie, 19.11.2024 und 09, 12.2024
- RVR, 45128 Essen, 18.12.2024
- SIHK, 18.12.2024
- Stadt Hagen, Fachbereich Verkehr, 26.11.2024
- Stadt Hagen, Umweltamt, 18.12.2024
- WBH, 28.11.2024
- LWL Archäologie, 21.11.2024
- Stadt Hagen, Bauordnung, 10.12.2024
- Stadt Gelsenkirchen, Arbeitskreis REHK östliches Ruhrgebiet, 29.11.2024
Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (I.1 bis 6) werden in der Abwägungstabelle aufgeführt.
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 3 - 7 und 10 - 13- 11 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
Anpassungen im Bebauungsplan und in der Begründung
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan vorgenommen:
• Für die Mietfläche der Drogerie ist jetzt vorgesehen, im Pausenraum der Mitarbeitenden ein Außenfenster zu ergänzen. Ursprünglich war in diesem Bereich keine Öffnung in der Fassade geplant. Die Position und Dimension des neu geplanten Fensters ist im Vorhaben- und Erschließungsplan ersichtlich und erfordert aufgrund der Geringfügigkeit keine weiteren Verfahrensschritte.
- Der textliche Hinweis zum Überflutungsschutz wurde angepasst
• Der textliche Hinweis zum Bodenschutz wurde angepasst.
Der Bebaungsplan Plan 1 wird durch den Plan 1a ersetzt, ebenso der VEP Plan 2 durch den Plan 2a. In der Begründung wurden Anpassungen aufgrund der o. g. Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Die Begründung vom April 2025 ersetzt die Begründung vom September 2024.
Bei den oben genannten Änderungen handelt es sich lediglich um die Anpassung von Festsetzungen aufgrund von Stellungnahmen, die Änderung/Ergänzung von Hinweisen und um redaktionelle Korrekturen. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplans ist daher nicht notwendig.
Zu b)
Folgt der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.
Bestandteile der Vorlagendrucksache
- Übersichtsplan des Geltungsbereiches
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße vom April.2025
- Umweltbericht mit Landschaftspflegerischem Begleitplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) „Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße“, Sept. 2024
- Abwägungstabelle zu den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die eine Abwägung erfolgt
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die eine Abwägung erfolgt
- Abwägungstabelle zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung über die eine Abwägung erfolgt
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die eine Abwägung erfolgt
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Bebauungsplanentwurf Nr. 6/19 (692)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) „Sondergebiet Vollsortimenter Emst“, Artenschutzprüfung der Stufe I vom November 2019
- Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 23.05.2023
- Artenschutzprüfung der Stufe I, November 2019
- Van Ewyk Ingenieurbüro): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19 REWE Hagen-Emst. Mönchengladbach, Mai 2023
- Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Ambrosius, Blanke, Verkehrsgutachten, Mai 2024
- Normec Uppenkamp: Immissionsschutz-Gutachten Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm zum BV Rewe Markt Hagen-Emst, Nr. I05 0009 19R-2. Ahaus, Juli 2024
- Neubau eines REWE-Marktes an der Hassleyer Strase in 58093 Hagen, Orientierende Baugrunduntersuchung mit Gründungsberatung, Beratende Geowissenschaftler und Ingenieure, Zum Nubbental 14a, 44227 Dortmund, Dezember 2019
- Gutachten für die geplante Verlagerung eines Rewe-Marktes und die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes in Hagen-Emst, Hier: Verträglichkeitsanalyse gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, Stand April 2024
- Stellungnahmen aus den Beteiligungen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
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