Beschlussvorlage - 0677/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Plangenehmigung nach § 68 WHG Verlegung Mäckinger Bach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sarah Burscheid
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.09.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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01.12.2025
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Sachverhalt
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen hat gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Genehmigung zur Verlegung des Mäckinger Baches im Bereich des Freilichtmuseums Hagen auf dem Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 51, Flurstücke 79, 128, 129 und 131 beantragt.
Durch das Hochwasser im Juli 2021 wurden die Stützmauern entlang des Mäckinger Baches zur Straße Mäckingerbach hin stark beschädigt. Im Zuge der Wiederaufbaumaßnahme soll die Ufersicherung saniert werden.
Bei der Variantenprüfung hat sich, entgegen des Neubaus einer Stützbauwerkes, die Anlegung einer Böschung aus Sicht von Bau- und Unterhaltungskosten sowie des höheren ökologischen Nutzens als bevorzugte Variante herausgestellt.
Für die Böschungsanlegung muss der Mäckinger Bach verlegt werden. Der neue Bachlauf wird aufgeweitet und abgeflacht, um im Hochwasserfall zusätzlichen Retentionsraum zu haben. Für Zeiten mit niedrigen Wasserabfluss wird eine Trockenwetterrinne angelegt. Darüber hinaus sind verschiedene kleinere Gewässerstrukturmaßnahmen geplant.
Die Anlagen „Bachverlegung Entwurf mit Trockenwetterrinne“ und „Mäckinger Bach Ist‑Zustand“ sind Bestandteile dieser Vorlage und im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und in der jeweiligen Sitzung einsehbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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09.09.2025 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlagenummer 0677/2025 zur Kenntnis und fordert eine umfassende Ökologische Baubegleitung, da bei der Erfassung planungsrelevanter Arten und FFH-Arten durch die ASP I Defizite festgestellt wurden. Seitens des Naturschutzbeirats ist eine ASP I bei diesem Vorhaben nicht ausreichend.
Insbesondere ist das mögliche Vorkommen der Geburtshelferkröte zu berücksichtigen und es sind geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Während möglicher Bauzeiten von Februar bis Juli müssen Abstände zu Brutplätzen von Turmfalke, Eisvogel, Trauerschnepper und Feldsperling eingehalten werden.
Aufgrund der hier aufgefallenen Fehleinschätzung durch nur die ASP I fordert der Naturschutzbeirat eine frühzeitigere Beteiligung bei Planungsvorhaben in sensiblen Naturräumen.