Beschlussvorlage - 0586/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 112 Grundschötteler Straße
hier:
a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
b) Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.09.2025
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.09.2025
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 112 Grundschötteler Straße nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan ist die Begründung (Teil A) vom 22.07.2025 und der Umweltbericht (Teil B) vom 28.07.2025 beigefügt, welche Bestandteile des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen wird die Grundschötteler Straße mit in das Plangebiet einbezogen. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan im zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Nach dem abschließenden Beschluss wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Plangebiet soll als Gewerbefläche entwickelt werden. Die abwägungsrelevanten Anregungen, die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangen sind, werden in den Abwägungstabellen mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung aufgeführt.
Begründung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige gewerbliche Nutzung der derzeit landwirtschaftlichen Fläche. Die auf der Fläche geplante Betriebserweiterung umfasst Logistik, Verwaltung, Produktion sowie die notwendigen Stellplätze.
Verfahrensablauf
In der Ratssitzung am 10.12.2020 wurde die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 18.12.2020 im Amtsblatt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 07.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 statt. Parallel dazu erfolgten die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 statt. Parallel dazu erfolgten die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Planungsrechtliche Vorgaben
Im Regionalplans Ruhr ist der FNP-Änderungsbereich als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) festgelegt.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Daher ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes in gewerbliche Baufläche erforderlich.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Daher wird parallel das Bebauungsplanverfahren Nr. 6/20 (702) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße vorangetrieben.
Der Landschaftsplan setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.19 „Tücking, Auf der Halle und Umgebung“ fest. Ergänzend sind die Maßnahmen 4.1.2.14 „Pflege des vorhandenen Stillgewässers nordöstlich der Grundschötteler Straße“ sowie 4.2.66 „Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von ca. 150 m auf einer Böschungsfläche östlich der Grundschötteler Straße“ festgesetzt.
Zu a)
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
I. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. PLEdoc GmbH, 02.06.2022
2. AVU Netz GmbH, 08.06.2022
3. Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33, 08.06.2022
4. GASCADE Gastransport GmbH, 21.06.2022
5. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur, 23.06.2022
6. LWL-Archäologie, 23.06.2022
7. Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Märkischer Kreis / Ennepe-Ruhr, 05.07.2022
8. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, 08.07.2022
9. Polizeipräsidium Hagen, 11.07.2022
10. Natur und Umweltschutzverbände – NABU Hagen, BUND Hagen, LNU Hagen,
08.07.2022
11. ENERVIE Vernetzt GmbH, 12.07.2022
12. Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), 15.07.2022
13. DB AG DB Immobilien - Baurecht, 12.08.2022
14. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Ruhr,
13.07.2022
15. Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, 20.07./27.07.2022
16. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
Regionalniederlassung Südwestfalen – Außenstelle Hagen, 20.10.2019
17. Stadt Wetter (Ruhr), Bauwesen - Stadtentwicklung 17.08.2022
18. 32/03, 08.06.2022
19. 61/02 Untere Denkmalbehörde, 06.07.2022
20. Umweltamt der Stadt Hagen (69/3), 15.07.2022
21. Stellungnahme des Naturschutzbeirates, Juni 2022
22. Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Fachbereich Entwässerungsplanung,
Grundstücksentwässerung u. Kanaldatenbank, 21.07.2022
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 1, 3, 4, 8, 9, 11 und 12 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
Ergebnis der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
I. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der Veröffentlichung im Internet
Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Westfalen, 24.01.2024
2. DB AG - DB Immobilien, 16.02.2024
3. LWL-Archäologie für Westfalen - Außenstelle Olpe, 12.01.2024
4. Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, 16.02.2024
5. AVU Netz GmbH, 16.02.2024
6. Stadt Wetter (Ruhr), Bauwesen und Stadtentwicklung, 12.02.2024
7. 32/03 Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Ordnungsbehördliche
Außendienste und Aufgabe, 18.01.2024
8. 69/3: Umweltamt - Generelle Umweltplanung, 15.02.2024
9. Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Fachbereich Entwässerungsplanung,
Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank, 05.02.2024
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 4 und 7 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
Anpassungen in den Planunterlagen
In der Begründung Teil A - Städtebau und Teil B – Umweltbericht wurde der Absatz zum Regionalplan Ruhr aktualisiert, da dieser im Februar 2024 in Kraft getreten ist. Zudem wurden in der Begründung Teil A – Städtebau das Kapitel zum Denkmalschutz aktualisiert.
Die Begründung Teil A – Städtebau vom 22.07.2025 ersetzt die vom 19.10.2023. Die Begründung Teil B – Umweltbericht vom 28.07.2025 ersetzt die aus Oktober 2023.
Bestandteile der Vorlagendrucksache
- Übersichtsplan des Geltungsbereiches
- Begründung zur 112. Teiländerung des FNP vom 22.07.2025
- Umweltbericht zur 112. Teiländerung des FNP vom 28.07.2025
- Abwägungstabelle zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die eine Abwägung erfolgt
- Abwägungstabelle zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die eine Abwägung erfolgt
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Stellungnahmen aus den Beteiligungen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB
- Stellungnahmen aus den Beteiligungen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB
- Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Rainer Backfisch: Stadt Hagen, Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 Grundschötteler Straße Gemarkung Westerbauer – Artenschutzrechtlichere Fachbeitrag Stufe I Oktober 2023
- Runge IVP Ingenieurbüro für integrierte Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung ABUS-Betriebserweiterung an der Grundschötteler Straße in Hagen; Stand: August 2023
- PTM Geotechnik Arnsberg GmbH: Baugrunduntersuchungen und Baugrundgutachten zum Objekt ABUS Logistik Park in Hagen-Haspe, Arnsberg, 12.01.2021
- Lohmeyer GmbH, Niederlassung Bochum, Jessica Lehmkühler, Rowell Hagemann: Bebauungsplan Nr. 6/20 (701) „Gewerbegebiet Grundschötteler Str.“ in Hagen – Landschaftsbildanalyse, September 2022
- Peutz Consult: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6/20 „Gewerbegebiet Grundschötteler Straße“ in Hagen, Dortmund, 18.09.2023
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem parallel aufzustellenden bzw. zu ändernden Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
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363,7 kB
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1,7 MB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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14,6 MB
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236 kB
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7
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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9
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(wie Dokument)
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282,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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624,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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12
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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13
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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14
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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