04.09.2025 - 8.4 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 112 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schweda erklärt die Vorlage.
Frau Schneidmüller-Gaiser geht auf die in den Stellungnahmen enthaltenen erheblichen Bedenken ein und stellt die Sinnhaftigkeit eines Beteiligungsverfahrens in Frage, wenn auf diese Bedenken nicht eingegangen werde. Sie halte es für nicht zeitgemäß, landwirtschaftliche Flächen zu versiegeln, und warne mit Blick auf zukünftige Starkregenereignisse davor, eine Schwammwiese zu zerstören.
Frau Schweda weist auf die Verfahrensart hin. Die Hinweise seien auf den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan bezogen, welcher entsprechende Festsetzungen vorsehe. Eingeforderte Gutachten und Untersuchungen seien bereits erarbeitet worden. Um dies zu präzisieren, sei ein vorhabenbezogener Bebauungsplan am sinnvollsten.
Frau Bremser bemerkt, dass der auf Seite 7 der Vorlage benannte Brembecker Bach korrekt Bremker Bach heiße.
Herr Bradenbrink schließt sich den Ausführungen von Frau Schneidmüller-Gaiser an.
Empfehlungsbeschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 112 Grundschötteler Straße nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan ist die Begründung (Teil A) vom 22.07.2025 und der Umweltbericht (Teil B) vom 28.07.2025 beigefügt, welche Bestandteile des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen wird die Grundschötteler Straße mit in das Plangebiet einbezogen. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan im zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Nach dem abschließenden Beschluss wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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