Mitteilung - 0522/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd wurden bei mehreren bereits umgesetzten Bauvorhaben bauliche Maßnahmen festgestellt, die nicht oder nicht vollständig den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans sind gemäß § 30 BauGB für die GrundstückseigentümerInnen verbindlich.

 

Um die EigentümerInnen über die verbindlichen Inhalte und Ziele des Bebauungsplans zu informieren und für die Einhaltung der planungsrechtlichen Vorgaben zu sensibilisieren, wurde ein Informationsflyer erstellt. Dieser erläutert anschaulich die wichtigsten Festsetzungen – insbesondere solche, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen – und stellt deren praktische Umsetzung anhand von Beispielen und Grafiken dar. Der Flyer wird vor dem Versand an die EigentümerInnen an das Corporate Design der Stadt Hagen angepasst.

 

Flankierend dazu wurde ein Anschreiben formuliert, das die GrundstückseigentümerInnen gezielt anspricht, über bestehende rechtliche Verpflichtungen informiert und zugleich auf die Möglichkeit ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei Verstößen hinweist.

 

Ziel der Maßnahme ist es, bestehende und zukünftige Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu vermeiden, die gestalterische Einheitlichkeit im Quartier zu sichern und die städtebaulichen und umweltbezogenen Planungsziele zu stärken.

 

Hinweis auf festgestellte bauliche Missstände außerhalb des Bebauungsplangebietes

Im Rahmen der Überprüfung von Bauvorhaben im Umfeld des Bebauungsplans wurde festgestellt, dass auf weiteren Grundstücken bauliche Abweichungen vorliegen. Diese Grundstücke befinden sich westlich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und wurden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt.

Konkret wurden auf diesen Grundstücken eine nicht genehmigte Nebenanlage, Grundstückseinfriedungen mit Stützmauern, umfangreiche Geländeveränderungen in Form von Erdanschüttungen und das Anlegen von Terrassen festgestellt. Da die betroffenen Hausgärten im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.26 „Haßley“ liegen und somit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen sind, hat die Untere Naturschutzbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, Stilllegungsverfügungen erlassen und verfasst derzeit die Anhörungen zu den Rückbauverfügungen.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.06.2025 - Umweltausschuss

Erweitern

26.06.2025 - Stadtentwicklungsausschuss

Erweitern

04.09.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte