Beschlussvorlage - 0267/2025-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten und somit auf kommunaler Ebene den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachzukommen. Hinsichtlich des Umfangs und der Verortung ist ein Vorschlag zu unterbreiten.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Istanbul-Konvention, offiziell das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, wurde im Jahr 2011 verabschiedet. Deutschland ratifizierte die Konvention am 11. Mai 2011, und sie trat in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2018). Ziel dieses völkerrechtlichen Abkommens ist es, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verhindern, den Schutz der Betroffenen zu verbessern sowie die Strafverfolgung der Täter zu verstärken. Die Konvention fordert die Mitgliedsstaaten auf, umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Unterstützung der Betroffenen in die nationale Gesetzgebung und staatlichen Strukturen zu integrieren (Europarat, 2011). Für die kommunale Ebene bedeutet dies, dass die Stadtverwaltung in Hagen verpflichtet ist, geeignete Strukturen und Maßnahmen zu etablieren, um den Schutz vor Gewalt sicherzustellen und die Rechte der Betroffenen zu wahren.

 

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene stellt eine zentrale Herausforderung im Schutz vor Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt sowie Gewalt gegen Kinder dar. Obwohl in Hagen bereits vielfältige Angebote im Bereich der Jugendhilfe zur Gewaltprävention bestehen – beispielhaft sind hier die vielfältigen Unterstützungs- und Präventionsangebote des Beratungszentrums „Rat am Ring“ zu nennen – zeigt die Erfahrung, dass eine erfolgreiche und nachhaltige Implementierung der Konvention eine strategisch koordinierte Herangehensweise erfordert. Hierfür ist die Einrichtung einer lokalen Koordinierungsstelle von entscheidender Bedeutung (Deutscher Städtetag, 2021: Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis: Handreichung des Deutschen Städtetages).

 

Eine solche zentrale Koordinierungsstelle ermöglicht eine systematische Bedarfs- und Ressourcenanalyse aller relevanten Angebote innerhalb der Stadt. Nur durch eine umfassende Übersicht können bestehende Lücken identifiziert und gezielt Maßnahmen entwickelt werden, um die Wirksamkeit von Präventions- und Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Zudem schafft sie eine Plattform für die Vernetzung aller relevanten Akteure – von Jugendhilfe, Schulen, Polizei, Gesundheitswesen bis hin zu zivilgesellschaftlichen Organisationen. Durch eine enge Zusammenarbeit wird die Koordination von Maßnahmen erleichtert, Doppelstrukturen vermieden und Synergien optimal genutzt.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Entwicklung eines kommunalen Aktionsplans, der auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse basiert. Dieser Plan sollte klare Verantwortlichkeiten, konkrete Maßnahmen sowie Zielsetzungen enthalten und regelmäßig evaluiert werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen und bei Bedarf anzupassen. Die Koordinierungsstelle kann zudem Fortbildungsangebote, Sensibilisierungskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit koordinieren, um das Bewusstsein für Gewaltprävention und Kinderschutz in der Bevölkerung sowie bei Fachkräften zu stärken.

 

Nicht zuletzt trägt eine zentrale Stelle dazu bei, die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu sichern. Sie kann als Anlaufstelle für Betroffene, Fachkräfte und Institutionen fungieren, um schnelle und passgenaue Unterstützung zu gewährleisten. Durch die Bündelung der Aufgaben wird die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hagen effizienter, transparenter und wirkungsvoller gestaltet.

 

Insgesamt ist die Einrichtung einer lokalen Koordinierungsstelle ein unverzichtbarer Schritt, um die Rechte und das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben für Frauen, Kinder und Jugendliche in Hagen zu sichern. Sie bildet das Rückgrat einer ganzheitlichen, nachhaltigen und wirkungsvollen Strategie zur Gewaltprävention und zum Schutz vor Gewalt. Zudem ist es wichtig zu betonen, dass Gewaltprävention immer weitaus kostengünstiger ist als die Bewältigung der Folgen von Gewalt. Langfristige Investitionen in präventive Maßnahmen ermöglichen eine effiziente Ressourcennutzung, fördern das individuelle Wohlergehen und tragen wesentlich zur Entlastung des sozialen Unterstützungssystems bei.  (z. B. European Institute for Gender Equality [EIGE] – The costs of gender-based violence in the European Union, 2021).

 

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Stadt Hagen bereits über eine Koordinierungsstelle im Bereich des präventiven Kinderschutzes verfügt, die im Beratungszentrum „Rat am Ring“ verortet ist.

 

Die Koordinierungsstelle im präventiven Kinderschutz und die zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ergänzen sich inhaltlich wie auch strukturell auf ideale Weise. Beide verfolgen das übergeordnete Ziel, Gewalt frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und Betroffene nachhaltig zu schützen. Während die Koordinierungsstelle im Bereich des präventiven Kinderschutzes primär den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch fokussiert, richtet sich die Arbeit im Rahmen der Istanbul-Konvention auf die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer sowie häuslicher Gewalt – häufig mit unmittelbaren Auswirkungen auf Kinder.

 

Gerade in Fällen häuslicher Gewalt überschneiden sich die Zielgruppen beider Stellen: Kinder sind oft mittelbar oder unmittelbar betroffen, wenn Gewalt gegen ihre Bezugspersonen – meist Frauen – ausgeübt wird. Eine koordinierte Zusammenarbeit ermöglicht es, familiäre Gewaltkontexte ganzheitlich zu erfassen und passgenaue Schutz- und Hilfemaßnahmen zu entwickeln.

 

Trotz bestehender Koordinierungsstrukturen im Kinderschutz ist eine separate Fachstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention notwendig, da sie spezifische Anforderungen an die Gleichstellungspolitik, den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie an intersektionale Perspektiven stellt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet zu umfassenden staatlichen Maßnahmen, die über den klassischen Kinderschutz hinausgehen – etwa in den Bereichen Opferschutz, Strafverfolgung, Gendergerechtigkeit und strukturelle Gewaltprävention. Diese erfordern spezialisierte Fachkenntnisse und eigenständige Kooperationsstrukturen auf kommunaler Ebene.

 

Durch die gemeinsame Nutzung fachlicher Netzwerke, abgestimmte Präventionsstrategien und koordinierte Öffentlichkeitsarbeit können beide Stellen Ressourcen bündeln und ihre Wirkung deutlich verstärken. Auch im Bereich des Monitorings und der Datengrundlagen leisten sie zusammen einen wertvollen Beitrag, um Gewaltstrukturen und Schutzbedarfe differenziert und wirksam zu erfassen und diesen zu begegnen.

 

So tragen die Koordinierungsstellen gemeinsam dazu bei, gewaltpräventive und gleichstellungsorientierte Strukturen auf kommunaler Ebene nachhaltig zu stärken.

 

Quellennachweise:

 

Deutscher Städtetag (2021). Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis: Handreichung des Deutschen Städtetages. Berlin/Köln.

Verfügbar unter: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Weitere-Publikationen/2021/handreichung-istanbul-konvention-kommmunale-praxis-2021.pdf (Zugriff am 02.05.2025).

 

European Institute for Gender Equality (EIGE) (2021). The costs of gender-based violence in the European Union. Luxembourg: Publications Office of the European Union. Verfügbar unter:https://eige.europa.eu/gender-based-violence/costs-of-gender-based-violence?language_content_entity=en (Zugriff am 02.05.2025).

 

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

03.07.2025 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einzurichten und somit auf kommunaler Ebene den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachzukommen. Hinsichtlich des Umfangs und der Verortung ist ein Vorschlag zu unterbreiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

2. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden in den Entwurf des Haushaltsplan 2026/27 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

13

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

 

2

 

Die Linke

2

 

 

HAK

 

2

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

27

Dagegen:

22

Enthaltungen:

0