Mitteilung - 0298/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der letzten UKM-Sitzung gab es zwei Rückfragen zum Zwischenbericht zur Einführung eines hybriden E-Tretroller-Verleihangebotes in Hagen (Vorlage 0239/2025), die die Verwaltung hiermit beantworten möchte.

 

  1. Herr König beantragt 1. Lesung, da man die Vorlage im Vorfeld nicht habe einsehen können. Er erinnert an einen Antrag der SPD-Fraktion, die für den Radverkehr freigegebenen Gebiete der Fußgängerzone auch für E-Tretroller zur Verfügung zu stellen. Man habe sich im UKM darauf geeinigt, die Beratungen bei Vorlage des Zwischenberichts vorzunehmen. Er möchte wissen, inwieweit diese Thematik berücksichtigt worden sei.

 

Das Fahren mit E-Tretrollern in Fußgängerzonen ist gemäß der Straßenverkehrsordnung bundesweit untersagt, da E-Tretroller rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Das Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ (VZ 1022-10) bei Fußwegen und Fußgängerzonen gilt nur für Fahrräder. Zur Freigabe von Fußgängerzonen und Fußwegen für E-Tretroller wurde ein neues Zusatzzeichen “Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (VZ 1022-16) eingeführt.

 

Das Unternehmen LimeBike als Betreiber des hybriden E-Tretroller-Verleihsystems in Hagen rät jedoch von einer Freigabe der Fußgängerzone für die unternehmenseigenen E-Tretroller ab, da erfahrungsgemäß hierdurch das Potenzial von Konflikten und Unfällen zwischen Fußgängern und Nutzenden von E-Tretrollern zunehmen würde. Die Verwaltung teilt diese Auffassung.

Diese Thematik war bislang in dem Zwischenbericht zur Einführung eines hybriden E-Tretroller-Verleihangebots in Hagen nicht berücksichtigt worden.

 

  1. Herr Kruse fragt in Bezug auf die in der Vorlage genannten 1.310 Abo-Kunden nach, ob hierbei die Nutzer der App oder konkrete Monatsabonnenten gemeint seien.

 

Bei den in der Vorlage genannten 1.310 Abo-Kunden handelt es sich um Nutzer des “Ride Pass“.

Der “Ride Pass“ ist ein spezifisches Abonnement von Lime, dass kostenlose Fahrzeugentriegelungen, Freiminuten sowie verlängerte Fahrzeugreservierungen zu einem Pauschalpreis bietet. Die genauen Konditionen und Preise variieren je nach Stadt.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Menschen mit Behinderung sind bei einer Freigabe der Fußgängerzone für E-Tretroller besonders anfällig für Konflikte mit Nutzenden von E-Tretrollern. Menschen mit Behinderung profitieren also von der derzeitigen Regelung.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung:
 

Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

x

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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14.05.2025 - Umweltausschuss