Beschlussvorlage - 0266/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept für die Einrichtung von Lkw-Verbotszonen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der im Anhang dieser Vorlage beschriebenen Lkw-Verbotszonen und der detaillierten Ausarbeitung von Beschilderungsplänen beauftragt.
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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 03.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt nach dem Vorbild der Stadt Köln ein Konzept für Durchfahrtsverbotszonen zu erarbeiten. Ziel dieses Konzepts ist es, Wohnquartiere sowohl vor Regionalen-/Überregionalen Durchgangsverkehren, als auch vor innerstädtischen Durchgangsverkehren zu schützen. Analog zu den Lkw-Verbotszonen der Stadt Köln ist der Zweck nicht, Durchgangsverkehre vollständig aus dem Stadtgebiet zu verbannen, sondern auf möglichst geeigneten Strecken zu bündeln (vgl. Vorlage 0213/2022).

 

Vorgehensweise

Es wird vorweg explizit darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieses Konzepts keine „harten“ Einfahrverbote vorgesehen sind, sondern neue Restriktionen immer mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ergänzt werden. Demnach bleibt die Erreichbarkeit der Wohnquartiere für notwendige Verkehre, wie z.B. Lieferverkehre oder KEP-Dienstleister, unangetastet.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des genannten Konzepts stand am Anfang zunächst eine Grundlagenermittlung. Es wurden die bestehenden Lkw-Vorrangrouten gesichtet, geprüft und wenn nötig an neue Rahmenbedingungen angepasst. Zwischen den Lkw-Vorrangrouten ergeben sich nun Bereiche, auf denen Verbote für den Lkw-Durchgangsverkehr prinzipiell möglich sind.

 

Als nächster Schritt folgte die Festlegung der vor Lkw-Verkehr zu schützenden Bereichen, in die eine Einfahrt, wenn überhaupt, nur für Anlieger erlaubt sein soll. Diese Bereiche sollen einerseits alle Wohnquartiere umfassen, durch die keine Hauptverkehrsstraße führen, und andererseits möglichst kleinteilig ausgestaltet sein. Dies hat den Grund, dass bei größeren Zonen auch größere Anteile der Lkw-Verkehre zu den Anliegerverkehren zählen und dass dann auch nicht von den Verboten betroffen sind. Auf diese Art und Weise wurden im Stadtgebiet 45 zu schützende Bereiche definiert. Bei insgesamt 11 dieser Bereiche ist nach eingehender Prüfung auch ohne die Einrichtung von Einfahrverboten nicht mit Lkw-Durchgangsverkehr zu rechnen.

 

Es verbleiben somit 34 Bereiche, die im nächsten Schritt mit dem Straßennetz überlagert wurden,

sodass alle Einfahrten in das jeweilige Quartier identifiziert werden können. Diese wurden nun im Rahmen von Erhebungen mit der Bestandsbeschilderung abgeglichen. Hierbei konnten 8 Bereiche identifiziert werden, die bereits durch Einfahrverbote hinreichend vor Lkw-Durchfahrtsverboten geschützt sind.

 

Beispiel: Alle Einfahrten nach Eckesey sind bereits durch die Schilderkombinationen „VZ 253 + Anlieger frei“ vor Lkw-Durchgangsverkehr geschützt. Ausnahme: Einfahrt in die Eckeseyer Straße von Süden, hier dürfen grundsätzlich nur Busse einfahren.

 

Alle der 8 bereits geschützten Bereichen werden dennoch in das Konzept mit aufgenommen, um bei zukünftigen Änderungen der Beschilderung einen „Soll-Zustand“ darzustellen und damit den Schutz vor Durchgangsverkehren auch zukünftig sicherzustellen

 

Es verbleiben 26 Bereiche, in denen die Bestandsbeschilderung durch weitere Restriktionen ergänzt werden muss:

 

Beispiel: Der Bereich zwischen Altenhagener Straße, Alexanderstraße/Eduard-Müller-Str, Heinitzstraße und Märkischem Ring ist im Bestand nicht hinreichend durch Einfahrverbote vor Lkw-Durchgangsverkehr geschützt. Grün eingefärbt sind nun die Restriktionen, die nötig sind, um diesen Bereich vor Lkw-Durchgangsverkehr zu schützen.

 

Eine Aufstellung aller Bereiche mit den notwendigen Ergänzungen an der Beschilderung ist dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt. Im Fall eines positiven Beschlusses für dieses Konzept werden auf Basis dieser Darstellungen detaillierte und anordnungsfähige Beschilderungspläne erstellt. Ob hierbei im konkreten Fall die ergänzende Beschilderung durch Beschränkungen mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Lkw über 3,5t) oder mit dem Verkehrszeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge aller Art über 3,5t) erfolgt, wird in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde für jeden Einzelfall entschieden.

Es ist außerdem bei der Erstellung der Beschilderungspläne darauf zu achten, dass die zu ergänzende Beschilderung auf ein notwendiges Minimum beschränkt wird, um einerseits die Kosten und den Beschilderungsaufwand so gering wie möglich zu halten und um andererseits die Straßenräume nicht mit Unmengen an Schildern zu überfrachten. Gleichwohl muss punktuell auch beachtet werden, dass Einfahrverbote, dort wo es sinnvoll erscheint vorangekündigt werden. Es ist daher ein gesundes Maß aus Zweckmäßigkeit und Klarheit zu finden.

 

Straßenverkehrsrechtlicher Rahmen

Für die Umsetzung des Lkw-Durchfahrverbotszonenkonzepts sind belastbare straßenverkehrsrechtliche Grundlagen von elementarer Bedeutung. Dabei kommt die Anwendung folgender Rechtsgrundlagen in Frage:

  • § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO:
    • ermöglicht Verkehrsverbote zur Gefahrenabwehr, zum Umweltschutz und zur Verkehrsberuhigung
    • Beispiele:
      • Innenstadt, Begründung: Hohe Fußgängerfrequenz, schmale Straßen, hohe Lärm- und Schadstoffbelastung.
      • Gewerbegebiete, Begründung: Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen Ziel- und Durchgangsverkehr.
      • Schutzgebiete, Begründung: Schutz der Umwelt und Vermeidung unnötiger Schwerlastverkehre
  • § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO erlaubt Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung
    • Beispiel:
      • Wohngebiete, Begründung: Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen
  • § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO rechtfertigt die Maßnahme zum Schutz der Straßeninfrastruktur.
    • Beispiel:
      • Wohngebiete, Begründung: Straßen oft nicht für Schwerlastverkehr ausgelegt

 

Aus Sicht der städtischen Straßenverkehrsbehörde ist die Umsetzung eines Lkw-Durchfahrverbotszonen-Konzepts, wie in dieser Vorlage beschrieben, daher prinzipiell möglich.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.03.2025 - Umweltausschuss - vertagt

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14.05.2025 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept für die Einrichtung von Lkw-Verbotszonen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der im Anhang dieser Vorlage beschriebenen Lkw-Verbotszonen und der detaillierten Ausarbeitung von Beschilderungsplänen beauftragt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, durch entsprechende Verkehrszeichen im Stadtgebiet und anschließend im Bereich der Bundesautobahnen den Durchgangsverkehr für LKW durch Hagen zu unterbinden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0