Beschlussvorlage - 0202/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße
hier:
a) Anpassung des Geltungsbereiches
b) Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet / öffentliche Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.03.2025
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.03.2025
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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27.03.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag
a) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird an die aktuelle Planung angepasst.
b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 27.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 27.02.2025 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/24 liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368 sowie teilweise die Flurstücke 289, 877, 1367 und 1371. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Zu a)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird angepasst, um die für die Planung notwendigen Flächen für die Rodung im Norden und die Aufforstung im Osten in das Plangebiet einzubeziehen. Der Geltungsbereich umfasst damit vollständig die bisher als Wanderparkplatz festgesetzte Fläche. Zukünftig wird sie hauptsächlich als Versorgungsfläche (Zweckbestimmung Elektrizität) und Waldfläche (teilweise Zweckbestimmung Wanderparkplatz) festgesetzt.
Zu b)
Ziel und Zweck der Planung
Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/24 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Schnellladeparks am Standort an der Berchumer Straße geschaffen. Der Platzbedarf für das Vorhaben beträgt etwa 0,1 ha. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,4 ha.
Der Ladepark ist überdacht und soll aus zwölf Ladeplätzen mit einer jeweiligen Mindestleistung von 200 kW bestehen (sechs Ladesäulen mit jeweils zwei Lademöglichkeiten). Zwei der Ladeplätze sind barrierefrei. Es werden eine Toilette, ein Essensautomat und Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Der erforderliche Strom für den Ladevorgang sowie für die Umgebungseinrichtungen ist gemäß der Förderbedingungen für das Vorhaben aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Auf dem Dach des Ladeparks werden zudem Photovoltaikanlagen installiert.
Pflanzung und Fällung von Bäumen
Im Norden ist ein Eingriff in den Wald in Höhe von 150 m² erforderlich, der doppelt im östlichen Teil des Geltungsbereiches ausgeglichen wird. Aufgrund des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgt hier zusätzlich eine Aufforstung von 473 m². Die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen ist nicht anzuwenden, da es sich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt.
An der östlichen Seite des Ladeparks erfolgt die Pflanzung einer Hecke zur Abgrenzung vom Wanderparkplatz.
Verfahrensablauf
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 09.12.2024 bis einschließlich 22.12.2024. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Planungsrechtliche Vorgaben
Im Regionalplan Ruhr befindet sich das Plangebiet im Übergangsbereich von einem Allgemeinen Siedlungsbereich, einem Waldbereich und einer Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Fläche für Wald dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Fläche am Rande eines bebauten Bereichs, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans entbehrlich.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 6/83 (401) Dauerkleingarten „Heide“ Berchumer Straße. Für das Plangebiet ist eine Fläche für die Forstwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Wanderparkplatz“ festgesetzt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Durch das Vorhaben werden jedoch keine Schutzfestsetzungen berührt. Angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.21 „Dünningsbruch“.
Bestandteile der Vorlagendrucksache
- Übersichtsplan
- Begründung mit Umweltbericht, BKR Essen, 27.02.2025
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Bebauungsplanentwurf Nr. 6/24
- Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Dr. Fritz Ludescher, 18.11.2024
- Baugrundgutachten, OWS Ingenieurgeologen, 27.01.2025
- Schallgutachten, Peutz Consult, 27.02.2025
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Das Vorhaben ist als Beitrag zum Klimaschutz einzustufen, da durch den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur die Elektromobilität und der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger gefördert wird. Der erforderliche Strom für den Ladepark wird aus erneuerbaren Energien bezogen.
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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337,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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642,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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223,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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7
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(wie Dokument)
|
8,3 MB
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18.03.2025 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Der Naturschutzbeirat lehnt den Schnellladepark an dieser Stelle ab.
Er äußert erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Umweltbelange, die für diesen Standort nicht ausreichend dargelegt sind. Das gilt vor allem für die Hydrogeologie, für die dort vorhandene alte Müllkippe und die im Untergrund entspringenden Quellen des Haldener Baches.
Außerdem kritisiert der Naturschutzbeirat, dass er im Einleitungsverfahren nicht beteiligt wurde und deshalb die Behauptung in Frage stellt, dass dies der einzige mögliche Standort sei. Das ist in Anbetracht der vielen in Hagen vorhandenen leergezogenen Industrie- und Gewerbestandorte nicht verständlich, zumal hier an der Berchumer Straße ein Waldgebiet in Anspruch genommen werden soll.
Der Naturschutzbeirat gibt eine detaillierte Stellungnahme zu seiner Ablehnung am Standort Berchumer Straße ab.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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LNU NRW e. V. |
3 |
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BUND NRW e. V. |
1 |
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NABU NRW e. V. |
1 |
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WLV e. V. |
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1 |
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LFV NRW e. V. |
1 |
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LJV NRW e. V. |
1 |
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LSB NRW e. V. |
1 |
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LVG NRW e. V. |
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LV WLI e. V. |
1 |
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SDW NRW e. V. |
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WBV NRW e. V. |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
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