Beschlussvorlage - 0145/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt

 

Der Vorschlag zur Freigabe des Gehweges für den Radverkehr auf der Feithstraße, zwischen Bredelle und der Lützowstraße wurde seitens der Verwaltung geprüft.

 

Der Gehweg erfüllt trotz des geringen Fußverkehrsaufkommens nicht die Vorgaben der ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen). Diese setzt für die Freigabe eines Gehwegs für den Radverkehr eine Mindestbreite von 2,50m vor, unabhängig von der Höhe der Belastung durch der Fußverkehr:

 

 

Die Breite des Gehwegs an der Feithstraße beträgt in diesem Abschnitt ca. 1,80m. Durch die zahlreichen Masten wird die nutzbare Wegbreite regelmäßig auf 1,20m und teilweise sogar auf 1,00m reduziert:

 

Hinzu kommt, dass die Höhe des Geländers an der Brücke über die Saarlandstraße 1,00 m beträgt. Zur Absturzsicherung des Radverkehrs ist eine Höhe von 1,30 m erforderlich.

 

Aus fachlicher und rechtlicher Sicht kann der Gehweg für den Radverkehr somit nicht freigeben werden.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2025 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - ungeändert beschlossen