Beschlussvorlage - 0097/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe des Bürgerpreises 2024 der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz, Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Vorberatung
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25.02.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Im vergangenen Jahr wurde vom Rat der Stadt Hagen der Bürgerpreis der Stadt Hagen in Höhe von insgesamt 500 € für den Vorschlag „Einrichtung von Schattenflächen für spielende Kinder auf dem Spielplatz Im Kirchenberg“ an Frau Isabel Röber vergeben. Auch in 2025 möchte der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung die von Einwohnerinnen der Stadt Hagen eingereichten Anregungen und Ideen entsprechend würdigen (Anlage I), um anschließend eine Empfehlung an den Rat der Stadt Hagen auszusprechen. Die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sollten neu, konstruktiv und praktisch umsetzbar sein sowie zur Verbesserung der allgemeinen Situation in Hagen beitragen. Die Anregungen und Ideen können dabei die unterschiedlichsten Bereiche des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel den Sport, die Kultur, die Pflege heimischer Traditionen oder auch das soziale Miteinander im Stadtteil und in der Nachbarschaft betreffen. Das Preisgeld kann geteilt werden, sofern mehrere Ideen und Anregungen gewürdigt werden sollen.
Ausschreibung
Um auf die Auslobung des Bürgerpreises aufmerksam zu machen, wurde dieser in 2025 auf der Website der Stadt Hagen und in Form einer Pressemitteilung https://www.hagen.de/web/de/hagen_de/01/0101/010101/PM_592193.html öffentlich ausgeschrieben. Der Einsendeschluss endete am 02.02.2025. Darüber hinaus sind diejenigen Anregungen berücksichtigt worden, welche im Rahmen der in 2024 stattgefundenen Sitzungen des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung behandelt wurden.
Auswahlverfahren
Laut § 5 Abs. 1 der Bürgerpreissatzung (Anlage II) empfiehlt der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung in seiner letzten Sitzung eines jeweiligen Kalenderjahres oder in der darauf folgenden ersten Sitzung des darauf folgenden Kalenderjahres dem Rat der Stadt Hagen eine Preisträgerin oder einen Preisträger. In § 5 Abs. 2 wurde festgelegt, dass der Rat der Stadt Hagen in der jeweils folgenden Ratssitzung die Preisträgerin oder den Preisträger des Bürgerpreises Hagen bestimmt.
Verleihung
Der Bürgerpreis Hagen wird der Preisträgerin oder dem Preisträger durch den Oberbürgermeister sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung in einem feierlichen Rahmen verliehen. Die Information und die Auszahlung des Preisgeldes des/der Preisträger*in erfolgt im laufenden Kalenderjahr, sofern die derzeit bestehende Haushaltssperre aufgehoben wurde. Ein Aussetzen der Preisverleihung in einem Jahr ist gemäß Bürgerpreissatzung § 4 Ziff. 2 S. 2 möglich: „Eine Verpflichtung zur jährlichen Preisvergabe besteht nicht.“
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0111 |
Bezeichnung: |
Verwaltungssteuerung/Presse/Öff.arbeit |
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Auftrag: |
1011102 |
Bezeichnung: |
Allg. Öffentlichkeitsarbeit |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
4nnnnn |
Bezeichnung: |
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549900 |
Bezeichnung: |
Weitere sonstige Aufwendungen |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
549900 |
0 |
500 |
0 |
0 |
0 |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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x |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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140,5 kB
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25.02.2025 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Hagen folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung und beschließt, den Bürgerpreis 2024 unter Vorbehalt der Aufhebung der derzeit bestehenden Haushaltssperre
an Frau Korthaus-Mobio für ihre Anregung „Taschendepot in der Innenstadt“
zu verleihen. Die Verleihung des Bürgerpreises 2024 an die Preisträgerin erfolgt im Rahmen einer Ratssitzung.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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Vorsitzender |
1 |
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CDU |
3 |
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SPD |
3 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
2 |
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AfD |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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FDP |
1 |
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Die Linke |
1 |
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HAK |
0 |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
14 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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