Mitteilung - 0161/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Sammlungsbewegung „#aufstehen“ beantragte am 10.01.2025 gem. § 24 GO NRW ein Erwerbsverbot von Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Hagen und begründete den Antrag mit der zunehmenden Eskalation und der damit einhergehenden erhöhten Verletzungsrate sowie einer gezielten Bedrohung für Polizei und Rettungskräfte (Anlage I).

 

Der Antrag wurde sowohl an den Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung, als auch an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität adressiert. Von dort wurde die Auskunft erteilt, dass der ABB das erste beratende Gremium sein müsste.

 

Nach Rücksprache und Prüfung durch die zuständigen Fachämter, erhielt die Geschäftsstelle die Auskunft, dass „es sich beim Verbot zum Verkauf von Feuerwerkskörpern auf dem Stadtgebiet Hagen um einen Einschnitt in die Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 GG handelt. In diesem Zusammenhang muss sowohl die Ausweitung der Verbotszonen als auch des Erwerbsverbotes im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erfolgen.“

 

Die Antragsteller wurden am 11.02.2025 schriftlich über den Sachverhalt informiert.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2025 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung