25.02.2025 - 3.9 Antrag nach § 24 GO NRW: Erwerbsverbot von Silv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Datum:
- Di., 25.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker verweist auf eine ähnliche Anfrage aus der Vergangenheit im Rat der Stadt Hagen.
Herr Römer kann nicht nachvollziehen, weshalb ein Verkaufs- und Nutzungsverbot im Hagener Innenstadtkern nicht umsetzbar ist.
Herr Mook erklärt, dass zwischen dem Erwerb und dem Gebrauch unterschieden werden muss. Ein sog. Böllerverbot kann durch die Kommune ausgesprochen sowie bereits vorhandene Böllerverbotszonen ausgeweitet werden. Bei einem Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern auf dem Stadtgebiet Hagen handelt es sich allerdings um einen Einschnitt in die Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 GG und somit rechtlich nicht umsetzbar. Herr Mook ergänzt, dass durch ein solches Verbot die Problematik lediglich verlagert wird und potenzielle Käufer dann eben außerhalb des Stadtgebietes die gewünschten Feuerwerkskörper erwerben würden. Ein grundsätzliches Verkaufsverbot sei nur durch eine bundeseinheitliche Regelung möglich.
Frau Kuschel-Eisermann weist auf die Situation in Holthausen hin. Dort besteht bereits eine Böllerverbotszone, allerdings ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie den Polizeibehörden nicht bekannt, wo genau diese Zone beginnt und endet. Frau Kuschel-Eisermann empfehlt, solche Zonen konkret mit Meterangaben zu benennen, um eine Rechtsicherheit zu schaffen und bittet darum, den Bedarf von Böllerverbotszonen den entsprechenden Stellen mitzuteilen. Frau Kuschel-Eisermann bittet darum, rund um das Hagener Tierheim ebenfalls eine solche Zone einzurichten, um die Tiere zu schützen, die sich an Silvester um Mitternacht ganz alleine im Tierheim befinden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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