Mitteilung - 0119/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anfang des Jahres erhielt die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ein Schreiben des Herrn M. Dieser hatte an einer LKW-Führerscheinprüfung beim TÜV NORD teilgenommen und wurde aufgrund eines angeblichen Täuschungsversuches von der Prüfung ausgeschlossen. Im Anschluss erhielt Herr M. eine Rechnung über den Verwaltungsaufwand sowie eine sechsmonatige Prüfungssperre. Da der Beschwerdeführer der Ansicht ist, dass kein Täuschungsversuch stattgefunden habe, bat dieser um Klärung bzw. Überprüfung des Sachverhaltes durch die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung (Anlage I).

Aufgrund mangelnder Zuständigkeit wurden seitens der Geschäftsstelle keine Prüfung eingeleitet. Die Beschwerde wurde an das Beschwerdemanagement des TÜV NORD weitergeleitet und Herr M. über die fehlende Zuständigkeit, sowie über die Weiterleitung seiner Beschwerde informiert (Anlage II).

Am 09.01.2025 bestätigte Frau Kreft vom TÜV NORD den Eingang der Beschwerde: „Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements werden wir den von Ihnen/Herrn M. dargestellten Sachverhalt aufarbeiten und unaufgefordert auf den Beschwerdeführer zukommen.“ (Anlage III).

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X 

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2025 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung