Beschlussvorlage - 0059/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
smartOPTIMO GmbH & Co. KG: Novellierung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Freigabe durch:
- Bernd Maßmann (Beigeordneter und Stadtkämmerer); Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.02.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Der als Anlage 1 beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrags der smartOPTIMO GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
2. Herr Volker Neumann (Vorstand Mark-E AG) wird als Vertreter der Kommune gemäß § 113 GO NRW in die Gesellschafterversammlung sowie in den Beirat der smartOPTIMO GmbH & Co. KG entsandt. Herr Neumann wird zudem angewiesen, dem Beschluss zu 1. in diesen beiden Gremien zuzustimmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gem. § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Mark-E AG hält 5,00 % der Anteile an smartOPTIMO GmbH & Co. KG. Gemäß § 5 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Ziffern 5 und 6 und § 16 des Gesellschaftsvertrages der smartOPTIMO GmbH & Co. KG ist für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und allen damit in Zusammenhang stehenden Erklärungen sowie für Änderungen des Gesellschaftsvertrages die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich. Die Beschlussfassungen der Vertretung der Mark-E AG in der Gesellschafterversammlung der smartOPTIMO GmbH & Co. KG bedürfen folglich der Legitimation durch entsprechende Ratsbeschlüsse, solange sie nicht von Vorratsbeschlüssen gedeckt sind.
Der Gesellschaftsvertrag wurde aufgrund des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes redaktionell überarbeitet in einigen weiteren Punkten aktualisiert. Eine wesentliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages soll in § 13 dahingehend erfolgen, dass die hohen Anforderungen an den Jahresabschluss gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 GO NRW entfallen. Stattdessen soll die Erstellung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen in der Gemeindeordnung profitieren. § 6 Abs.4 des Gesellschaftsvertrags beinhaltet nun außerdem die gesellschaftsrechtliche Verankerung der Regelung für die Ausgleichspflicht im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters vor dessen Erreichen der Gewinnzone.
Die Änderungen gegenüber der aktuellen Satzung werden in der Synopse in Anlage 2 deutlich.
Gemäß § 8 Abs. 14 bzw. § 11a Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags entsenden mittelbar beteiligte Kommunen aus Nordrhein-Westfalen Vertreter in die Gesellschafterversammlung bzw. in den Beirat und können Geschäftsführung oder Vorstand des beteiligten Unternehmens mit dieser Aufgabe betrauen. Für die Mark-E soll Herr Volker Neumann als Vorstand der Mark-E die Funktion als Vertreter der Stadt Hagen ausüben.
Die Veränderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Hagen.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der smartOPTIMO GmbH & Co. KG ist gemäß § 115 GO NRW bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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300,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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451,6 kB
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