Beschlussvorlage - 0006/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zum "Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Anke May
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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12.02.2025
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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13.02.2025
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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12.03.2025
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Vorberatung
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19.03.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen und akkreditiertes Mitglied im Verbund der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Zeitpunkt insgesamt 96 Mitgliedskommunen. Davon sind 47 Großstädte, 24 mittlere Städte und Gemeinden, zwölf Landkreise, elf Berliner Bezirke und zwei Regionen mit insgesamt mehr als 24 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vertreten. Das Netzwerk spielt auf Grund seiner Größe bei der Stärkung und Vertretung der Interessen von Kommunen auf Bundesebene eine bedeutende Rolle. Es trägt dazu bei, die gemeinsame Stimme der Kommunen zu verstärken und ihre Einflussmöglichkeiten auf politische Entscheidungen und Entwicklungen auf Bundesebene zu erhöhen. Kommunen im Gesunde Städte-Netzwerk erhalten demnach eher Anerkennung in der Fachwelt sowie in der Landes- und Bundespolitik. Aufgrund der Interdisziplinarität im Netzwerk bezieht sich das Thema Gesundheit in diesem Zusammenhang nicht nur ausschließlich auf den Gesundheits- und Sozialsektor. Es geht vielmehr auch um die Bereiche Umweltpolitik, Städtebau, Stadtentwicklung und Demographie. Mitgliedskommunen können außerdem zu Ansprechpartnern für Krankenkassen, Hochschulen sowie Stiftungen und nicht zuletzt für politische Programme und Initiativen auf der regionalen und Landesebene werden.
Durch den Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk wird die Stadt Hagen Zugang zu neuen und umfassenderen Möglichkeiten des Informationsaustauschs und Wissenstransfers erhalten, denn das Netzwerk bietet eine Plattform für den Austausch bewährter Praktiken, Erfahrungen und Fachwissen zwischen den Mitgliederkommunen. Dies ermöglicht, von den Erfolgen und Herausforderungen Anderer zu lernen und effektive Strategien für die eigene Arbeit zu entwickeln. Zusätzlich gibt es auf regionaler Ebene Zusammenschlüsse von mehreren Mitgliedsstädten, die räumlich eine gewisse Nähe aufweisen und eng zusammenarbeiten. Hinzu kommen neun Kompetenzzentren mit unterschiedlichen Schwerpunkten (z.B. "Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter", "Migration, Integration und Gesundheit" und "Gesundheitsberichterstattung"), die kostenlos unterstützend und beratend zur Seite stehen. Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz erhofft sich dadurch im ersten Schritt neue Impulse für die eigene Tätigkeit "vor Ort" im Bereich der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, aber auch zukünftig Unterstützung bei Überlegungen zu gesamtstädtischen, fachbereichsübergreifenden Ansätzen, die die Gesundheit der Hagener Bürger*innen stärken können.
Im Rahmen der Gesunde Städte-Arbeit wirken kommunale Verwaltung und zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Träger aus der Gesundheits- und Selbsthilfearbeit gleichberechtigt zusammen. Das stärkt die Kultur der Zusammenarbeit und neuer Ideen in modernen Gemeinschaften. Wirksame Lösungen in der kommunalen Daseinsvorsorge, versehen mit Konsens und Legitimation, werden auf diese Weise leichter umsetzbar.
Diesen Sinn verfolgend setzt die Antragstellung auf Aufnahme ins Gesunde Städte-Netzwerk eine Zusammenarbeit mit einem zivilgesellschaftlichen Partner voraus. Geplant ist daher eine Kooperation mit dem Selbsthilfe-Büro Hagen, welches wiederum seit Jahren eine gelungene Kooperation zwischen dem Paritätischen Hagen und dem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz darstellt. Nach Zustimmung zum Beitritt sollen im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem Fachbereich und dem Paritätischen sowohl Zusammenarbeit als auch strategische Ziele festgelegt werden.
Mit dem Beitritt ins Gesunde Städte-Netzwerk verpflichtet sich die Kommune gesamtstrategische Ansätze zur Gesundheitsförderung zu entwickeln und das Bewusstsein für das Thema präventive Gesundheitspolitik zu schärfen. Ein entsprechender Ratsbeschluss ist daher für den Beitritt obligatorisch.
Der FB 53 ist bereits Teil verschiedener Prozesse und Kooperationen, an die die Aktivitäten im Rahmen des Gesunde Städte-Netzwerkes anschließen könnten. Dazu zählt z.B. das Gesundheitsförderungsprojekt "komm.gesund" zum Aufbau und (Weiter-)Entwicklung funktionsfähiger kommunaler Kooperations- und Koordinierungsstrukturen für Gesundheitsförderung und Prävention sowie Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention. Des Weiteren erarbeiten 69 und der FB 53 in enger Zusammenarbeit derzeit einen Hitzeaktionsplan, um Hagen für zukünftige Hitzeperioden zu rüsten. Zusammen mit Bürger*innen und betroffenen Akteur*innen werden in diesem Rahmen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die den Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen sicherstellen sollen.
Die Kosten für das Gesunde Städte-Netzwerk belaufen sich auf eine jährlich zu zahlende Dienstleistungspauschale in Höhe von 400 Euro bei einer Einwohnergröße bis 200.000 Einwohnern. Zusätzliche Personalkosten fallen für die Tätigkeit nicht an. Stattdessen werden durch den Beitritt die Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsförderung fachlich unterstützt und im besten Fall deutlich aufgewertet.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Themen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention betreffen auch und insbesondere Menschen mit Behinderung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Durch den Beitritt zum Netzwerk kann auf die Erfahrungen oder Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen zurückgegriffen werden, z.B. im Zusammenhang mit der Aufstellung und Fortschreibung eines Hitzeaktionsplans
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Dienstleistungspauschale Gesundes Städte-Netzwerk |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0740 |
Bezeichnung: |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Auftrag: |
1.07.40.02 |
Bezeichnung: |
Beratung und Prävention |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
542401 |
Bezeichnung: |
Sonstige Maßnahmen |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
542401 |
400 |
400 |
400 |
400 |
400 |
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Eigenanteil |
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400 |
400 |
400 |
400 |
400 |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
