19.03.2025 - 4 Beitritt zum "Gesunde Städte-Netzwerk der Bunde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Mi., 19.03.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Anke May
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lucie Hilscher, Gesundheitsamt Hagen, trägt zum Beitritt zum „Gesunde-Städte-Netzwerk“ vor. Es handelt sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von aktuell fast 100 Kommunen in Deutschland zum Thema Gesundheitsförderung. Das Netzwerk stärkt die Interessen der einzelnen Kommunen und vertritt diese auf Landes- und Bundesebene. Ziel ist die ganzheitliche Gesundheitsförderung in Kommunen – auch in Verbindung mit sozialen, umweltbezogenen und städtebaulichen Aspekten. Regional haben sich sechs Netzwerke gebildet (nicht nach Bundesländern, sondern nach regionaler Passung). Es gibt neun Kompetenzzentren zu bestimmten Themen, in denen sich die jeweilige Stadt besonders auszeichnet und Expertise mitbringen, z. B. Köln für das Thema „Gesundheit im Alter“ und Stuttgart für die Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Für die anderen Kommunen fungieren diese Städte dann als Ansprechpartner.
Frau Hilscher geht im Folgenden auf die Pflichten der Mitgliedskommunen ein. U.a. ist ein Ratsbeschluss für den Beitritt zu erwirken und die Einbindung der Bevölkerung sowie die Erstellung von Erfahrungsberichten alle vier Jahre sind verpflichtend.
Herr Otto stellt eine Zwischenfrage und bittet um Klarstellung, was das „Gesunde-Städte-Netzwerk“ genau sei. Frau Hilscher erläutert, dass es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt, von Kommunen, die das Thema Gesundheit noch mehr in den Fokus stellen wollen. Ziel sei, voneinander zu lernen und gemeinsame Interessen auf Landes- und Bundesebene zu vertreten. Und dies gemeinsam, um mehr durchzusetzen und zu erreichen. Herr Otto bittet um genaue Erläuterung des Wortes „Gesundheitsförderung“. Frau Hilscher führt aus, dass vor allem gemeint sei, nicht dann aktiv zu werden, wenn die Krankheit bereits eingetreten sei, sondern eben die Gesundheit zu fördern und zu erhalten. Wie können Menschen, die gesund sind, auch gesund bleiben. Bewegungsförderung, Ernährung, psychische Gesundheit etc. gehören hierzu.
Die Stadt Hagen möchte sich in diesem Netzwerk mit dem bereits laufenden Projekt „Komm gesund“, das sich mit dem Aufbau von gesundheitsfördernden Strukturen und zielgruppenspezifischen Maßnahmen beschäftigt, einbringen. Auch gibt es schon eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und Umweltamt zum Thema „Hitzeaktionsplan“. Weiterhin gibt es schon eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Paritätischen in Bezug auf das Selbsthilfebüro. Zeitgleich sollen durch die Mitgliedschaft Impulse von außen aufgenommen, sowie eigene Erfahrungen weitergegeben werden, da bereits im Netzwerk sehr viel Expertise vorherrscht. Frau Hilscher zeigt auf der Landkarte auf, dass in NRW noch eine Lücke besteht, und diese wolle man im Raum „Ruhrgebiet“ mit einem neuen regionalen Netzwerk füllen. Hier gebe es bereits Städte wie Dortmund, Herne etc., mit denen man sich verbindet. Frau Hilscher fasst drei Vorteile zusammen: man könne eigenes Wissen in das Netzwerk einbringen, von dem dortigen Know-How profitieren und habe ein höheres Stimmengewicht auf Landes- und Bundesebene.
Herr Winter bittet darum, den Begriff Ruhrgebiet zu überdenken. Ggf. sei Südwestfalen passender. Ost-Westfalen-Lippe oder Düsseldorf würde es als Region ebenfalls geben. Eine etwas klarere Eingrenzung wäre wünschenswert. Frau Hilscher bedankt sich und nimmt diese Anregung gerne mit. Der Begriff sei noch offen und eine Änderung möglich. Herr Otto fragt, ob es konkrete Defizite gebe, die zum Beitritt in das Netzwerk führen würde und die man damit beheben wolle. Sowie welche konkreten Ziele erreicht werden sollten. Frau Hilscher erläutert, dass man über die bisherigen Kontakte hinaus, neue und weitere Kontakte knüpfen wolle. Weiterhin könnten Themen hier spezieller angegangen werden. Und als Ziele seien z.B. zu nennen: Auszeichnung für die bereits erarbeiteten Themen und hierfür gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Herr Sondermeyer fragt nach den Rechten des Netzwerks gegenüber einer Stadtverwaltung, da die Maßnahmen freiwillig seien und keine Pflicht zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen bestehe. Des Weiteren merkt Herr Sondermeyer an, dass neben der angegebenen Dienstleistungspauschale in Höhe von 400 € jährlich, weitere Kosten für die eingesetzten Mitarbeiter entstehen würden. Frau Hilscher antwortet, dass das Netzwerk nicht zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichte. Durch das sog. Gesundheitsförderungs-Gesetz seien Gelder vorhanden, so dass Maßnahmen umgesetzt würden. Die Pauschale von 400 € jährlich würde zunächst durch Projektgelder getragen und zukünftig in den Haushalt eingeplant. Ziel sei ein Budget im Gesundheitsamt aufzubauen zur Gesundheitsförderung.
Herr Dr. Lemme merkt an, dass es für ihn sehr theoretisch klinge und er Bürokratie befürchte. Weiterhin merkt er an, dass er den Bezug zum Umweltschutz vermisst, z.B. mit dem Ziel die Städte grüner zu machen. Frau Hilscher führt als Beispiel den Hitzeschutzplan und damit einhergehend die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen an. Neue Ideen und neue Wege können in diesem Netzwerk weiter ausgetauscht werden. Herr Dr. Lemme merkt an, dass die Stadt Hagen in Bezug auf die Trinkwasserbrunnen hinterherhinke und andere dies bereits viel eher umgesetzt hätten.
Anlagen
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