Beschlussvorlage WBH - 1177/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

 

  1. stimmt den Sperrflächen der Friedhöfe Altenhagen, Berchum, Garenfeld, Halden und Holthausen zu (zu Punkt 2 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1. beauftragt den WBH, weitere Verhandlungsgespräche mit der Jüdischen Kulturgemeinde Hagen zu führen, um die freie Friedhofsfläche des Friedhofs Halden der jüdischen Gemeinde für jüdische Bestattungen zur Verfügung zu stellen (zu Punkt 5 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1. lehnt die Errichtung einer Beerdigungswald-Teilfläche auf dem Friedhof Delstern ab (zu Punkt 6 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1. a) beschließt das keine Änderung an der vorhandenen Infrastruktur auf dem Friedhof Berchum durchgeführt werden.

b) die Andachtshalle auf dem Friedhof Holthausen abgerissen wird.

c) das der Beschluss über die Andachtshalle in Garenfeld, bis die Verhandlungen mit möglichen Nachnutzern abgeschlossen sind, verschoben wird.

(zu Punkt 7 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024)

 

  1. lehnt die Einrichtung der Grabart „Erdbestattungen auf historisch lokalem Friedhof mit besonderen Auflagen zur Grabsteingestaltung“ ab (zu Punkt 9 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1. lehnt die Unterbreitung von Umbettungsangeboten ab (zu Punkt 10 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

gez. Henning Keune    gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)   Vorstand    Kfm. Vorstand

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Sachverhalt

In der Sitzung des Verwaltungsrates WBH vom 12. Juni 2024 wurde die Vorlage 0242/2024 Friedhofsentwicklungsplanung in zweiter Lesung beraten. Entgegen des von der Verwaltung vorgesehenen Beschlussvorschlages haben die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis90 / Die Grünen, Hagen Aktiv, Die Linke, BfHO / Die Partei, HAK und FDP einen eigenen – nachfolgend wiedergegebenen – Beschlussvorschlag eingereicht:

 

  1. Der Verwaltungsrat WBH begrüßt die Vorlage des Gutachtens zur Friedhofsentwicklungsplanung als Grundlage für die weitergehende Beratung.

 

  1. Der Verwaltungsrat WBH lehnt die beabsichtigte Schließung der Friedhöfe Berchum, Garenfeld und Holthausen ab 01.01.2025 sowie deren spätere Schließung und Entwidmung ab. Dasselbe gilt für die Friedhöfe Altenhagen und Halden. Die Antragsteller sehen in einer kontinuierlichen Flächenverkleinerung und Konzentration auf Kernflächen der einzelnen Friedhöfe die schonendere Maßnahme. Werden umgewandelte Flächen dauerhaft nicht mehr genutzt, ist eine Teilentwidmung dieser Randzonen möglich.

 

Das bedeutet, …

 

  • … dass Nutzungsrechte weiterhin unverändert und uneingeschränkt verlängert werden können.
  • … dass Bestattungen bzw. Beisetzungen in Grabstätten, für die bereits ein Nutzungsrecht besteht, weiterhin durchgeführt werden.
  • … dass in peripheren Flächen bei der Verlängerung bestehender Nutzungsrechte lokale Umbettungsangebote unterbreitet werden können, deren Annahme freiwillig bleibt.
  • … dass in peripheren Flächen keine neuen Nutzungsrechte vergeben werden, für die zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses am 27.06.2024 kein Nutzungsrecht vergeben war.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt darstellen, welche der im Gutachten erwähnten Restrukturierungsschritte beim Wirtschaftsbetrieb bereits greifen oder noch umzusetzen sind. Aus diesen Daten soll valide abgeleitet werden, welche Einsparungen über diese Optimierungen realistisch zu erreichen sind.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt, Perspektiven zu einer kontinuierlichen Verkleinerung der jeweiligen intensiv bewirtschafteten Friedhofsflächen aufzuzeigen. Ziel ist die Reduktion der Friedhofsfläche in der Größenordnung von 12,5 Hektar (20 Prozent der städt. Friedhofsfläche).[1] Die Flächenrückentwicklung auf den Hagener Friedhöfen soll organisch erfolgen (von den Randzonen bis zur verbleibenden Kernzone). Randzonen werden naturnah umgewandelt, neue Nutzungsrechte darauf nicht mehr vergeben. Dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen können teilentwidmet werden.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt zu prüfen, ob die bislang ungenutzte und unbelegte Fläche des Friedhofs Halden kurzfristig entwidmet werden kann.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt zu prüfen, ob auf dem Friedhof Delstern eine Beerdigungswald-Teilfläche eingerichtet werden kann.

 

  1. Die Infrastrukturelemente auf den Friedhöfen Berchum, Garenfeld und Holthausen sind auf das Erforderliche zu reduzieren, sofern nicht private Dritte die dauerhafte Unterhaltung von Gebäuden verbindlich übernehmen.

 

  1. Die Übernahme einer Friedhofsträgerschaft für private Dritte wird abgelehnt.

 

  1. Der Vorstand wird beauftragt zu prüfen, ob sich die Gebührensatzung erweitern oder verändern lässt.
  1. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Gebührenrecht die Einrichtung einer neuen Bestattungskategorie mit der Bezeichnung „Erdbestattungen auf historisch lokalem Friedhof mit besonderen Auflagen zur Grabsteingestaltung“ ermöglicht. Diese Bestattungskategorie soll Anwendung auf passende Friedhöfe finden.

 

  1.  Der Vorstand wird beauftragt zu prüfen, ob in Randzonen bei künftig geplanten Zubettungen oder Nutzungsrechtverlängerungen lokale freiwillige Umbettungsangebote möglich wären, um früher zusammenhängende Flächen aus der intensiven Bewirtschaftung herausnehmen zu können.

 

  1.  Der Vorstand wird beauftragt zu prüfen,…
  1. …ob Mittel aus „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gemäß § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz bzw. aus der von der Unteren Naturschutzbehörde zu führenden Ersatzgeldliste gemäß § 34 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW für die ökologische Aufwertung peripherer Friedhofsflächen (Randzonen) eingesetzt werden können.
  2. … ob und welche weiteren Fördermittel aus EU, Bund und Land in der Zielsetzung geeignet wären, um die ökologische Aufwertung peripherer Friedhofsflächen zu kofinanzieren.
  3. … ob aus Mitteln des Denkmalschutzes Fördermittel zum Erhalt historisch oder künstlerisch besonders wertvoller Grabanlagen einzuwerben sind.

 

  1. Die Ergebnisse der Prüfungen, Vorschläge und Darstellungen sind dem Rat zu übermitteln.

 

Dieser wurde bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde damit gegenstandslos.

 

Die in diesem Beschluss gewünschten Antworten des WBH sind nachfolgend aufgeführt.

 

 


 

Antworten des WBH

 

TOP 1 (Gutachten als Grundlage zur weitergehenden Beratung)

 

Der WBH wird das vorgelegte Gutachten mit den vom Verwaltungsrat im Beschluss vom 12.06.2024 festgelegten Änderungen fortschreiben und als Grundlage für die weitere Friedhofsentwicklungsplanung ansehen. Diese wird hausintern fortgeschrieben.

 

 

TOP 2 (keine Schließung von Friedhöfen und Aufrechterhaltung des Bestattungsangebotes)

 

Der WBH rückt von seiner Absicht, die Friedhöfe Altenhagen, Berchum, Garenfeld, Halden und Holthausen zu schließen, ab.

Stattdessen werden auf allen Friedhöfen Flächenverkleinerungen – wie auch in der Vergangenheit schon begonnen – weiter vorangetrieben.

 

Die nachfolgenden Karten zeigen jeweils in orange die Flächen, auf denen keine neuen Nutzungsrechte mehr vergeben werden. Ausgenommen davon sind Verlängerungen von bestehenden Wahlgrabstätten.

 

Auf den grau eingefärbten Flächen wird der Friedhof nach der aktuellen Friedhofssatzung betrieben, das bedeutet, dass Nutzungsrechte von Wahlgrabstätten verlängert, neue Nutzungsrechte vergeben und Bestattungen durchgeführt werden.

 

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Eine Teilentwidmung der Randzonen erscheint auf Grund der geringen Größe nicht sinnvoll. Allerdings werden diese Flächen nicht mehr für bestattungszwecke vorgehalten und können so aus dem Gebührenhaushalt herausgelöst und als Grünfläche weiter gepflegt werden.

 

TOP 3 (Restrukturierungsschritte)

 

Zu der im Gutachten unter Ziffer 4 ff. aufgeführten Optimierung der betrieblichen Strukturen und Abläufe wird wie folgt Stellung bezogen:

 

4.1. Bewertung des öffentlichen Grünanteils

Empfehlung: Es sollen „öffentliche Grünanteile“ definiert und festgelegt werden. Der WBH sollte einen angemessenen Zuschuss bei der Stadt beantragen. Die Größenordnung des Zuschusses könnte zunächst bei 15% der gesamten Friedhofsunterhaltungskosten liegen.

Antwort: Derzeit erhält der WBH seitens der Stadt eine „Grünflächenpauschale“ in Höhe von 146.000 €. Lt. Gutachten sind ca. 15 % des Gesamtaufwandes der Friedhofsunterhaltungskosten als Zuschuss anzustreben. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Hagen ist dieses Ansinnen zwar grundsätzlich inhaltlich richtig, jedoch derzeit nicht umsetzbar.

 

4.2. Leistungserfassung und Dokumentation

Empfehlung: Überarbeitung des Tätigkeitsplanes hinsichtlich der Differenzierung mit dem Ziel, nur die absolut notwendigen Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen. Dieses spart unter anderem Zeit und Kosten im Rahmen der Stundenanschreibung. Einrichten von Sichtrechten für die Verantwortlichen der Friedhofsabteilung, die Budgetverantwortung haben. Weiterhin wird die Umstellung auf eine IT-gestützte Stundenanschreibung empfohlen.

Antwort: Eine IT-gestützte Leistungserfassung wird bereits flächendeckend durchgeführt. Eine Reduzierung und Zusammenfassung der zu erfassenden Leistungsarten vor dem Hintergrund der Gebührenrelevanz ist bereits erfolgt und wird laufend optimiert. Leserecht für Budgetverantwortliche besteht.

 

4.3. Kalkulation der eingesetzten Maschinen und Geräte

Empfehlung: Zielsetzung muss eine hohe Auslastung der Maschinen sein zur Senkung der Fixkosten an den Einsatzstunden. Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Geräte- und Maschinenanmietung sowie der Vergabe von Mäharbeiten an Dritte. Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Beschaffung von größeren Maschinen und Fahrzeugen unter Beachtung der Folgekosten. Prüfung von Mietkauf oder Leasing bei Beschaffung von Geräten/Fahrzeugen mit erwartet geringen Einsatzzeiten. Vermeidung von Doppelbeschaffungen und Austausch von Geräten/Fahrzeugen unter den Friedhöfen.

Antwort: Die Einsatzzeit der Maschinen und Geräte wird laufend erfasst, wobei die Betriebsstundenzeit in der Regel geringer als die tatsächliche Einsatzzeit ist. Der Friedhof Berchum wird aufgrund der hohen Anfahrtszeiten durch Fremdfirmen gemäht. Besondere Maschinen und Geräte werden gewöhnlich bei Bedarf von der Grünunterhaltung kurzfristig zur Verfügung gestellt. Ein sinnvoller Austausch (bei Beachtung von Rüst- und Transportzeiten) unter den Friedhöfen erfolgt schon jetzt. Bei der Neubeschaffung von Maschinen und Geräten wird/wurde immer auf das betriebliche Anforderungsprofil und auf das Erfordernis der Wirtschaftlichkeit (Kauf/Leasing/Miete) geachtet.

 

4.5. Hecken schneiden und pflegen

Empfehlung: Prüfung, auf welche Hecken im Rahmen eines Extensivierungsprogrammes zur Kostenreduzierung verzichtet werden kann.

Antwort: Die Rücknahme von Hecken (insbesondere die schwer zu pflegenden zwischen den Grabstellen usw.) ist in den letzten Jahren schon zunehmend erfolgt. Grundsätzlich wird angestrebt, die effizient mit Maschinen zu schneidenden Hecken zu erhalten, um auch ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund der lt. Gutachter akzeptablen Zeitwerte für diese Tätigkeit.

 

4.6. Abfallentsorgung

Empfehlung: Das beim WBH praktizierte Abfallentsorgungsverfahren hat sich grundsätzlich bewährt. Gleichwohl sollen die Fremdstoffmengen im Grünabfall weiter minimiert werden.

Antwort: Der WBH versucht z.B. durch Hinweisschilder und Ansprache der Friedhofsnutzer weiter den Anteil fehlerhaft entsorgten Abfalls zu reduzieren. Jedoch ist das Fehlverhalten der Friedhofsnutzer immer noch sehr hoch. Obwohl der WBH die Restmüll- bzw. Grünabfallcontainer mit modernen Hinweisschildern versehen hat, lässt das Sortierverhalten einiger Friedhofsnutzer weiterhin zu wünschen übrig. Daher wird der WBH weiter den Fokus auf die Aufklärung der Friedhofsnutzer in Bezug auf das korrekte Abfalltrenn- und -entsorgungsverhalten legen.

 

4.7. Allgemeine Bewertung der Pflege der Grünanlagen sowie der Wege und Plätze

Empfehlung: Erarbeitung eines Wegepflegekonzeptes zur Kostenermittlung. Abschnittsweise Durchführung dieser ermittelten Maßnahmen unter Bereitstellung von entsprechenden Mitteln im Wirtschaftsplan zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Fortführung der begonnenen Extensivierungsmaßnahmen zur Kosteneinsparung.

Antwort: Der WBH verfolgt das Ziel, Gefällstrecken durch Pflasterung vor Ausspülungen zu sichern und dadurch gleichzeitig eine gefahrlose Nutzung (Begeh- und Befahrbarkeit mittels Rollators) zu ermöglichen. Hierdurch werden auch die Unterhaltungskosten reduziert. Ebene Wegeflächen werden größtenteils mittels Vorabsieb und Raseneinsaat hergestellt, so dass hier in der Regel zur Wegepflege lediglich gemäht werden muss. Die Unkrautbekämpfung erfolgt in der Regel thermisch. Bereits begonnene Extensivierungsmaßnahmen werden weitergeführt und ausgeweitet.

 

4.8. Überlassungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr

Empfehlung: Die Friedhofsunterhaltungsgebühr muss neu berechnet werden, da einige „Tatbestände“ in nicht unerheblicher Höhe in der Gebühr fehlen. Dieses betrifft die Personalkosten, die Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekosten sowie die anteiligen Overheadkosten.

Antwort: Das Fehlen von einigen „Tatbeständen“ in nicht unerheblicher Höhe in den Gebühren ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass der WBH in Konkurrenz zu den kirchlichen Friedhöfen steht und sich somit nicht alle anfallenden gebührenrelevanten Kosten bei der Gebührenbemessung realisieren lassen. Gleichwohl werden die Personalkosten, die Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekosten sowie die anteiligen Overheadkosten erfasst.

 

4.9.  Maßnahmen zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit

Empfehlung: Neukalkulation der Friedhofsunterhaltungsgebühr / des Nutzungsrechtes Antwort: Die Friedhofsgebühren werden in regelmäßigen Abständen kalkuliert. Gerade die höhere Inflation der letzten Jahre macht eine jährliche Neukalkulation der Gebühren unabdingbar. Aktuell erstellt der WBH ein neues Gebührenkalkulationsschema, welches die Hinweise aus dem Gutachten als auch alle Informationen des neuen ERP-Systems Infoma halbautomatisiert verarbeiten kann. Da das Schema noch nicht vollständig erstellt worden ist, wird der WBH die neuen Gebühren erst im II. Quartal 2025 dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorlegen.

 

Empfehlung: Neukalkulation der Gebühren insgesamt (alle 3 Jahre nach dem KAG). Antwort: siehe oben (4.9).

 

Empfehlung: Kurzfristige Neukalkulation des Stundensatzes inklusive Maschinenkosten, Personalkosten und Overheadkosten, da er nicht auskömmlich erscheint.

Antwort: Die neue Kalkulation der Stundensätze erfolgt ab dem Jahr 2024 automatisiert in dem ERP-System Infoma.

 

Empfehlung: Prüfung, ob der Stundensatz nicht aufgeteilt wird und die Maschinen- Geräte- und Fahrzeuge gesondert berechnet werden. Bei der derzeitigen Verfahrensweise werden den Arbeiten ohne technische Zusatzmittel, zum Beispiel eine Urnenbeisetzung, dennoch entsprechend Fahrzeug und Maschinenkosten angerechnet.

Antwort: Die Hinweise werden in dem neuen Gebührenkalkulationsschema berücksichtigt.

 

Empfehlung: Vollständige Ermittlung, Dokumentation der erbrachten Leistungen mit Erfassung des Personal-, Maschinen und Geräteinsatzes sowie der Sachkosten. Antwort: Diese vollständige Erfassung erfolgt.

 

Empfehlung: Überarbeitung des Vordruckes zur „Leistungserfassung“ und des Kostenstellenplanes mit dem Ziel der Vereinfachung und Erhöhung der Effizienz. Leistungsvorgabe, Kontrolle, Analyse und Korrektur optimieren.

Antwort: Hierbei handelt es sich um laufende Prozesse, welche kontinuierlich optimiert werden.

 

Empfehlung: Erfassung und Abrechnung aller zusätzlich erbrachten Leistungen nach Aufwand, die nicht durch Gebühren erfasst werden.

Antwort: Die Erfassung dieser nicht gebührenrelevanten Leistungen erfolgt und wird separat abgerechnet.

 

Empfehlung: Effizientere Wegeherstellung und Umbau, um den Wildkrautauflauf zu reduzieren.

Antwort: vgl. 4.7.

 

Empfehlung: Erarbeiten eines mittelfristigen „Unterhaltungskonzeptes“ (Wege, Grünanlagen etc.) in Bauabschnitten mit entsprechender Kostenanmeldung für den jeweiligen Haushalt.

Antwort: vgl. 4.7

 

Empfehlung: Beantragung eines Zuschusses der örtlichen Kulturbehörde zur Erhaltung denkmalschutzwürdiger Elemente auf dem Friedhof.

Antwort: Wenn diese (seltene) Sachlage eintritt, wird die Möglichkeit der Bezuschussung geprüft. In der Regel werden keine Zuschüsse in Aussicht gestellt.

 

Empfehlung: Antragstellung bei der Gemeinde, eine Entschädigung für die Pflege des sogenannten „öffentlichen Grünanteils“ zu bekommen.

Antwort: vgl. 4.1.

 

Empfehlung: Einführen von standardisierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Ermittlung der voraussichtlichen Folgekosten. Bei größeren Beschaffungen Gegenüberstellung von Eigenkauf, Leasing, Mietkauf oder Miete als Ergänzung zu der Beschaffungsrichtlinie der Stadt Hagen, sowie der VOB/VOL. Wirtschaftlichkeits-berechnungen finden derzeit nicht statt.

Antwort: Der WBH als AöR richtet sich bei Beschaffungen nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. VOL/VOB). Beschaffungsrichtlinien der Stadt spielen eine untergeordnete Rolle. Bei der Beschaffung von größeren Anlagegütern wird immer eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Controlling durchgeführt. Schon innerhalb der Wirtschaftsplanung werden die Auswirkungen größerer Beschaffungen geprüft und im Wirtschaftsplan dargestellt. Vgl. hier auch 4.3.

 

Empfehlung: In vielen Bereichen der Friedhöfe müssen weitere Extensivierungsmaßnahmen geprüft werden, um im Rahmen der Arbeitsvereinfachung und -reduzierung Kosteneinsparungen zu erreichen.

Antwort: Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess beim WBH.

 

Empfehlung: Budgeteinführung gegenüber festem Stellenplan prüfen. Personalauslastung nach der Grundlast und nicht nach der Spitzenlast festlegen. Antwort: Mit Gründung des WBH wurde die Budgetbewirtschaftung eingeführt. Da die Personalauslastung auf Friedhöfen (im Gegensatz zur reinen Grünunterhaltung) in der Regel ganzjährlich gleichbleibend ist, entspricht die Grundlast der Istlast.

 

Empfehlung: Weitere Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildung).

Antwort: Der WBH legt ein besonderes Augenmerk auf die Qualifizierung und Weiterbildung aller Beschäftigten.

 

Empfehlung: Im Rahmen der Fluktuation prüfen, ob eventuell bestimmte Leistungen auch z.B. bei Fachfirmen eingekauft werden können. Derzeit Fremdvergabe in der Pflege 3%, Vergabe im Neubau 2%.

Antwort: Die Evaluierung der Fremdvergabe von Arbeiten an Dritte erfolgt laufend. Durch die hohe Anzahl an kommunalen Friedhöfen ist das Verhältnis zwischen der Anzahl des Personals zur Friedhofsfläche höher als gegebenenfalls in anderen Kommunen. Um eine Vollauslastung des bestehenden Personals zu erzielen, ist eine Fremdvergabe von Leistungen in der Regel nicht wirtschaftlich.

 

Empfehlung: Friedhöfe in der heutigen Zeit müssen zwingend Marketingmaßnahmen einleiten, um wirtschaftlich bestehen zu können. Ein gutes Beispiel ist die Friedwald GmbH, deren Anteil bei 3% in der BRD liegt, die aber häufig in „aller Munde“ ist. Ein entsprechendes Budget ist im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen. Es bietet sich an, sich von Fachleuten für Marketing ein Angebot einzuholen.

Antwort: Marketing- und Imagekampagnen wurden und werden stetig – auch schon vor Erstellung des Gutachtes – vom WBH betrieben (z.B. Sonderpreis bei Wettbewerb „Neue Wege auf dem Friedhof“, neue Kundenbroschüre, moderne Internetseite, einheitliche Beschilderung).

 

Empfehlung: Längerfristig sollte eine Kooperation mit der Kirche grundsätzlich diskutiert werden. Es würden sich beiderseits Vorteile ergeben.

Antwort: Kooperationen mit kirchlichen Friedhofsträgern existieren schon in Haspe (z.B. Nutzung der Andachtshalle). Weitere oder vertiefende Kooperationen werden ausgelotet (z.B. Halden, Haspe).

 

4.10 Empfehlungen zur Betriebsorganisation

4.10.1. Workflow Dateneingabe Krematorium

Empfehlung: Prüfung, ob Bestattungsunternehmen ihre Daten direkt in das Bestattungsprogramm beim WBH eintragen können, um doppelte Dateneingabe zu verhindern und der Digitalisierung Vorschub zu leisten.

Antwort: Derzeit gibt es auf dem Markt keine adäquaten Softwarelösungen, die das Gesamtportfolio des kommunalen Friedhofswesens abdecken. Gleichwohl beobachtet der WBH ständig die Entwicklungen auf dem Markt.

Über den Teilbereich „Krematorium“ hinaus, können Bestatter bereits jetzt jederzeit außerhalb der Geschäftszeiten des WBH online Termine buchen.

 

4.10.2. Workflow Dateneingabe Baumkataster

Empfehlung: Führung eines digitalen Baumkatasters mit Zugriff auf die Daten der Baumkontrolle.

Antwort: Die Fachgruppe VKS Bäume führt ein digitales Baumkataster auch für die FH-Bäume. Ein Zugriff auf die Bestandsdaten ist möglich.

 

4.10.3. Standsicherheitskontrolle der Grabmale

Empfehlung:  Einsatz technischer Hilfsmittel zur Grabmalkontrolle mit Dokumentation.

Antwort: Erfolgt mittels eigenem Kipptester nach Vorgaben SVLFG, Regelwerk TA Grabmale.

 

4.10.3.2. Outsourcing von Einzelleistungen

Empfehlung: Für die Durchführung der Standsicherheitsprüfung bietet sich die Einbindung eines qualifizierten Dienstleisters an.

Antwort: Dies wird als nicht sinnvoll angesehen, da die Standsicherheitsprüfung durch eigenes Personal im Rahmen der „Eh-da-Kosten“ erfolgt (vgl. o.g. Ausführungen).

 

Somit wird deutlich, dass der WBH eine Vielzahl von Restrukturierungsmaßnahmen zur Kostendämpfung schon seit geraumer Zeit prüft und durchführt. Allerdings ist es im Einzelnen schwierig, ein valides Einsparungspotential abzuleiten, da die Maßnahmen nicht isoliert betrachtet werden können. Aus der Entwicklung der Spartenabschlüsse der letzten Jahre kann aber abgeleitet werden, dass die Restrukturierungsmaßnahmen grundsätzlich greifen.

 

Spartenabschluss Friedhöfe/Krema

2021

2022

2023

Fehlbetrag

2.168.142,60

1.999.300,91

1.755.590,99

 


TOP 4 (Flächenreduktion)

 

Die kommunalen Friedhöfe verfügen derzeit über folgende Flächen:

 

Friedhof

Größe

Sperrflächengröße

Altenhagen

6,32 ha

3,32 ha

Berchum

0,89 ha

0,45 ha

Delstern

11,03 ha

2,31 ha

Garenfeld

0,59 ha

0,12 ha

Halden

2,58 ha

0,72 ha

Haspe

7,09 ha

1,15 ha

Holthausen

1,47 ha

0,31 ha

Loxbaum

12,15 ha

0,62 ha

Vorhalle

7,43 ha

1,64 ha

RuheForst

11,80 ha

0,00 ha

Summe

61,35 ha

10,64 ha

 

Die unter TOP 2 dargestellten Sperrzonen machen somit eine Flächengröße von 10,64 ha aus.[2]

 

 

TOP 5 (Entwidmung einer Fläche auf dem Friedhof Halden)

 

Friedhofsflächen werden üblicherweise in die drei Kategorien A bis C unterteilt. Flächen nach Typ A sind zusammenhängende Friedhofsüberhangflächen, auf denen noch keine Bestattung stattgefunden hat.

Unter Typ B versteht man zusammenhängende Friedhofsüberhangflächen, auf denen bereits Bestattungen stattgefunden haben, die aber frei von Ruhe- bzw. Nutzungsfristen sind und Typ C sind Friedhofsüberhangflächen, die kleinteilig innerhalb der Grabfelder zwischen Grabstätten mit bestehenden Ruhe- bzw. Nutzungsfristen liegen.

 

 

 

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Die in Rede stehende Fläche des Typs A hat eine ungefähre Größe von 1.800 m².

 

Derzeit liegt eine Anfrage der Jüdischen Kulturgemeinde Hagen vor, wonach diese die Stadt Hagen bzw. den WBH bittet, ob von kommunaler Seite eine Bestattungsfläche für einen neuen, jüdischen Friedhofsteil bereitgestellt werden kann.

Der Jüdische Friedhof in der Hohle Straße wird in nächster Zeit voll belegt sein. Aufgrund der langjährigen Ruherechte muss daher eine Ersatzfläche gefunden werden. Eine Erweiterung vor Ort ist ausgeschlossen, weil der Friedhof komplett von Wohnbebauung umschlossen ist.

 

Auf der zur Verfügung stehenden Fläche auf dem Friedhof Halden verläuft ein Entwässerungskanal, der ggf. verlegt werden könnte.

 

Die Jüdische Kultusgemeinde Hagen hält den Friedhofsteil für geeignet, weist jedoch darauf hin, dass diese Fläche mittelfristig auch voll belegt sein wird. Durch die Einrichtung von Sperrflächen kann die Friedhofsverwaltung Bestattungen auf dem übrigen Friedhof so steuern, dass diese nur in bestimmten (vorab ausgewählten) Bereichen erfolgen. Die somit sukzessive gewonnene freie Fläche könnte somit später dem jüdischen Teil hinzugefügt werden.

 

 

TOP 6 (Beerdigungswald-Teilfläche auf dem Friedhof Delstern)

 

Grundsätzlich verfügt der Friedhof Delstern über einen hohen Baumbestand, der theoretisch für eine Beerdigungswald-Grabfläche genutzt werden könnte.

Gegen die Nutzung spricht jedoch das sehr steile Gelände, welches gerade für ältere Menschen den Grabbesuch erschweren würde.

Hinzu kommt, dass der Beerdigungswald Philippshöhe noch ausreichend Kapazitäten vorhält. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es nicht ratsam, dem eigenen Friedhof Konkurrenz zu machen.

 

Der WBH empfiehlt, bis auf Weiteres keine Beerdigungswald-Teilfläche auf dem Friedhof Delstern einzurichten.


TOP 7 (Reduzierung der Infrastrukturelemente auf den Friedhöfen Berchum, Garenfeld und Holthausen)

 

Friedhof Berchum:

Von der Dorfgemeinschaft wurde vor Jahren eine Art Carport auf dem Friedhof aufgestellt. Dieser mit zwei Bänken versehene Unterstand dient den Angehörigen anlässlich von Besuchen und Beisetzungen als Wetterschutz. Durch einen Rückbau dessen würde vor Ort der einzige Schutz vor Regen und Sonne verloren gehen.

Zur notwendigen Infrastruktur gehören auch noch eine mobile Toilettenkabine und ein Lagercontainer.

 

Friedhof Garenfeld:

Es wird versucht, die Andachtshalle an Dritte abzugeben, so dass die Unterhaltungskosten anteilsmäßig für den WBH entfallen.

Welcher Raumbedarf noch weiterhin für die dort tätigen Friedhofsgärtner und das nötige Material bestehen bleiben muss, wird in einem noch zu erstellenden Raumbedarfsplan festgelegt.

Aufgrund des schlechten Gebäudezustandes wird hier jedoch auch ein künftiger Abriss sowie eine Containerlösung angedacht.

 

Friedhof Holthausen:

Das Gebäude mit der Andachtshalle wird aufgrund seines technischen und baulichen Zustandes nicht mehr für Andachten genutzt werden können.

Die Schließung des Gebäudes, wozu auch der Bereich der Unterkunft der Mitarbeiter zählt, erfolgte bedingt durch einen Wasserrohrbruch unterhalb dessen, sehr kurzfristig. Eine kostenintensive Reparatur wurde unter Beachtung der Vorgabe der Reduzierung der Gebäudeanzahl als kontraproduktiv und unwirtschaftlich erachtet.

Bei Bedarf werden die Mitarbeiter den Friedhof zukünftig vom Friedhof Delstern aus anfahren und die Pausen in einem geeigneten Fahrzeug verbringen oder zum Standort Delstern zurückfahren.

Notwendige Materialien werden mit dem Fahrzeug angefahren oder in zur Verfügung stehenden Containern gelagert.

Beiden Gruppen, sowohl den Friedhofsnutzern als auch den Mitarbeitern, stehen zwei getrennte mobile Toilettenanlagen zur Verfügung.

Die Unterhaltungskosten entfallen somit für das Gebäude. Die Wasserversorgung auf dem Friedhofsgelände und auch im benachbarten Schützenheim ist sichergestellt.

 

Auch hier bestehen Bemühungen, das gesamte Gebäude an Dritte abzugeben.

 

 

TOP 8 (Keine Übernahme einer Friedhofsträgerschaft)

 

Keine Antwort erforderlich.

 

 

TOP 9 (Erweiterung der Gebührensatzung)

 

Die Gesetzgebungskompetenz für das Bestattungsgesetz liegt beim Land Nordrhein-Westfalen. Der Landesgesetzgeber muss wegen Artikel 28 Grundgesetz (GG) beachten, dass den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht für ihre Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zusteht.

Der § 4 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetzes ermächtigt die Friedhofsträger, Art, Umfang und Zeitraum sowie die Höhe der Gebühren für ihre Friedhöfe selbst festzulegen.

Die notwendige Gebührenkalkulation richtet sich dann nach den Regeln des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes. Die ansatzfähigen Kosten können hierbei in eine Gebührenkalkulation einfließen.

Somit besteht gebührenrechtlich die Möglichkeit, eine neue Grabart zu schaffen. Dagegen spricht zum einen, dass der WBH bereits 17 Grabarten vorhält. Zur Vermeidung einer Überfrachtung der Gebührensatzung und der Schaffung eines Überangebotes und nicht zuletzt, da die kommunalen Friedhöfe – anders als z.B. der kirchliche Buschey-Friedhof – keine besonderen historisch-lokalen Friedhöfe sind, sollte von dieser Gebührenposition Abstand genommen werden.

 

Der WBH empfiehlt, keine Grabart „Erdbestattungen auf historisch lokalem Friedhof mit besonderen Auflagen zur Grabgestaltung“ einzurichten.

 

 

TOP 10 (freiwillige Umbettungsangebote aus Randzonen)

 

Die Überlegung, in Randzonen bei künftig geplanten Zubettungen oder Nutzungsrechtsverlängerungen lokale, freiwillige Umbettungsangebote zu unterbreiten, um früher zusammenhängende Flächen aus der intensiven Bewirtschaftung herausnehmen zu können, ist rechtlich nicht umsetzbar.

 

Der Schutz der Totenruhe ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG und genießt angesichts des Art. 79 Abs. 3 GG nicht nur höchsten Verfassungsrang, sondern entspricht auch darüber hinaus dem allgemeinen Sittlichkeits- und Pietätsempfinden und den Interessen des öffentlichen Gesundheitsschutzes.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster schützt die Totenruhe in ständiger Rechtsprechung, so dass dieser Schutz der Verlegung von Grabstätten aus peripheren in zu erhaltende Bereiche auch rechtlich entgegensteht. Hier muss abgewartet werden, bis die entsprechenden Nutzungsrechte irgendwann in der Zukunft vom Nutzungsberechtigten zurückgegeben oder regulär auslaufen werden.

 

Der WBH empfiehlt, keine solchen Umbettungsangebote zu unterbreiten.

 

 

TOP 11 (Einwerben von Fördermitteln)

 

a) Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & Fördermittel für eine ökologische Aufwertung von Friedhofsflächen:

 

Eine Gesamtplanung der Flächen, die für den Neuerwerb von Grabstätten gesperrt wurden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich.

Bereiche im größeren Rahmen naturnah zu planen, ist auf Grund der hier befindlichen Grabanlagen derzeit nicht umsetzbar. Diese Grabanlagen, deren Bestandszeit nicht vorhersehbar sind, müssen weiterhin über Wege verkehrssicher zu erreichen sein. Hierdurch bleiben die Flächen eine lange Zeit parzelliert. Somit ist die Stellung komplexer Anträge auf ökologischen Umbau noch nicht sinnvoll.

Hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz wird eine Prüfung mit der unteren Naturschutzbehörde zeitnah erfolgen. Da alle in Frage kommenden Flächen hinsichtlich ihrer Eignung einzeln begutachtet werden müssen, kann die gemeinsame Begehung aus Zeitgründen erst Mitte November erfolgen.

 

  • Es ist jedoch zu bedenken, dass diese geförderten Ersatzflächen, die mit Mitteln aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angelegt würden, in der späteren Unterhaltung nicht kostenintensiver sein dürften, als sie es zum jetzigen Zeitpunkt sind. Genau genommen, wären die Unterhaltungskosten über die Mittel aus dem öffentlichen Grünanteil zu finanzieren, welches dann zu Lasten der Stadt geht.
  • Auch ständen diese ökologisch aufgewerteten Flächen später nicht mehr für eine andere Nutzung oder für einer Veräußerung zur Verfügung.

 

b) Mittel aus dem Denkmalschutz:

 

Grabanlagen, die unter Denkmalschutz stehen, sind auf den kommunalen Friedhöfen nicht vorhanden.

Sollte dieses jedoch einmal der Fall sein, wäre der finanzielle Aufwand für den Erhalt der Grabstätten bei weitem höher als die evtl. bereits gestellten Fördermittel.

 

 

TOP 12 (Übermittlung der Ergebnisse an den Rat)

 

Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt im Anschluss an die Beschlussfassung des Verwaltungsrates an den Rat der Stadt Hagen.

 

 

 

 


[1] Die Zahl ergibt sich aus der Summe der ursprünglich zur Schließung vorgesehenen oder noch zu evaluierenden Friedhöfe Altenhagen (6,4 ha), Berchum (0,99 ha), Garenfeld (0,86 ha), Halden (2,62 ha) Holthausen (1,59 ha).

[2] Die absolute Größe der Friedhöfe weicht leicht von den bisher verwendeten Größenangaben ab, da die Geodäten zwischenzeitlich das topographische Basiskartenwerk von der Deutschen Grundkarte auf die Amtliche Basiskarte umgestellt haben.

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27.11.2024 - WBH-Verwaltungsrat - vertagt

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04.02.2025 - WBH-Verwaltungsrat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

 

  1.      stimmt den Sperrflächen der Friedhöfe Altenhagen, Berchum, Garenfeld, Halden und Holthausen zu (zu Punkt 2 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

stimmt den Sperrflächen der Friedhöfe Altenhagen, Berchum, Garenfeld, Halden und Holthausen zu (zu Punkt 2 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).
Sperrflächen werden – mit Hilfe von Förderprogrammen oder Fördervereinen (z. B. Berchum) – vorrangig naturnah und nachhaltig umgestaltet.

 

  1. beauftragt den WBH, weitere Verhandlungsgespräche mit der Jüdischen Kulturgemeinde Hagen zu führen, um die freie Friedhofsfläche des Friedhofs Halden der jüdischen Gemeinde für jüdische Bestattungen zur Verfügung zu stellen (zu Punkt 5 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1. lehnt die Errichtung einer Beerdigungswald-Teilfläche auf dem Friedhof Delstern ab (zu Punkt 6 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1.      a) beschließt das keine Änderung an der vorhandenen Infrastruktur auf dem Friedhof Berchum durchgeführt werden.

b) die Andachtshalle auf dem Friedhof Holthausen abgerissen wird.

c) das der Beschluss über die Andachtshalle in Garenfeld, bis die Verhandlungen mit möglichen Nachnutzern abgeschlossen sind, verschoben wird.

(zu Punkt 7 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024)
a) … beschließt das keine Änderung an der vorhandenen Infrastruktur auf dem Friedhof Berchum durchgeführt werden.
b) … die Andachtshalle auf dem Friedhof Holthausen abgerissen wird.
c) … dass über die Zukunft der Andachtshalle in Garenfeld der kommende Verwaltungsrat entscheiden wird.

 

  1. lehnt die Einrichtung der Grabart „Erdbestattungen auf historisch lokalem Friedhof mit besonderen Auflagen zur Grabsteingestaltung“ ab (zu Punkt 9 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

  1. lehnt die Unterbreitung von Umbettungsangeboten ab (zu Punkt 10 des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2024).

 

gez. Henning Keune    gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)   Vorstand    Kfm. Vorstand

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

24

Dagegen:

 

Enthaltungen: