Beschlussvorlage - 1247/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Das integrierte Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „HAGENplant2035“ (DS 0730/2019) sah zur Förderung der Wohn- und Lebensqualität der in Hagen lebenden Menschen die Erarbeitung eines Integriertes Freiraumentwicklungskonzept (I6) vor. Dieses sollte auch den Prozess zur Aufstelllung des Flächennutzungsplanes begleiten.

 

In den vergangenen Jahren war es aus verschiedenen Gründen nicht gelungen eine Kontinuität in der Bearbeitung des Integrierten Freiraumentwicklungskonzeptes (IFrEK) herzustellen. So konnte in der Vergangenheit vorrangig nur an einem Baustein, dem Ökologischen Grünflächenmanagement, gearbeitet werden.

 

In dem zurückliegenden Jahr wurde die Aufgabe wieder aufgenommen und wird fortgesetzt werden. Mit dem vorliegenden ersten Werkstattbericht kann daher ein Arbeitsfortschritt dokumentiert werden, der sich inhaltlich an den thematischen Schwerpunkten orientiert, die sich aus den großen thematischen Schnittmengen in der Zusammenarbeit mit den Verwaltungseinheiten Umweltamt, Fachbereich Jugend und Soziales, Servicezentraum Sport und weiteren ergab.

 

In der zurückliegenden Arbeitsphase wurde sich daher vorrangig mit der inhaltlichen Aufarbeitung von drei der in der Drucksache 0564/2022 - Sachstandsbericht - aufgeführten Themenfeldern beschäftigt:

 

  1. Freiraumversorgung und Stadtstruktur zur Ermittlung der städtebaulichen Defiziträume. Diese Analyse dient der Priorisierung von Räumen im Rahmen von städtebaulichen Interventionen z. B. der Bestimmung von Programmgebieten im Rahmen der Städtebauförderung. Hier liegt der Fokus derzeit auf der Betrachtung von innerstädtischen Bereichen und der Vorbereitung eines neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, hier: InSEK City.

 

  1. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung mit dem Schwerpunkt Klimawandelfolgen Hitze. In Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Klimaanpassungsmanager des Umweltamtes am Hitzeaktionsplan und dem Stadtplan für heiße Tage werden Orte für Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie in Grün- und Parkanlagen zur Verschattung und Kühlung identifiziert. Dies dient dazu Maßnahmen z. B. für Baumpflanzungen und zur Errichtung von schattenspendenden baulichen Strukturen zu entwickeln, hier beginnend mit Kinderspielplätzen.

 

  1. Grünvernetzung und Biotopverbund zur Förderung der Biodiversität: Die Herausarbeitung kommunaler Grünzüge innerhalb des Stadtgebietes dient der Weiterentwicklung des Biotopverbunds und der gezielten Förderung der Biodiversität auf städtischen Grünflächen zur Erweiterung und Fortschreibung des ökologischen Grünflächenmanagements. Langfristiges und übergreifendes Ziel ist die Erarbeitung einer Kommunalen Biodiversitätsstrategie.

 

Ausblick:

Die vertiefende Bearbeitung der zuvor genannten thematischen Schwerpunkte mit dem Ziel die Maßnahmenbereiche strategisch zu verorten und hier Einzelmaßnahmen zu benennen ist der nun folgende Arbeitsschritt. Maßnahmenbereiche und Einzelmaßnahmen gilt es so auszuarbeiten, dass sie für laufende und zukünftige Förderprogramme zur Antragstellung vorbereitet sind und in den kommenden Haushaltsplanungen im investiven Haushalt eingeplant werden können.

 

Darüber hinaus sollen im Rahmen des Themenfelds ‘Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung’ nachfolgend die Schwerpunkte Starkregen und Hochwasser betrachtet werden mit dem Ziel z. B. öffentliche Grünflächen dahingehnd umzubauen, dass diese als multifunktionale Retentionsräume bei Starkregenereignissen zur Verfügung stehen, wie im Rahmen der Projektskizze zum Ischelandpark bereits geschehen. Auch das Thema Schwammstadt wird hier mit Blick auf den Umbau des Straßenraumes einschließlich des Straßenbegleitgrün (Stichwort Baumrigolen) Eingang finden. Im Rahmen des Förderprogramms KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) werden durch den Wirtschaftsbetrieb bereits erste Maßnahmen vorbereitet.

 

In regelmäßigen Abständen wird anhand weiterer Werkstattberichte über den Arbeitsfortschritt berichtet werden.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

  

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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21.01.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zur Kenntnis genommen

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29.01.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen

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30.01.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

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30.01.2025 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen

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04.02.2025 - Naturschutzbeirat - zur Kenntnis genommen

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12.02.2025 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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13.02.2025 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen