Beschlussvorlage - 1256/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des Regionalplans Arnsberg im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.01.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.02.2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.02.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Der erste Entwurf zum Regionalplan Arnsberg - Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein wurde vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 öffentlich ausgelegt. Die Stadt Hagen hat mit Schreiben vom 29.06.2021 dazu Stellung genommen (Vorlage: 0291/2021). Die Stellungnahme betraf Festlegungen von Windenergiebereichen und einen Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf Iserlohner Stadtgebiet.
Die Auswertung der bei der Bezirksregierung Arnsberg eingegangenen Stellungnahmen (Öffentlichkeit sowie Verfahrensbeteiligte), die Erörterungen mit den Verfahrensbeteiligten sowie die Anpassung an geänderte Rechtsgrundlagen führten zu mehr als 300 zeichnerischen Änderungen und zur Änderung textlicher Festlegungen im Regionalplan Arnsberg.
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 beschlossen, den überarbeiteten Entwurf des Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) erneut auszulegen.
Die Unterlagen zum überarbeiteten Regionalplanentwurf bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, ergänzt durch Erläuterungen und Begründungen zu den Festlegungen. Dem Regionalplanentwurf liegt gem. § 13 LPlG i. V. m. § 8 ROG ein Umweltbericht bei.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird die Gelegenheit gegeben, sich über die Änderungen des Regionalplanentwurfs zu informieren und während der Auslegungsfrist (18.11.2024 bis 17.12.2024) Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abzugeben. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses am 20.02.2025 ist die Stellungnahme fristgerecht mit Schreiben vom 10.12.2024 erfolgt (siehe Anlage 1).
Die Stadt Hagen liegt nicht im Geltungsbereich des Regionalplans Arnsberg und von daher werden keine Festlegungen für das Hagener Stadtgebiet getroffen. Durch die Lage in direkter Nachbarschaft können jedoch Auswirkungen auf das Hagener Stadtgebiet entstehen. Die Festlegung von Windenergiebereichen und eines Bereiches zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf Iserlohner Stadtgebiet sind für die Belange der Stadt Hagen relevant und von daher wurde hierzu im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung Stellung genommen.
Hinsichtlich der Windenergiebereiche wurde der Stellungnahme, die einen größeren Abstand zur Wohnbebauung am Schälk beinhaltete, wegen anderer überwiegender Belange nicht gefolgt. Die Windenergiebereiche im Regionalplan Arnsberg wurden auf Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes mit einheitlichen Kriterien festgelegt. Entsprechend dieses Konzeptes wurde der Vorsorgeabstand von 440 m zur Wohnnutzung außerhalb des Siedlungszusammenhangs angewendet. Die Windenergiebereiche wurden zwar verkleinert, allerdings nicht in Richtung des Hagener Stadtgebietes. Zwischenzeitlich wurden in diesem Bereich zwei Windenergieanlagen genehmigt. Zwei kleinere Windenergiebereiche (WEB 23 und 33) sind in Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle in der Nähe zum Hagener Stadtgebiet neu in den Regionalplan aufgenommen worden (siehe Anlage 2). Diese Flächen sind ebenfalls vollständig durch Anlagen im Bestand oder bereits genehmigte Anlagen ausgeschöpft. Von daher erfolgt im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung keine Stellungnahme zu den Windenergiebereichen.
Der bisher als Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf Iserlohner Stadtgebiet festgelegte Erweiterungsbereich des Steinbruchs Steltenberg wurde zum Reservegebiet herabgestuft (siehe Anlage 3). Statt eines Vorranggebietes wird somit lediglich ein Vorbehaltsgebiet festgelegt. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme der Stadt Hagen zum Reservegebiet für den oberirdischen Abbau nichtenergetischer Bodenschätze (Änderungsnummer 332)
Im ersten Entwurf des Regionalplans war auf dem Stadtgebiet von Iserlohn angrenzend an den Steinbruch Steltenberg (Hohenlimburger Kalkwerke) ein Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) festgelegt. Von Seiten der Stadt Hagen wurde die Festlegung dieses BSAB ausdrücklich begrüßt, weil damit den Hohenlimburger Kalkwerken die Möglichkeit gegeben wurde, den Abgrabungsbereich in östliche Richtung zu erweitern und die an dieser Stelle vorhandenen Ressourcen an Massenkalk zu nutzen.
Der zweite Entwurf sieht nun nur noch ein Reservegebiet für den oberirdischen Abbau nichtenergetischer Bodenschätze vor (Änderungsnummer 332). Damit handelt es sich nicht mehr um ein Vorranggebiet zur Sicherung und den Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen, sondern um ein Vorbehaltsgebiet. In diesen Vorbehaltsgebieten sind nur solche raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zulässig, die eine mögliche spätere Rohstoffgewinnung langfristig nicht in Frage stellen oder einschränken.
Vor dem Hintergrund der aktuellen und zu erwartenden Entwicklungen auf den Absatzmärkten für die Produkte der HKW Gruppe, insbesondere im Straßen- und Brückenbau, muss die schnelle regionale Verfügbarkeit langfristig gewährleistet werden und sollte nicht durch zusätzlichen planerischen Aufwand erschwert werden. Eine Herabstufung des betroffenen Gebietes von Vorranggebiet zu einem Vorbehaltsgebiet würde aber zu eben diesem Planungsmehraufwand führen und ist daher kontraproduktiv. Auch wenn dadurch die Erweiterung des Abgrabungsbereichs der Hohenlimburger Kalkwerke nicht ausgeschlossen ist, plädiert die Stadt Hagen dafür, diesen Bereich wieder als BSAB festzulegen und damit die oberflächennahe mineralische Lagerstätte auch zur Versorgung künftiger Generationen langfristig zu sichern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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794,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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454,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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