Beschlussvorlage - 1166/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2025 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1166/2024) ist, beschlossen.

 

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Sachverhalt

Bereits am 19.09.2024 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, dass gem. § 1 S. 3 NWGrStHsG für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz für das Jahr 2025 festgesetzt wird.

 

Die Hebesätze der Grundsteuer wurden auf Basis der bis zum 04.11.24 von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellten Hauptfeststellungen aufkommensneutral berechnet. 

 

Die vergleichende Tabelle zwischen den von der Finanzbehörde vorgeschlagenen Hebesätzen und den Ergebnissen der programmunterstützten Berechnung (Prognosebericht) sind angefügt. Die Berechnungen des Finanzministeriums durch IT.NRW basieren auf der nicht erfolgten Hebesatzerhöhung in 2024. Folglich sind die vom Finanzministerium vorgeschlagenen zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze zu hoch.

 

Wohngebäude auf land- oder forstwirtschaftlichem Grund, die bisher in der Grundsteuer A veranlagt wurden, werden ab 2025 der Grundsteuer B zugeordnet. Insgesamt sind Messbeträge von rund 5.932 Euro von der Verschiebung Grundsteuer A nach Grundsteuer B betroffen. Der Steueransatz beträgt für die Wohnanteile 22.244 Euro (5.932 Euro x 375% Hebesatz Grdst. A).

 

Wird der Planansatz 2024 in Höhe von bisher 98.000 Euro um die fiktive Grundsteuer A für diese Wohnanteile (22.244 Euro) bereinigt, so führt diese Korrektur zu dem neuen Planansatz 2025 in Höhe von 75.756 Euro. Um den gleichen Betrag (22.244 Euro) erhöht sich der Planansatz der Grundsteuer B.

 

Die Festsetzung der Hauptfeststellungen durch die Finanzbehörde ist weiterhin noch nicht abgeschlossen. Aufgrund einer Vielzahl von Einsprüchen beim Finanzamt Hagen ist zu erwarten, dass die Höhe der Steuermessbeträge sich auch in 2025 noch ändert und mit Wahrscheinlichkeit verkleinert. Die vorgeschlagenen Hebesätze beruhen auf den aktuell zur Verfügung stehenden Daten.

 

GrSt A

2024

2025

 

IT NRW
(09.09.24)

Stadt Hagen

IT NRW
(09.09.24)

Stadt Hagen

Summe der Messbeträge

24.922

26.131

21.724

23.397

Planansatz GrSt A

98.000

98.000

98.000

75.756

berechneter Steueransatz
(Summe MB x HS/100)

110.903

97.991

84.506

75.806

Hebesatz

445

375

389

324

 

 

GrSt B

2024

2025

 

IT NRW
(09.09.24)

Stadt Hagen

IT NRW
(09.09.24)

Stadt Hagen

Summe der Messbeträge

6.486.522

6.584.269

4.438.028

4.339.371

Planansatz GrSt B

49.382.022

49.382.022

58.599.999

49.404.266

berechneter Steueransatz
(Summe MB x HS/100)

57.730.046

49.382.018

58.537.589

49.425.436

Hebesatz

890

750

1.319

1.139

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A

                  324

Grundsteuer B

               1.139

Gewerbesteuer

                  520

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

  1.                                                                            Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - verwiesen

Erweitern

12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen