28.11.2024 - 5.3 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 28.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:12
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Die aktuelle Regelung, so Frau Soddemann, ist nicht auf Entscheidungen der Ratsmitglieder oder der Verwaltung zurückzuführen, sondern basiert auf dem Urteil des Verfassungsgerichts. Das Urteil zwingt die Verwaltung, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen und es wurde bereits im Rat beschlossen, basierend auf der Maßgabe, Aufkommensneutralität sicherzustellen, keine differenzierten Hebesätze einzuführen. Eine Anpassung der Regelung bis zum 30.06.2025 ist möglich und wird für das gesamte Jahr gelten. Frau Soddemann sagt zu, den Sachstand regelmäßig im Quartal zu berichten, um den Ratsmitgliedern zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen auf Basis aktueller Daten zu treffen.
Herr Rudel unterstreicht die Wichtigkeit dieser Thematik und berichtet von umliegenden Kommunen, in denen das Thema ebenfalls diskutiert wird. Die finanzielle Notwendigkeit der Maßnahme kann deutlich erkannt werden, jedoch muss eine Mehrbelastung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch überzeugende und transparente Argumente zu einer Entscheidung führen. Der Verzicht auf die Erhöhung, wie es z. B. im Nachbarort Breckerfeld der Fall ist, kann auf die Stadt Hagen nicht angewendet werden. Da sich zu dieser komplexen Thematik noch viele neue und offene Fragen ergeben haben, empfiehlt Herr Rudel, die Entscheidung auf den Rat zu verschieben.
Herr Oberbürgermeister Schulz kann diesen Vorschlag verstehen, gibt jedoch zu bedenken, dass eine Entscheidung spätestens im Rat zwingend notwendig ist.
Herr Thielmann bittet um Veröffentlichung der von Herrn Rudel angekündigten Fragen, woraufhin Herr Rudel diese schriftlich zur Verfügung stellt und zusagt, diese auch umgehend elektronisch zu übermitteln
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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Anlagen
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38,1 kB
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