Beschlussvorlage - 1221/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2025 und nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Hagen hat am 11.04.2024 den Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen, welcher nach der Genehmigung der Bezirksregierung öffentlich bekannt gemacht wurde. Das zweite Jahr des Doppelhaushaltes bzw. die mittelfristige Finanzplanung ist bis zu Beginn des zweiten Haushaltsjahres fortzuschreiben und dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Hierbei wurde geprüft, ob aufgrund der Änderungen durch den Orientierungsdaten-Erlass des Landes, der Änderungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz sowie weiterer bekannter Veränderungen gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung Handlungsbedarf besteht und ggf. die Pflicht zu Aufstellung eines Nachtragshaushaltes besteht. Der Übersichtlichkeit halber wurden die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der städtischen Beteiligungen gem. § 9 Abs. 3 KomHVO NRW, die dem Rat bereits bekannt sind, nicht beigefügt. Sie werden als Anlage der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt.

 

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die Hochrechnung des Haushaltsplans basiert auf den Orientierungsdaten (O-Daten) des Landes. Zusätzlich wurden die Steuerschätzungen aus November 2024 verarbeitet, die mit Einbußen für die nächsten Jahre rechnen. Betroffen sind insbesondere die Gewerbesteuer, Einkommenssteuer sowie die Umsatzsteuer. Im Vergleich zu anderen Kommunen steigen die Schlüsselzuweisungen dagegen an. Insgesamt ergeben sich hierdurch nur geringfügige Abweichungen (2026: +0,3 Mio. €, 2027: +0,6 Mio. €, 2028: -0,5 Mio. €)

 

O-Daten

2026

2027

2028

Gewerbesteuer (Netto)

-3.391.019

-3.107.238

-3.203.562

Einkommenssteuer

2.586.158

3.912.078

4.510.879

Umsatzsteuer

-778.109

-771.978

-765.311

Familienleist.ausgl.

-155.493

-112.509

-67.234

Schlüsselzuweisung

2.856.360

3.844.042

3.556.582

Aufwands- und Unterhaltungspausch.

-91.765

-89.459

-95.286

LWL-Umlage

-835.327

-3.180.822

-4.492.919

RVR-Umlage

80.266

62.906

59.959

Summe

271.071

557.020

-496.892

 

 

Es ergeben sich aufgrund aktueller Hochrechnungen deutliche Verschlechterungen zum Stand der Haushaltsplanung, insbesondere im Bereich der Personalkosten und beim OGS-Ausbau.

 

Bei den Personalkosten konnten durch große Konsolidierungsbemühungen bereits erhebliche Einsparungen realisiert werden. Gegenläufig mussten jedoch in einigen Bereichen Stellen ausgeweitet werden, um den gesetzlichen Anforderungen entsprechen zu können. Allein rd. 7,4 Mio. € entfallen auf die Bereiche der Flüchtlinge/Migration, Kindertageseinrichtungen, JobCenter, OGS sowie Schulverwaltung, die Ausländerbehörde und Umschichtungen aus den Sachkosten in Personalkosten.

Parallel gibt es in einigen Bereichen aber auch Erstattungen für die erhöhten Personalkosten.

 

Personalkosten

2026

2027

2028

Veränderungen Erträge

2.175.811 €

2.219.328 €

2.263.714 €

Veränderungen Aufwendungen

-8.278.069 €

-8.443.630 €

-8.612.503 €

 

 

Im OGS-Bereich ergeben sich durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz Ausbaubedarfe, die sukzessive bis 2029 gedeckt werden sollen. Während in 2025 von 3.820 Plätzen ausgegangen wird, ist geplant, diese stufenweise auf insgesamt 7.200 Plätze in 2029 anzuheben. Die aktuelle Kalkulation geht von einem stark steigendem Finanzbedarf aus. Die entstehenden höheren Erstattungen des Landes sowie OGS-Gebühren gleichen dabei den Finanzbedarf nicht aus.

 

OGS-Ausbau

2026

2027

2028

Netto-Veränderungen

-2.793.811 €

-4.694.803 €

-7.136.600 €

 

Es ergeben sich darüber hinaus weitere Auswirkungen aus den aktuellen Hochrechnungen, die im Rahmen der Bewirtschaftung der nächsten Jahre aufgefangen werden. Die verarbeiteten Veränderungen sind in Anlage 1 aufgelistet.

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Aufgrund der bilanziellen Überschuldung ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, worin Maßnahmen zum strukturellen Aufbau des Eigenkapitals benannt werden. Dieses ist gemäß der Bewirtschaftungsverfügung jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. (Anlage 2)

 

In der Fortschreibung für 2025 ergibt sich ein Fehlbetrag von rd. 1,9 Mio. €. Begründet ist dieser durch Verzögerungen bei geplanten Personalkosteneinsparungen sowie durch Sachkosteneinsparungen im Bereich der Gebäudeunterhaltung und Wachdiensten, die strukturell aufgrund des veralteten Gebäudebestands, neu hinzugekommenen Gebäuden und arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden können.

 

Die anderen Maßnahmen können planmäßig gehalten werden.

 

Zum Schließen des Fehlbetrags wird ein verwaltungsweiter Prozess initiiert. Hierbei wird eine nochmalige dezidierte Prüfung aller freiwilligen Aufgaben, sowie der Standards pflichtiger Aufgaben, auch mit Umsetzung von Prozessoptimierungen, insbesondere unter Ausnutzung der Digitalisierung, vorgenommen.

 

Es bedarf der strategischen Ausrichtung des neuen Kämmerers, einer Vorbereitung durch die Verwaltung und abschließender Beschlussfassung in politischer Beratung.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen die dargestellten finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen