Beschlussvorlage - 1174/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

  1. Die Bereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Gesamtsumme in Höhe von 4.250.000 € auf der Position Grundschule Friedrich-Harkort (PSP-I 5.000935). Die Deckung erfolgt aus den in 2024 nicht benötigten Mitteln zum Ankauf von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079).

 

  1. Die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 4.250.000 € zugunsten der Maßnahme Grundschule Friedrich-Harkort (PSP-I 5.000935) mit Deckung aus den Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2025 der Finanzstellen 5.000572 (Verstärkung Brücken Volmetalstr. - 3.000.000) und 5.000919 (Bushaltestellen 6.BA - 1.250.000 €).

 

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Sachverhalt

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel II war geplant, die Grundschule Friedrich-Harkort mit einer Summe in Höhe von 4.250.000,00 € zu ertüchtigen. Es war vorgesehen u. a. Fenster, Fassade und Dach, Heizungssystem und Elektroinstallation / WLAN zu sanieren bzw. zu erneuern. Aus zeitlichen Gründen war eine Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen des KInvFG nicht mehr möglich, weil die Sanierung aus verschiedenen Gründen nicht im Rahmen des Förderzeitraums beendet werden konnte.

 

In der Sizung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2024 wurde beschlossen, dass für die bauliche Ertüchtigung der Grundschule Friedrich-Harkort Mittel i. H. v. 4.250.000 € für die Jahre 2024/2025 im Haushaltsplan durch Änderung der Prioritäten investiv eingeplant werden sollen.

 

Die Maßnahme „Fassadensanierung GS Friedrich-Harkort“ hat entgegen des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses betraglich nicht wie vorgesehen den Weg in den finalen Haushaltsplan der Stadt Hagen gefunden.

 

Daher ist die Finanzierung der Maßnahme durch überplanmäßige Bereitstellung zu gewährleisten. Die Deckung i.H.v. 4.250.000 € erfolgt aus in 2024 nicht verausgabten Mitteln für den Erwerb des Marienhospitals. Für den späteren Erwerb des Marienhospitals werden im Gegenzug nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen anderer Maßnahmen (Verstärkung Brücken Volmetalstr. & Bushaltestellen 6.BA) bereitgestellt.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

o

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Fassandensanierung GS Friedrich-Harkort

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0311

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5000935

Bezeichnung:

Fassadensanierung GS Friedrich-Harkort“

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

0 €

0

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

4.250.000 €

4.250.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

4.250.000 €

4.250.000 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

0123

Bezeichnung:

Verwaltung der Liegenschaften

Finanzstelle:

5000079

Bezeichnung:

Ankauf von Grundstücken und Gebäuden

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

782200

Auszahlung für den Erwerb von Gebäuden

4.250.000 €

 

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für eine Erneuerung der Fenster, Fassade und des Daches, des Heizungssystems und der Elektroinstallation / WLAN i.H.v. rd. 4,25 Mio. € stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Restnutzungsdauer von 21 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von rd. 202.381 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

63.750 €

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

202.381 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

266.131 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

266.131 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen