Beschlussvorlage - 1174/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Fassadensanierung Grundschule Friedrich-Harkort
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Marco Milanovic
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete und Stadtkämmerin)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
- Die Bereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Gesamtsumme in Höhe von 4.250.000 € auf der Position Grundschule Friedrich-Harkort (PSP-I 5.000935). Die Deckung erfolgt aus den in 2024 nicht benötigten Mitteln zum Ankauf von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079).
- Die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 4.250.000 € zugunsten der Maßnahme Grundschule Friedrich-Harkort (PSP-I 5.000935) mit Deckung aus den Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2025 der Finanzstellen 5.000572 (Verstärkung Brücken Volmetalstr. - 3.000.000) und 5.000919 (Bushaltestellen 6.BA - 1.250.000 €).
Sachverhalt
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel II war geplant, die Grundschule Friedrich-Harkort mit einer Summe in Höhe von 4.250.000,00 € zu ertüchtigen. Es war vorgesehen u. a. Fenster, Fassade und Dach, Heizungssystem und Elektroinstallation / WLAN zu sanieren bzw. zu erneuern. Aus zeitlichen Gründen war eine Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen des KInvFG nicht mehr möglich, weil die Sanierung aus verschiedenen Gründen nicht im Rahmen des Förderzeitraums beendet werden konnte.
In der Sizung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2024 wurde beschlossen, dass für die bauliche Ertüchtigung der Grundschule Friedrich-Harkort Mittel i. H. v. 4.250.000 € für die Jahre 2024/2025 im Haushaltsplan durch Änderung der Prioritäten investiv eingeplant werden sollen.
Die Maßnahme „Fassadensanierung GS Friedrich-Harkort“ hat entgegen des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses betraglich nicht wie vorgesehen den Weg in den finalen Haushaltsplan der Stadt Hagen gefunden.
Daher ist die Finanzierung der Maßnahme durch überplanmäßige Bereitstellung zu gewährleisten. Die Deckung i.H.v. 4.250.000 € erfolgt aus in 2024 nicht verausgabten Mitteln für den Erwerb des Marienhospitals. Für den späteren Erwerb des Marienhospitals werden im Gegenzug nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen anderer Maßnahmen (Verstärkung Brücken Volmetalstr. & Bushaltestellen 6.BA) bereitgestellt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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o |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Fassandensanierung GS Friedrich-Harkort |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0311 |
Bezeichnung: |
Grundschulen |
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Finanzstelle: |
5000935 |
Bezeichnung: |
Fassadensanierung GS Friedrich-Harkort“ |
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Finanzposition: |
785100 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
0 € |
0 |
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Auszahlung (+) 785100 |
4.250.000 € |
4.250.000 € |
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Eigenanteil |
4.250.000 € |
4.250.000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
0123 |
Bezeichnung: |
Verwaltung der Liegenschaften |
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Finanzstelle: |
5000079 |
Bezeichnung: |
Ankauf von Grundstücken und Gebäuden |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrein- zahlung (-) |
6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) |
782200 |
Auszahlung für den Erwerb von Gebäuden |
4.250.000 € |
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x |
Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für eine Erneuerung der Fenster, Fassade und des Daches, des Heizungssystems und der Elektroinstallation / WLAN i.H.v. rd. 4,25 Mio. € stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Restnutzungsdauer von 21 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von rd. 202.381 € in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
63.750 €
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
202.381 € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
266.131 € |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
266.131 € |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
