Beschlussvorlage - 1109/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2025/2026 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
  2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
  3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2025.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Betreuungsquote auch im kommenden Kindergartenjahr nicht erreicht wird. Im Gegensatz zum Vorjahr wird sie im Vergleich um 0,7 % auf 34,9 % (inklusive Kindertagespflege) steigen. Auf der anderen Seite wird die Betreuungsquote für die Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen unter der 90-%-Marke bleiben. Lag die Quote im letzten Kindergartenjahr noch bei 88,8 %, werden im Kindergartenjahr 2025/2026 nur noch 88,3 % erreicht.

 

Von den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurden Anträge auf Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile in Höhe von 2.059.908 € gestellt (siehe Anlage). Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsieht, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2026 kassenwirksam und daher in der Haushaltsplanung für 2026 entsprechend veranschlagt.

 

Begründung

 

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.

Die Betreuungsquote von 38 % der U3 Kinder, teilt sich auf in 30 % Tagespflege und 70 % institutioneller Betreuung. Insgesamt werden dem Landesjugendamt erneut 551 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 9 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren in der Kindertagespflege gemeldet.

 

U3- Ausbau Projekte

 

Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Fertigstellung wird in der Fortschreibung des „Aktionsplans Kindertagesbetreuung“ zu finden sein.

 

Im Kindergartenjahr 2025/2026 werden in den Hagener Sozialräumen insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:

 

Sozialraum

Plätze < 3

Plätze 3 bis 6

Westerbauer/ Hasper-Bachtal

110

363

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

34

118

Haspe-Zentrum

82

379

Hestert/ Kückelhausen-Süd

0

0

Haspe

226

860

Kuhlerkampviertel

30

80

Wehringhausen-Ost/West/Villa Post

152

573

Altenhagen/ Eckesey- Süd

162

672

Emst/ Boloh

80

316

Fleyerviertel/ Fachhochschule

34

155

Zentrum/ Remberg

189

764

Mitte

647

2560

Vorhalle-Nord/Süd

46

184

Eckesey- Nord

28

147

Boelerheide

34

152

Boele/ Kabel/ Bathey

75

320

Helfe/ Fley

46

174

Garenfeld

0

0

Nord

229

977

Halden/ Herbeck

20

76

Berchum

21

74

Henkhausen/ Reh

45

140

Elsey

58

238

Hohenlimburg- Süd

59

233

Hohenlimburg

203

761

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

86

315

Dahl/ Priorei/ Rummenohl

26

107

Eilpe

112

3422

Gesamt

1417

5580

 

Im Vergleich zum Vorjahr werden zum Kindergartenjahr 2025/2026 insgesamt 24 U3-Plätze und 83 Ü3-Plätze mehr angeboten als im laufenden Kindergartenjahr.

 

Die Entwicklung bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen, wird allerdings weiterhin durch folgende Faktoren negativ beeinflusst:

 

  • In den beiden letzten Fortschreibungen zur Kindergartenbedarfsplanung wurde bereits auf die steigende Anzahl inklusiv betreuter Kinder hingewiesen, was durch die Vorgaben des Bundesteilhabegesetz (BTHG) Überbelegungen in diesen Gruppen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht.
  • Bei den Hagener Trägern wurde zur Betreuung der sogenannten Integration-Kinder (I-Kind) bisher das Modell „Zusatzkraft“ genutzt. Im Modell „Zusatzkraft“ bleibt die Gruppenstärke gemäß Anlage 1 zu §19 KiBiz unverändert. Die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den Landschaftsverband finanziert. Bei dem Modell der Gruppenstärken-absenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung (Basisleistung I) um einen Platz abgesenkt. Gleichzeitig werden weitere Fachkraftstunden aufgebaut.
  • Zukünftig sind jedoch auch alle Kinder, die Frühförderung erhalten, als Basisleistung I -Kinder anerkannt. In den Hagener Kindertageseinrichtungen sind für das neue Kindergartenjahr ca. 150 Kinder mit Basisleistung I in die Planung aufgenommen. Weitere Anträge sind in der Bearbeitung. Unter der Annahme, dass die Hälfte der I-Kinder auch Frühförderung bekommt, würde die Umsetzung des Modells Gruppenstärkenabsenkung zu einem weiteren Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen führen. Zudem wären in den Gruppen mit Frühförderkindern auch keine Zusatzplätze und „normale“ Überbelegungen - zum Beispiel aufgrund eines Wechsels der Gruppe - mehr zulässig.
  • Im Hinblick auf die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung I-Kinder wurde mit den Trägern im Einvernehmen beschlossen, weiterhin im Kindergartenjahr 2025/2026 die Betreuungsgruppen bereinigt zu belassen, was bedeutet keine Überbelegungen und auch keine weiteren Zusatzplätze zu schaffen.

 

  • Der Schlüssel für die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung II-Kinder, die nach dem BTHG auch in allen Kindertageseinrichtungen betreut werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Es wird jedoch von einem Schlüssel von 1:3 ausgegangen, was bedeutet das pro Basisleistung II-Kind, 3 Plätze in der jeweiligen Kita belegt werden.
  • Durch die Überbelegungen der vergangenen Jahre verbleibt in den Kitas nun eine hohe Zahl an Ü3-Bestandskindern. Durch die Aufnahme der häufig verpflichtenden U3 Kinder (Bindung der Plätze aufgrund von Fördermitteln bei Um-/Neubauten) ist es einigen Kindertageseinrichtungen im kommenden Jahr nicht möglich, viele Kinder über drei Jahren aufzunehmen.
  • Für die Kindertageseinrichtung Hasselbach der AWO, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis, Nebengeschäftsstelle Iserlohn, ist hier zudem im Rahmen dieser Fortschreibung gemäß §55 Abs. 2 KiBiz eine Ausnahme von der Investitionsbindung zu beschließen. Zur weiteren Betreuung der Ü3-Bestandskinder ist die Zweckbindung für ein Jahr von 16 auf 12 U-Plätze zu reduzieren.
  • Das Ausbauprogramm um neue Kitas/Plätze zu schaffen, kommt entsprechend der herausfordernden Rahmenbedingungen voran. Zu den bekannten Faktoren hinsichtlich der Zeitschiene bis zur Baugenehmigung, der Prüfung der Baugrundstücke (mögliche B-Plan-Änderung), einer Vielzahl von geforderten Gutachten im Vorfeld gehören nun auch die steigenden Zinsen. Fehlende Gewerke, die Lieferschwierigkeiten und erhöhten Kosten bei den Baumaterialien sind weitere Probleme für die Umsetzung der Baumaßnahmen. Diese Faktoren haben in einigen Kommunen bereits dazu geführt, dass Investoren ihre Vorhaben kurzfristig wieder zurückgezogen haben, weil sich die Kosten selbst bei einer 25-jährigen Vertragsbindung nicht amortisieren.
  • Die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung, die im Aktionsplan ausführlich dargestellt wird, zeigt auch für die nächsten Jahre weiter ansteigende Kinderzahlen.
  • Zudem erhöht sich aktuell auch wieder vom Land die Zuweisung der Flüchtlinge, welche sich in den nächsten 2 Jahren aufgrund der Landeseinrichtung aber wieder vermindern sollten.
  • Der Zuzug aus Süd-Osteuropa besteht nach wie vor.

Die genannten Faktoren werden in den nächsten Jahren ein ständiger Begleiter sein. Insbesondere die Umsetzung des BTHG wird vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kinderzahlen zu einer massiven Platzreduzierung führen. Deshalb sollte die Umsetzung der Neubaumaßnahmen weiterhin mit oberster Priorität behandelt werden.

 

Bei allen Problemen darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.

 

Zudem sollte es für Hagen auch zukünftig entwicklungspolitisch das Ziel sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Jeder in der frühkindlichen Bildung verlorene Jahrgang ist ein Jahrgang mit verminderter Zukunftsperspektive.

Versorgungslücke

Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38 % realisieren zu können, fehlen trotz des erfolgreichen Ausbaus der Kindertagespflege noch rund 173 Plätze. In den letzten 10 Jahren konnten durch Baumaßnahmen 516 neue U3 Kitaplätze geschaffen werden. 

 

Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, sie erhöht aber auch zwangsläufig den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen.

 

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 fehlen für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder insgesamt fast 613 Betreuungsplätze, um eine Betreuungsquote von 98% zu erreichen. Hier hat sich der Fehlbedarf aus den bereits genannten Gründen und trotz der Einrichtung von 1.161 Plätzen in den letzten 10 Jahren weiter erhöht. Durch 37 Baumaßnahmen wurden seit 2014 insgesamt 1.677 neue Kitaplätze geschaffen.

 

Versorgungsquoten 2025/2026

Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2025/2026 bei 34,9 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % gestiegen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen sinkt die Versorgungsquote stadtweit von 88,8 % auf 88,3 %.

 

 

 

nur

Kindertageseinrichtungen

mit Tagespflege

U- 3

Anzahl Kinder

5.634

5.634

Anzahl Plätze

1.417

1.967

Quote

25,1 %

34,9 %

3 – 6

Anzahl Kinder

6.320

6.320

Anzahl Plätze

5.580

5.580

Quote

88,3 %

88,3 %

 

Um den eklatanten Fehlbedarf an Betreuungsplätzen, insbesondere für die über dreijährigen Kinder, abzubauen, sind die geplanten Neubaumaßnahmen und die Ermittlung weiterer Standorte weiterhin mit oberster Priorität zu forcieren.

Aufgrund der seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 jederzeit möglichen digitalen Anmeldung im Kita-Portal Hagen, handelt es sich bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen nicht mehr um erste Planzahlen, sondern um die vorläufigen Meldezahlen für das KiBiz.web System. Aus diesem Grund ist die Belegung für das Kindergartenjahr 2025/2026 bereits dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Gesamt-Aufwand in 2023 für die Kindertagesbetreuung in Hagen belief sich auf insgesamt rd. 89,6 Millionen € und der städtische Anteil davon beträgt rd. 40 Millionen €.

 

Kindertagespflegeplätze und Kindertagespflegepersonen

 

Das Land gewährt dem Jugendamt, gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz einen Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege, die sogenannte Kindertagespflegepauschale.

 

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 DVO KiBiz, dient die Entscheidung der Jugendhilfeplanung als Grundlage für die Beantragung der Kindertagespflegepauschalen. Die Anzahl der Kindertagespflegeplätze muss dementsprechend im Beschluss angegeben werden.

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Hagen) beantragt bis zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr beim überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) die Landesmittel:

 

  1. nach § 24 Absatz 1 und 2 des Kinderbildungsgesetzes auf der Grundlage der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung (Kindertagespflegepauschalen),

 

  1. nach § 47 Absatz 2 des Kinderbildungsgesetzes für Fachberatung im Bereich Kindertagespflege.

 

 

Tabelle: Auszug „KiBizweb Zuschussantrag“

 

Freiwillige Leistungen

 

Um den Ausbau von U3 Plätzen zu fördern, bezuschusst die Stadt Hagen unter bestimmten Umständen die Trägeranteile für diese Plätze.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“ Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für die Verträge mit den Eltern zum Kindergartenjahr 2025/2026 sind, wurden die Träger gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.

 

Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 2.059.908 € gestellt (siehe Anlage 2). Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2026 kassenwirksam.

 

Der Zuschuss darf nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die nicht zur Finanzierung der Kita, für die der Zuschuss beantragt wurde, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Freiwillige Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0650

Bezeichnung:

 

Auftrag:

1065002

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

 

 

2.059.908€

 

 

Eigenanteil

 

 

 

2.059.908€

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2024 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2025/2026 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
  2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
  3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2025.
  4. Die Umsetzung von Neubaumaßnahmen im Kita-Bereich sollen gleichgestellt mit den Neubaumaßnahmen in Schule mit oberster Priorität behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

-

 

 

SPD

2

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

8

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

 

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12.12.2024 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2025/2026 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
  2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
  3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2025.
  4. Die Umsetzung von Neubaumaßnahmen im Kita-Bereich sollen gleichgestellt mit den Neubaumaßnahmen in Schule mit oberster Priorität behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen