Beschlussvorlage - 0291/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern auf dem Grundstück Eschenweg 6 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern auf dem Grundstück Eschenweg 6

Gemarkung Boele, Flur 11, Flurstück 786 vor.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 3/63/A/0018/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 8.4.2010.

 

Jetzige Situation:

Das o.g. Grundstück und das sich darauf  befindliche Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr notwendig.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Fläche für Gemeinbedarf „Post“ dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 13/78 Gartenvorstadt Helfe u.a. mit den Festsetzungen: Fläche für Gemeinbedarf „Post“, Dreigeschossigkeit usw.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

-          Von der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“ wird eine Befreiung in Aussicht gestellt.

-          Die geplanten zweigeschossigen Wohnhäuser müssen allerdings in dem festgesetzten Baufeld liegen.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen