Beschlussvorlage - 0953/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der „Richard-Wagner-Straße“ von „Stadtgartenallee“ bis „Dömbergstraße“ wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

 

Begründung

 

 

 

Straßenbautechnische Betrachtung

 

Die „Richard-Wagner-Straße“ befindet sich im Stadtteil Hagen-Mitte, Buschey. Der Teilbereich zwischen „Stadtgartenallee“ und „Dömbergstraße“ soll ausgebaut werden.

 

 

Die Ausbaulänge beträgt ca. 200,00 m bei Straßenbreiten um 9,50 m. Die Gesamtausbaufläche beträgt ca. 2.100 m².

 

Der Ausbau wird erforderlich, da großflächige Straßenschäden zu erkennen sind, die durch Absackungen und weitreichende Untergrundschäden eingetreten sind. Bordsteinanlagen und Gehwege sind ebenfalls betroffen. Eine einfache Wiederherstellung ist hier nicht möglich, vielmehr ist ein Vollausbau über alle Schichten notwendig.

 

Dazu ist auch die Entwässerungssituation zu überplanen und grundsätzlich zu erneuern. Die Kanalisation wird von der „Stadtgartenallee“ bis „Schumannstraße“ erneuert.

 

 

 

Die Beleuchtungsanlage wird ebenfalls erneuert.

 

 

 

Der Straßenaufbau wird mit 4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm bituminöser Tragschicht und ca. 45 cm Frostschutzschicht gewählt. Die Gehwege werden gepflastert oder plattiert.

 

 

 

Die Ausbaukosten werden mit ca. 1.164.000,- € brutto angesetzt. Für den Kanalbau sind Kosten in Höhe von 162.400,00 € (116m DA 315 PE * 1.400,- € lfd. m = 162.400,- €) geschätzt worden.

 

Der Ausbau ist für das Jahr 2024/2025 vorgesehen.

 

 

 

Beitragsrechtliche Betrachtung

 

 

 

Die „Richard-Wagner-Straße“ von „Dömbergstraße“ bis „Schumannstraße“ wurde 1966 erstmalig endgültig hergestellt.

 

 

 

Die „Richard-Wagner-Straße“ von „Stadtgartenallee“ bis „Dömbergstraße“ ist als Anliegerstraße eingestuft. Die anstehende Baumaßnahme wird als KAG-Maßnahme nach § 8 KAG eingestuft. Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80 % des beitragsfähigen Aufwandes übernommen.

 

 

 

Bei den Kanalbaukosten entfallen 28 % der Kosten auf die Straßenentwässerung. Von dieser Summe können voraussichtlich 80 % an Beitragsausfall beim Land geltend gemacht werden.

 

 

 

Finanzielle Betrachtung - konsumtiv -

 

Es wurden Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 38.675 Euro angesetzt. Die Förderung durch das Land in Höhe von 80% wird angestrebt, so dass mit einem Ertrag von 30.940 Euro auf dem Festwert Öffentliche Straßenbeleuchtung gerechnet werden kann.

 

Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Abgang gebracht. Dies führt zu einem Aufwand i. H. v. 57.910 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

 

 

 

 

 

Finanzielle Betrachtung - investiv -

 

Die Ausbaukosten wurden seitens der Verkehrsplanung mit rund 1.073.620 Euro und WBH-Kosten von rund 90.220 Euro angesetzt. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 1.163.840 Euro. Allerdings muss hier die Beleuchtung, da konsumtiv, abgezogen werden. Somit ergeben sich für die investive Betrachtung rund 1.125.170 Euro.

 

 

 

Alle Kanalbaukosten trägt der WBH. Diese belaufen sich für den auszubauenden Abschnitt auf 162.400 Euro. Hiervon entfallen 28% (45.472 Euro) auf die Straßenentwässerung.

 

 

 

Beim Land wird eine Förderung von 80% der Kosten beantragt werden. Es wird daher von der folgenden Einzahlung ausgegangen:

 

 

 

Gesamtkosten Straße 1.125.170 Euro = 900.136 Euro

 

Anteil Kanal        45.472 Euro =   36.378 Euro

 

Insgesamt   1.170.642 Euro = 936.514 Euro

 

 

 

Der Anteil des Kanals wird Auszahlungswirksam und an den WBH weitergeleitet.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der „Richard-Wagner-Straße“ zwischen „Stadtgartenallee“ und „Dömbergstraße“ ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80% des beitragsfähigen Aufwandes übernommen.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121001

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenart:

436130

Bezeichnung:

Festwert ÖSB, Erschließungsbeiträge

 

527530

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Beleuchtung

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

436130

0

0

-30.940

 

 

Aufwand (+)

527530

0

38.675

0

 

 

Eigenanteil

 

0

38.675

-30.940

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5.000339.

Bezeichnung:

KAG Richard-Wagner-Str.

Finanzposition:

688200

Bezeichnung:

Einzahlungen aus Beiträgen KAG

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlungen an übrige Bereiche

Finanzposition

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Finanzposition

 

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

688200

-936.514

0

0

-936.514

 

 

Auszahlung (+)

781800

36.278

0

0

36.278

 

 

Auszahlung (+) 785200

1.125.170

561.000

564.170

0

 

 

Eigenanteil

224.934

561.000

564.170

-900.236

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5.000066.

Bezeichnung:

Bahnhofshinterfahrung

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Minderaus-zahlung (+)

785200

Auszahlung für

Tiefbaumaßnahmen

 

407.170

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. Sollten wieder erwarten die zur Deckung benutzten Mittel doch benötigt werden, muss ggf. eine andere Deckungsmöglichkeit gefunden werden.

 

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Abgang gebracht. Dies führt zu einem Aufwand i. H. v. 57.910 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird. Für die Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Abbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung. Im Anschluss ist die „Richard-Wagner-Straße“ in der Bilanz mit 1.125.170 Euro zu aktivieren. Dabei entfallen rund 652.600 Euro auf die Fahrbahn und rund 472.570 Euro auf den Gehweg. Bei einer Nutzungsdauer für die Straße von 50 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 13.052 Euro zu rechnen. Bei einer Nutzungsdauer für den Gehweg von 40 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 11.814 Euro zu rechnen.

 

 

 

Passiva:

Da es sich bei der Erneuerung der „Richard-Wagner-Straße“ um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 936.514 Euro zu passivieren. Davon entfallen 543.220 Euro auf die Fahrbahn und 393.294 Euro auf den Gehweg. Die Auflösung des Sonderpostens, parallel zur Abschreibung, führt bei der Fahrbahn zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von rund 10.865 Euro und beim Gehweg zu einem jährlichen Ertrag von rund 9.832 Euro. Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 36.278 Euro wird an den WBH, der auch die Kanalbaukosten trägt, weitergeleitet.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

€ 16.880

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€ 24.866

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

€ 41.746

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- € 20.697

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€ 21.049

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen