Beschlussvorlage - 0949/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der „Stadtgartenallee“ zwischen „Christian-Rohlfs-Straße“ und „Richard-Wagner-Straße“ wird zugestimmt.

 

Der Kanalbaumaßnahme im Stich „Stadtgartenallee“ wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

 

 

Begründung

 

 

 

Straßenbautechnische Betrachtung

 

Die „Stadtgartenallee“ befindet sich im Stadtteil Hagen-Mitte, Buschey. Der Bereich von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ soll ausgebaut werden.

 

Die „Stadtgartenallee“ von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ ist als Anliegerstraße eingestuft. Sie ist nur einseitig angebaut.

 

Die Ausbaulänge beträgt ca. 130,00 m bei Straßenbreiten um 13,50 m. Die Gesamtausbaufläche beträgt ca. 900 m².

 

In der „Stadtgartenallee“ sind großflächige Straßenschäden zu erkennen, die durch Absackungen und weitreichende Untergrundschäden eingetreten sind. Bordsteinanlagen und Gehwege sind ebenfalls davon betroffen. Eine Wiederherstellung ist hier nicht möglich. Ein Vollausbau über alle Schichten ist notwendig.

 

Die „Stadtgartenallee“ entwässert das Regenwasser, entsprechend den technischen Entwässerungsvorschriften, im Mischsystem. Die Entwässerungssituation ist zu überplanen und grundsätzlich zu erneuern. Der vorhandene Mischwasserkanal wird aufgrund seines baulichen Zustandes, im Rahmen der Maßnahme, gegen einen Neuen ausgetauscht.

 

Die Beleuchtungsmasten werden erneuert. Die im Jahr 2016 erneuerten Leuchtmittel werden wiederverwendet.

 

Der Straßenaufbau wird mit 4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm bituminöser Tragschicht und ca. 45 cm Frostschutzschicht gewählt. Die Gehwege werden gepflastert oder plattiert.

 

Die Ausbaukosten werden mit ca. 556.000 € brutto angesetzt. Für den Kanalbau in der „Stadtgartenallee“ von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ werden Kanalbaukosten von 99.400,00 € (71m DA 315 PE * 1.400,- € lfd. m = 99.400,- €) zugrunde gelegt.

 

 

 

Der Kanal in der „Stadtgartenallee“ von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ soll von Haus-Nr. 6 bis Einmündung „Richard-Wagner-Straße“ erneuert werden.

 

In dem Zuge soll auch der Kanal im Stich „Stadtgartenallee“ neu verlegt werden. Zurzeit liegt der Kanal in privaten Grundstücksflächen. Er soll daher in die Flächen des WBH verlegt und von der Dimensionierung angepasst werden. Für den Kanalbau des Stichs „Stadtgartenallee“ werden die Kosten auf 108.000,00 € geschätzt. Der Ausbau soll im Jahr 2024/2025 erfolgen. Die Straßenfläche des Stichs befindet sich in Privatbesitz, sie ist nicht gewidmet. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche. Ein Ausbau ist momentan nicht vorgesehen.

 

 

 

Da Enervie beabsichtigt, in dem Bereich „Stadtgartenallee“ bzw. im Bereich des Stichs Versorgungsleitungen zu verlegen, können bei zeitgleicher Baumaßnahme ggf. kostenmäßige Synergieeffekte genutzt werden.

 

 

 

Beitragsrechtliche Betrachtung

 

Die Maßnahme wird als KAG-Maßnahme gemäß § 8 KAG eingestuft. Der beitragsfähige Aufwand wird beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80 % des beitragsfähigen Aufwandes übernommen.

 

Von den Kanalbaukosten entfallen 28 % auf die Straßenentwässerung für die Strecke von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“. Hiervon können voraussichtlich 80 % beim Land geltend gemacht werden.

 

 

 

Die Straßenfläche des Stichs befindet sich im Privatbesitz und ist nicht gewidmet. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche.

 

Im Stich soll lediglich die Kanalbaumaßnahme durchgeführt werden. Ein weiterer Ausbau ist nicht geplant. Der Stich kann erschließungsbeitragsmäßig erst abgerechnet werden, wenn der Ausbau dem Bauprogramm entspricht. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Teileinrichtungen im Rahmen einer Kostenspaltung abgerechnet werden. Inwieweit für die Kanalbaumaßnahme des Stichs „Stadtgartenallee“ Erschließungsbeiträge im Rahmen der Kostenspaltung abgerechnet werden können, wird nach technischer Herstellung geprüft.

 

 

 

Kosten für den Ausbau des Stichs können beim Land nicht geltend gemacht werden, da die Straße nicht erstmalig endgültig hergestellt wird.

 

 

 

Finanzielle Betrachtung – konsumtiv –

 

Es wurden Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 25.704 Euro angesetzt. Die Förderung durch das Land in Höhe von 80% wird angestrebt, so dass mit einem Ertrag von 20.565 Euro auf dem Festwert Öffentliche Straßenbeleuchtung gerechnet werden kann.

 

Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Abgang gebracht. Dies führt zu einem Aufwand i. H. v. 94.806 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

 

 

 

Finanzielle Betrachtung – investiv –

 

Die Ausbaukosten wurden seitens der Verkehrsplanung mit rund 513.000 Euro und WBH-Kosten von rund 43.000 Euro angesetzt. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 556.000 Euro. Allerdings muss hier die Beleuchtung, da konsumtiv, abgezogen werden. Somit ergeben sich für die investive Betrachtung rund 530.300 Euro.

 

Alle Kanalbaukosten trägt der WBH. Diese belaufen sich für den auszubauenden Abschnitt auf 99.400 Euro. Hiervon entfallen 28% (rund 27.850 Euro) auf die Straßenentwässerung.

 

Beim Land wird eine Förderung von 80% der Kosten beantragt werden. Es wird daher von der folgenden Einzahlung ausgegangen:

 

 

 

Gesamtkosten Straße 530.300 Euro = 424.240 Euro

 

Anteil Kanal     27.850 Euro =   22.280 Euro

 

Insgesamt   558.150 Euro = 446.520 Euro

 

 

 

Der Anteil des Kanals wird Auszahlungswirksam und an den WBH weitergeleitet.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Erneuerung der „Stadtgartenallee“ zwischen „Christian-Rohlfs-Straße“ und „Richard-Wagner-Straße“ ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80% des beitragsfähigen Aufwandes übernommen.

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1121001

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenart:

436130

Bezeichnung:

Festwert ÖSB, Erschließungsbeiträge

Kostenart:

527530

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Beleuchtung

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

436130

 

 

- 20.565

 

 

Aufwand (+)

527530

 

25.704

 

 

 

Eigenanteil

 

 

25.704

-20.565

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5.000338.

Bezeichnung:

KAG Maßnahme Stadtgartenallee

Finanzposition:

688200

Bezeichnung:

Einzahlung aus Beiträgen KAG

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlungen an übrige Bereiche

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

688200

-446.520

0

0

-446.520

 

 

Auszahlung (+)

781800

22.280

0

0

22.280

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

530.300

264.000

266.300

0

 

 

Eigenanteil

106.060

264.000

266.300

-424.240

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5.000066.

Bezeichnung:

Bahnhofshinterfahrung

Finanzstelle:

5.000808.

Bezeichnung:

Deckensanierung Industriestr.

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Minder-auszahlung (+)

785200

Auszahlung von

Tiefbaumaßnahmen

 

92.830

Minderaus-zahlung (+)

785200

Auszahlung von

Tiefbaumaßnahmen

 

107.470

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. Sollten wieder erwarten die zur Deckung benutzten Mittel doch benötigt werden, muss ggf. eine andere Deckungsmöglichkeit gefunden werden.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Abgang gebracht. Dies führt zu einem Aufwand i. H. v. 94.806 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird. Für die Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Abbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung. Im Anschluss ist die „Stadtgartenallee“ in der Bilanz mit 530.300 Euro zu aktivieren. Dabei entfallen rund 381.000 Euro auf die Fahrbahn und rund 152.000 Euro auf den Gehweg Bei einer Nutzungsdauer für die Fahrbahn von 50 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 7.620 Euro zu rechnen. Bei einer Nutzungsdauer für den Gehweg von 40 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 3.800 Euro zu rechnen.

 

 

 

 

Passiva:

 

Da es sich bei der Erneuerung der „Stadtgartenallee“ um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 446.520 Euro zu passivieren. Davon entfallen 334.890 Euro auf die Fahrbahn und 111.630 Euro auf den Gehweg. Die Auflösung des Sonderpostens, parallel zur Abschreibung, führt bei der Fahrbahn zu einem jährlichen Ertrag von rund 6.698 Euro und beim Gehweg zu einem jährlichen Ertrag von rund 2.791 Euro. Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 22.266 Euro wird an den WBH, der auch die Kanalbaukosten trägt, weitergeleitet.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

€ 7.955

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€ 11.420

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

€ 19.375

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- € 9.489

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€ 8.886

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen