Beschlussvorlage - 0949/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der "Stadtgartenallee" zwischen "Christian-Rohlfs-Straße" und "Richard-Wagner-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Susanne Rambau
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Alexander, Rolf (Fachbereichsleitung 60)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Straßenbautechnische Betrachtung
Die „Stadtgartenallee“ befindet sich im Stadtteil Hagen-Mitte, Buschey. Der Bereich von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ soll ausgebaut werden.
Die „Stadtgartenallee“ von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ ist als Anliegerstraße eingestuft. Sie ist nur einseitig angebaut.
Die Ausbaulänge beträgt ca. 130,00 m bei Straßenbreiten um 13,50 m. Die Gesamtausbaufläche beträgt ca. 900 m².
In der „Stadtgartenallee“ sind großflächige Straßenschäden zu erkennen, die durch Absackungen und weitreichende Untergrundschäden eingetreten sind. Bordsteinanlagen und Gehwege sind ebenfalls davon betroffen. Eine Wiederherstellung ist hier nicht möglich. Ein Vollausbau über alle Schichten ist notwendig.
Die „Stadtgartenallee“ entwässert das Regenwasser, entsprechend den technischen Entwässerungsvorschriften, im Mischsystem. Die Entwässerungssituation ist zu überplanen und grundsätzlich zu erneuern. Der vorhandene Mischwasserkanal wird aufgrund seines baulichen Zustandes, im Rahmen der Maßnahme, gegen einen Neuen ausgetauscht.
Die Beleuchtungsmasten werden erneuert. Die im Jahr 2016 erneuerten Leuchtmittel werden wiederverwendet.
Der Straßenaufbau wird mit 4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm bituminöser Tragschicht und ca. 45 cm Frostschutzschicht gewählt. Die Gehwege werden gepflastert oder plattiert.
Die Ausbaukosten werden mit ca. 556.000 € brutto angesetzt. Für den Kanalbau in der „Stadtgartenallee“ von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ werden Kanalbaukosten von 99.400,00 € (71m DA 315 PE * 1.400,- € lfd. m = 99.400,- €) zugrunde gelegt.
Der Kanal in der „Stadtgartenallee“ von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“ soll von Haus-Nr. 6 bis Einmündung „Richard-Wagner-Straße“ erneuert werden.
In dem Zuge soll auch der Kanal im Stich „Stadtgartenallee“ neu verlegt werden. Zurzeit liegt der Kanal in privaten Grundstücksflächen. Er soll daher in die Flächen des WBH verlegt und von der Dimensionierung angepasst werden. Für den Kanalbau des Stichs „Stadtgartenallee“ werden die Kosten auf 108.000,00 € geschätzt. Der Ausbau soll im Jahr 2024/2025 erfolgen. Die Straßenfläche des Stichs befindet sich in Privatbesitz, sie ist nicht gewidmet. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche. Ein Ausbau ist momentan nicht vorgesehen.
Da Enervie beabsichtigt, in dem Bereich „Stadtgartenallee“ bzw. im Bereich des Stichs Versorgungsleitungen zu verlegen, können bei zeitgleicher Baumaßnahme ggf. kostenmäßige Synergieeffekte genutzt werden.
Beitragsrechtliche Betrachtung
Die Maßnahme wird als KAG-Maßnahme gemäß § 8 KAG eingestuft. Der beitragsfähige Aufwand wird beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80 % des beitragsfähigen Aufwandes übernommen.
Von den Kanalbaukosten entfallen 28 % auf die Straßenentwässerung für die Strecke von „Christian-Rohlfs-Straße“ bis „Richard-Wagner-Straße“. Hiervon können voraussichtlich 80 % beim Land geltend gemacht werden.
Die Straßenfläche des Stichs befindet sich im Privatbesitz und ist nicht gewidmet. Es handelt sich somit nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche.
Im Stich soll lediglich die Kanalbaumaßnahme durchgeführt werden. Ein weiterer Ausbau ist nicht geplant. Der Stich kann erschließungsbeitragsmäßig erst abgerechnet werden, wenn der Ausbau dem Bauprogramm entspricht. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Teileinrichtungen im Rahmen einer Kostenspaltung abgerechnet werden. Inwieweit für die Kanalbaumaßnahme des Stichs „Stadtgartenallee“ Erschließungsbeiträge im Rahmen der Kostenspaltung abgerechnet werden können, wird nach technischer Herstellung geprüft.
Kosten für den Ausbau des Stichs können beim Land nicht geltend gemacht werden, da die Straße nicht erstmalig endgültig hergestellt wird.
Finanzielle Betrachtung – konsumtiv –
Es wurden Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 25.704 Euro angesetzt. Die Förderung durch das Land in Höhe von 80% wird angestrebt, so dass mit einem Ertrag von 20.565 Euro auf dem Festwert Öffentliche Straßenbeleuchtung gerechnet werden kann.
Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Abgang gebracht. Dies führt zu einem Aufwand i. H. v. 94.806 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.
Finanzielle Betrachtung – investiv –
Die Ausbaukosten wurden seitens der Verkehrsplanung mit rund 513.000 Euro und WBH-Kosten von rund 43.000 Euro angesetzt. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 556.000 Euro. Allerdings muss hier die Beleuchtung, da konsumtiv, abgezogen werden. Somit ergeben sich für die investive Betrachtung rund 530.300 Euro.
Alle Kanalbaukosten trägt der WBH. Diese belaufen sich für den auszubauenden Abschnitt auf 99.400 Euro. Hiervon entfallen 28% (rund 27.850 Euro) auf die Straßenentwässerung.
Beim Land wird eine Förderung von 80% der Kosten beantragt werden. Es wird daher von der folgenden Einzahlung ausgegangen:
Gesamtkosten Straße 530.300 Euro = 424.240 Euro
Anteil Kanal 27.850 Euro = 22.280 Euro
Insgesamt 558.150 Euro = 446.520 Euro
Der Anteil des Kanals wird Auszahlungswirksam und an den WBH weitergeleitet.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
sind nicht betroffen
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Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Die Erneuerung der „Stadtgartenallee“ zwischen „Christian-Rohlfs-Straße“ und „Richard-Wagner-Straße“ ist eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die beitragsfähigen Aufwendungen werden beim Land geltend gemacht. Voraussichtlich werden vom Land 80% des beitragsfähigen Aufwandes übernommen. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Auftrag: |
1121001 |
Bezeichnung: |
Straßen |
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Kostenstelle: |
56200 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
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Kostenart: |
436130 |
Bezeichnung: |
Festwert ÖSB, Erschließungsbeiträge |
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Kostenart: |
527530 |
Bezeichnung: |
Aufwand Festwert Beleuchtung |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
436130 |
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- 20.565 |
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Aufwand (+) |
527530 |
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25.704 |
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Eigenanteil |
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25.704 |
-20.565 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Finanzstelle: |
5.000338. |
Bezeichnung: |
KAG Maßnahme Stadtgartenallee |
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Finanzposition: |
688200 |
Bezeichnung: |
Einzahlung aus Beiträgen KAG |
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Finanzposition: |
781800 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen an übrige Bereiche |
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Finanzposition: |
785200 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 688200 |
-446.520 |
0 |
0 |
-446.520 |
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Auszahlung (+) 781800 |
22.280 |
0 |
0 |
22.280 |
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Auszahlung (+) 785200 |
530.300 |
264.000 |
266.300 |
0 |
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Eigenanteil |
106.060 |
264.000 |
266.300 |
-424.240 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
5410 |
Bezeichnung: |
Öffentliche Infrastruktur |
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Finanzstelle: |
5.000066. |
Bezeichnung: |
Bahnhofshinterfahrung |
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Finanzstelle: |
5.000808. |
Bezeichnung: |
Deckensanierung Industriestr. |
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|||
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Minder-auszahlung (+) |
785200 |
Auszahlung von Tiefbaumaßnahmen |
|
92.830 |
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Minderaus-zahlung (+) |
785200 |
Auszahlung von Tiefbaumaßnahmen |
|
107.470 |
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x |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. Sollten wieder erwarten die zur Deckung benutzten Mittel doch benötigt werden, muss ggf. eine andere Deckungsmöglichkeit gefunden werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
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Die bestehenden Straßenflächen werden mit ihrem Restbuchwert in Abgang gebracht. Dies führt zu einem Aufwand i. H. v. 94.806 Euro in der Ergebnisrechnung, der anschließend mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird. Für die Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet ist ein Festwert bilanziert. Somit führt der Abbau der vorhandenen Beleuchtung nicht zu einer weiteren Abschreibung. Im Anschluss ist die „Stadtgartenallee“ in der Bilanz mit 530.300 Euro zu aktivieren. Dabei entfallen rund 381.000 Euro auf die Fahrbahn und rund 152.000 Euro auf den Gehweg Bei einer Nutzungsdauer für die Fahrbahn von 50 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 7.620 Euro zu rechnen. Bei einer Nutzungsdauer für den Gehweg von 40 Jahren, ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 3.800 Euro zu rechnen.
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Passiva:
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) |
€ 7.955 |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ 11.420 |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
€ 19.375 |
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
- € 9.489 |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
€ 8.886 |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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|
|
x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
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|
2
|
(wie Dokument)
|
6 MB
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