11.09.2018 - 10 Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 11.09.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Wortprotokoll
Frau Henze berichtet, dass es im Juni 2018 insgesamt 3.926 erwerbsfähige leistungsberechtigte Langzeitarbeitslose gegeben habe, dies seien 441 weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Im Vergleich schneide Hagen damit besser ab als der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen und auch in der Bundesrepublik. Anhand einer Grafik erklärt sie die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in den Jahren 2017 und 2018. Sie erläutert die Steuerungsaktivitäten des Jobcenters, so gebe es zum Beispiel eine intensive Kundenbetreuung und jedem Kunden werde ein passgenaues Angebot unterbreitet. Es fände ein enger Austausch mit dem Arbeitgeberservice statt. Im Juni 2018 habe es 12.216 Kunden im Langzeitleistungsbezug gegeben, hierunter würden auch Menschen fallen, die aufstockende Leistungen erhalten. Diese Zahl läge höher als im vergangen Jahr und auch seit Jahresbeginn sei ein ständiger Anstieg zu verzeichnen. Jedoch sei die Integration dieser Langzeitleistungsbezieher in den Arbeitsmarkt erfolgreicher als im vergangenen Jahr; wurden im Juni 2017 noch 666 Menschen integriert, so waren es im Juni 2018 insgesamt 885.
Sie berichtet, dass zum 1. Januar 2019 eine neue rechtliche Regelung eingeführt werden solle: der § 16 i im Sozialgesetzbuch II (SGB II). Mit dieser Bestimmung sollten Leistungsbezieher, die über 25 Jahre alt seine, gefördert werden. Weitere Voraussetzung sei, dass sie in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen hätten. Für Hagen sei ermittelt worden, dass 181 Menschen von dieser Förderung profitieren könnten. Gefördert würden Beschäftigungsverhältnisse zunächst mit 100 % - begrenzt auf die Höhe des Mindestlohns -, nach zwei Jahren verringere sich die Förderung dann schrittweise. Dies sei ein Tropfen auf den heißen Stein – schließlich gebe es fast 18.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte – es sei jedoch ein Anfang. Das Programm sehe verschiedene Fördermöglichkeiten vor, es habe jedoch auch einige Schwächen. Das Gesetzgebungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen und man müsse abwarten, wie die endgültigen Bestimmungen aussähen. Es habe aber bereits Gespräche mit der Stadt Hagen, der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und auch mit den städtischen Tochterunternehmen gegeben. Man habe bereits überlegt, in welchen Bereichen die zu fördernden Menschen eingesetzt werden könnten, so zum Beispiel im Ausbau des Radwegenetzes, als Pflegehelfer in Senioreneinrichtungen oder als Busbegleiter. Auch Bildungsträger und caritative Einrichtungen sollten angesprochen werden. Frau Henze teilt mit, dass sie gerne regelmäßig über den Fortgang berichten würde.
Frau Timm-Bergs bittet die Anwesenden, ihre Fragen zu stellen; die Fragen sollten zunächst gesammelt werden und dann insgesamt von Frau Henze beantwortet werden.
Herr Sondermeyer möchte wissen, wie man sicherstellen könne, dass durch das Programm keine Konkurrenz zu anderen Betrieben, beispielsweise Gartenbaubetrieben, aufgebaut werde. Des Weiteren möchte er wissen, wie sich das Programm auf den Reha-Bereich auswirke und ob es eine erneute Förderung gebe, wenn der geförderte Mensch nach fünf Jahren seinen Arbeitsplatz verliere.
Herr Thieser fragt, wie viele freie Stellen schon für dieses Programm gemeldet wurden. Wenn die Meldungen nur zögerlich erfolgten, müsse man hier gegensteuern.
Frau Kaufmann merkt hierzu an, dass der Verwaltungsvorstand den Beschluss gefasst habe, dass er kurzfristig erwarte, dass Vorschläge gemacht würden. Über die Diskrepanz zwischen Tariflohn und Mindestlohn müsse man noch diskutieren. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft habe bereits festgestellt, dass die Stadt Hagen zuzahlen müsse, wenn man jemanden einstelle. Frau Kaufmann findet es jedoch wichtig, diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
Frau Sauerwein hält es für problematisch, dass für die Teilnehmer des Förderprogramms keine Arbeitslosenversicherung gezahlt werde. Wenn sie nach zwei Jahren wieder arbeitslos würden, hätten sie nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Herr Ludwig fordert, dass hier noch nachgebessert werden müsse. Es könne nicht sein, dass die Menschen nach dem Auslaufen des Programmes wieder dort seien, wo sie vorher waren.
Frau Buchholz teilt mit, dass es Ziel sei, die Menschen über die fünf Jahre hinaus zu beschäftigen. Sie stellt fest, dass auch die Wohlfahrtsverbände den vollen Lohn bezahlen müssten und nicht nur den Mindestlohn. Sie fragt sich, wie es weitergehe, wenn die 100-prozentige Förderung auslaufe.
Frau Henze berichtet, dass durch das Programm keine Konkurrenz zum allgemeinen Arbeitsmarkt entstehen solle, darauf werde man achten. Ziel sei ja auch, die Menschen auf Dauer zu beschäftigen. Sie sollten die erste zwei Jahre erst einmal mitlaufen um dann möglicherweise in dem Beschäftigungsverhältnis dauerhaft zu arbeiten. Sie betont, dass der Oberbürgermeister hinter dem Projekt stehe. Ziel sei es, 60 Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft zu schaffen, 60 Plätze bei der Stadt und deren Tochterunternehmen und 60 Plätze bei den freien Trägern. Auch sie bedaure es, dass keine Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung geleistet würden. In einem Brief an die Bundeskanzlerin sei dies unter anderem bemängelt worden. Das Gesetz trete am 01.01.2019 in Kraft und man hoffe, bis zum 31. März alle Stellen besetzen zu können.
Herr Thieser merkt an, dass man die Chance wahrnehmen sollte, Langzeitarbeitslose in Arbeit zu bringen. Auch im Rat der Stadt sollte über das Programm berichtet werden.
Anlagen zur Vorlage
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