09.05.2018 - 6.6 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 09.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meier merkt an, dass beim Lesen der Zuständigkeitsordnung aufgefallen sei, dass der Rat zwar zuständig für die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens sei aber die Bezirksvertretung jederzeit das Recht habe Abweichungen davon zu genehmigen. Die Bezirksvertretungen sind, wie der STEA und der UWA auch, im Verfahren immer beratend zu beteiligen. Bei solchen Abweichungsanträgen könne die BV eigenständig beschließen. Das sollte einmal verinnerlicht werden, ob da nicht ein Wiederspruch sei. Man sei der Ansicht, dass der RAT für die Bebauungspläne zuständig ist (auch in solch einem Fall) und die BV / STEA / UWA nur beratend Tätig sein sollten. Sodass der Rat den endgültig Beschluss fassen kann
Herr Dr. Ramrath erläutert, dass dies nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den heutigen Beschluss stehe. Da es im Vorfeld Diskussionen gegeben habe, wurde das Rechtsamt gebeten die Zuständigkeiten rechtlich zu verifizieren. Dies ist geschehen und nach Geschäftsordnung ist für die Erteilung einer Ausnahme die Bezirkvertretung zuständig. Wenn dies für die Zukunft geändert werden soll, muss ein politischer Vorschlag eingebracht werden.
Gibt es jetzt Bedenken, den Beschluss der BV-Hohenlimburg zur Kenntnis zu Nehmen.
Herr Romberg möchte den Hinweis geben, das die gewerbetreibenden der Hohenlimburger Innenstadt Sorge haben, dass noch zusätzliche Einzelhandelsflächen entstehen. Man könne vielleicht der BV-Hohenlimburg empfehlen einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen, der eine Ausweitung der Flächen unterbindet.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg stimmt der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 Auf dem Somborn 3. Änderung gem. § 14 Abs. 2 BauGB in Bezug auf das Vorhaben zur Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit 1.300 m² Verkaufsfläche, Gotenweg 9, unter der unten genannten Voraussetzung zu.
Voraussetzung ist die Bereitschaft des Investor, rechtsverbindlich sicherzustellen, dass die Einzelhandelsflächen des ehem. Schlecker- und des Netto-Marktes am Alemannenweg 21 dauerhaft aufgegeben werden und die Einzelhandelsflächen Gotenweg 7 (zurzeit Kik und Lidl), auf maximal 1.350 m² Verkaufsfläche eingeschränkt wird (davon maximal 700 m² für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente der Hagener Liste).
Anlagen zur Vorlage
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