12.09.2024 - 3.9.1 Nachhaltige Ansiedlungskriterien bei der Vermar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 12.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Michelle Stein
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Römer lobt die Vorlage. Er hat eine Frage zur Bewertungsmatrix der Unternehmen. In einer Rubrik wird die Innovationsstärke des Unternehmens bewertet. Herr Römer möchte wissen, wie die Beurteilung zustande kommt.
Herr Dr. Schmitt verweist auf die Erläuterung. Ein Unternehmen erhält die Höchstpunktzahl, wenn es in den letzten drei Jahren ein neues Produkt und/oder Dienstleistung in den Markt eingeführt hat oder eine solche plant oder in Verbindung mit der Ansiedlung. Herr Dr. Schmitt vermutet an dieser Stelle, dass die eigentliche Frage auf einen Bewertungsspielraum abzielt. Mit einer Formulierung von abstrakt-generellen Regelungen versucht man eine möglichst große Zahl an Einzelfällen zu erfassen. Das bedeutet aber auch, dass nicht jeder Einzelfall komplett konkret erfasst wird, was seiner Meinung nach aber nicht schädlich ist. Wichtig ist vielmehr, dass die Bewertung der Innovationsstärke hoch ist und mit 1/5 in die Gesamtwertung eingeht. Anhand der Beschreibung des Unternehmens, auch im Vergleich mit anderen, ist eine Beurteilung klar möglich.
Frau Masuch fragt, ob die Lieferketten der Unternehmen eine Rolle spielen, auch angesichts der Brückenproblematik. Es wird zwar ein Mobilitätskonzept erwähnt, nicht aber in diesem Kontext.
Herr Dr. Schmitt bejaht dies und zwar sowohl über die Ermessensklauseln als auch die regionale Verflechtung.
Herr Erhardt spricht sich ebenfalls positiv aus und lobt insbesondere, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen am stärksten gewichtet wird. Er hofft, dass so mehr Fachkräfte nach Hagen kommen und auch hier ansiedeln, was insgesamt die Volkswirtschaft in Hagen stärken wird und hoffentlich noch weitere Ansiedlungen von Unternehmen in Hagen nach sich ziehen wird.
Herr König lobt den Inhalt der Vorlage ebenfalls und ist gespannt, ob das in der Praxis auch eine gute Anwendung findet.
Herr Dr. Schmitt erklärt, dass es bezüglich Schultenstraße mehrere Interessenten gibt und von daher die Bewertungsgrundlage bei der Auswahl sehr hilfreich sein wird.
Herr Grzeschista möchte wissen, ob es zu diesem Bewertungskatalog einen standardisierten Fragebogen gibt und wie viele Seiten dieser umfasst.
Herr Dr. Schmitt bejaht dies, kann aber keine Seitenanzahl nennen. Herr Dr. Schmitt ergänzt in Bezug auf Bürokratie, dass die Punkte, welche für das Unternehmen sehr aufwändig zu beantworten sind, abgestuft sind. So lange der Status „long list“ ist, braucht es z.B. keinen ausgearbeiteten, architektonischen Entwurf.
Wer in der „short list“ steht, muss mehr liefern bezüglich z.B. Architektur, Mobilitätskonzept, u.s.w..
Herr Panzer fragt nach dem Kriterium „Zahl und Qualität der durch die Ansiedlung geschaffenen Arbeitsplätze“. Ihm scheinen im Unterpunkt „Prognostiziertes Qualitätsniveau“ die drei Punkte für Beschäftige mit abgeschlossener Ausbildung als zu niedrig angesetzt. Folglich gehen 27 % auf die Anzahl der Arbeitsplätze und nur 3 % auf deren Qualität.
Herr Dr. Schmitt verweist auf die 2. Rubrik, darin auf die qualitative Bewertung der Nutzungsarten und auf das prognostizierte Qualifikationsniveau. In Summe erfährt Qualität eine höhere Wertung. Überschlägig sind es 13 von 30 Punkten, die Qualität betreffen.
Beschluss:
Die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH wird bei der Vermarktung des Areals „Schultenstraße“ an Unternehmen die Bewertungsmatrix „Nachhaltige Ansiedlungskriterien zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit“ als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sollen in zukünftige Vermarktungsverfahren einfließen. Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung nimmt dies zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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214,6 kB
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