05.11.2019 - 6.9 HAGENplant 2035 - Das Integrierte Stadtentwickl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marianne Schiedemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass es eine Vorberatung des Begleitgremiums gegeben hab. Insofern gebe es hier Änderungsvorschläge zur Vorlage ISEK. Diese sollte man jetzt durchgehen und sehen ob man denen hier so Folge leiste. Zuerst weist Herr Dr. Ramrath auf den dynamischen Presses des ISEK hin. Es wird vorgeschlagen den Satz „Die Erstellung und Umsetzung des IESK ist ein dynamischer Prozess. Die Maßnahmen sowie deren Priorisierung sind in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig.“ um die markierten Worte zu ergänzen. Es geht hier nicht nur um die Reihenfolge als solche, die möglicherweise in Zukunft anzupassen wäre, sondern auch die Maßnahmen in ihrer inhaltlichen Gestalt. Herr Keune sagt eine Übernahme durch die Verwaltung zu.
Herr Meier sagt, dass er den Änderungswunsch nachvollziehen kann. Es werden nicht die Ziele in Frage gestellt, sondern die sich daraus ergebenden Maßnahmen.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass sich in 5 Jahren die Welt soweit verändert haben kann, das die Maßnahme inhaltlich nicht mehr als sinnvoll angesehen wird. Dann muss sie geändert werden.
Herr Schmidt sagt, dass er sich mit Änderung einverstanden erklären kann. Für ihn leitet sich dadurch aber nicht ab, dass man sich heute mit den Änderungswünschen zur Priorisierung der Maßnahmen auseinandersetzen werde. Die Verwaltung hat viele Maßnahmen sehr defensiv auf „C“ gesetzt, in der Annahme, dass die Politik sich dazu äußern werde. Hier sollte man ein politisches Meinungsbild erstellen, auch wenn es nicht in Stein gemeißelt ist.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man dazu noch kommt. Er wolle hier nur Schritt für Schritt vorgehen. Zu der Frage der Priorisierung liegen Anträge von der FDP vor, die man später gebündelt behandeln werde. Man habe im Begleitgremium die Verwaltung gebeten dies einmal tabellarisch darzustellen und auch für den neuen Haushaltsplanentwurf vorzusehen. Wenn die Tabelle vorgestellt werde, könne man dies Punkte aufgreifen. Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob man sich auf diese Präambel verständigen könne.
Herr Dr. Ramrath sagt, dass es hierbei um die Machbarkeitsstudie „Hagener Stadtbahn“ gehe. Dies ist einer der Punkte der im Begleitgremium kontrovers angesprochen wurde. Man könne sich nicht nur auf die Hagener Stadtbahn bei der weiteren Prüfung und Bearbeitung beschränken. Hier soll es eine Öffnung der Formulierung geben. Diese neue Formulierung ist in der Tabelle in der rechten Spalte dargestellt. Zu dieser Änderung liegt noch ein Änderungsantrag der CDU Fraktion vor.
Herr Bleja führt aus, dass man sich nicht zu sehr auf das Thema Stadtbahn fokussieren solle. Es geht um die Leistungssteigerung des ÖPNV. Welche Systementscheidung dies beinhaltet ist Teil des Nahverkehrsplanes, der verschiedene Szenarien darstellt. Hier wurde versucht offener zu formulieren. (Maßnahme P2). Das Konzept heißt nun „Konzept zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es gibt den Hinweis auf das Regionalsystem. Dies ist im Antrag der FDP enthalten. Der Antrag der CDU Fraktion geht dahin, dass Buskonzept thematisch aufzulisten.
Herr Grzeschista sagt, dass man die Änderung zu dem Punkt P2 mittragen könne.
Herr Dr. Ramrath verliest einen Teil des Änderungsantrages der CDU zu dem Punkt P2. „die vertiefende Prüfung zur Machbarkeit eines höherwertigen ÖPNV-Systems“ und „Beispielsweise können sich ein Batterie-O-Bus-System oder eine Regional-Stadtbahn als klimafreundliches und ressourcenschonendes Rückgrat des ÖPNV eignen“.
Herr König führt aus, dass es einen derartigen Beschluss für solch ein Bussystem bereits gibt. Dieser werde derzeit geprüft, weil die ersten Informationen zu dem Ergebnis kommen, man benötige ein neues Planungsrecht, neue Masten und neue Leitungen. Insofern hält er dies für sehr problematisch dies ausdrücklich zu erwähnen. Es ist nicht ausgeschlossen, aber nicht sehr aussichtsreich.
Herr Ludwig sagt, dass die Kernaussage im ersten Satz „Machbarkeit eines höherwertigen ÖPNV Systems“ getroffen werde. Danach können doch alle möglichen Beispiele angeführt werden. Der erste Teil des Satzes ist der wichtigere.
Es wird eine ungeordnete Diskussion geführt.
Herr Meier konkretisiert, die Aussagen. Kann man nicht die Aussage „als klimafreundliches und ressourcenschonendes Rückgrat des ÖPNV“ hinter höherwertigen ÖPNV System einfügen. Damit sollte klar sein was die Politik möchte. Dann kann man das gleich mit in den Prüfauftrag für den Gutachter einbauen.
Herr Dr. Ramrath sagt, dass der Absatz so lauten würde „Ein Schwerpunkt des Konzeptes kann etwa die vertiefende Prüfung zur Machbarkeit eines höherwertigen ÖPNV-Systems als klimafreundliches und ressourcenschonendes Rückgrat eignen (z.B. RegionalStadt-Bahn, O-Bus, etc.)“.
Herr König führt aus, man kann ja mal träumen. Sie sollen sich einmal vorstellen wie man für Hagen solch ein Konzept entwickelt könne, eine Hagener Stadtbahn einrichtet. Die Hagener Stadtwerke hören in Herdecke auf zu fahren und warten auf den Bus aus Dortmund, weil sie sich nicht darauf verständigen können gemeinsam zu fahren. Es werden „Kirchturmrepubliken“ über das Ruhrgebiet gelegt. Das wird jetzt hier mit der Stadtbahn geplant. Dies könne man gerne beschließen, habe aber mit der Wirklichkeit wenig zu tun.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass beim RVR und VRR viel im Fluss sei. Man sollte nicht alles so negativ sehen.
Herr Bleja sagt, dass man im Begleitgremium den Wunsch geäußert habe den „Gestaltungsbeirat“ nicht so zu benennen. Sondern diese Begrifflichkeit offener zu gestalten, damit auch projektbezogene Werkstätten bedarfsweise eingebunden werden können. Die Verwaltung schlägt den Begriff Gestaltungswerkstätten vor.
Herr Dr. Ramrath fragt nach ob es dazu noch Wortmeldungen gebe.
Herr Keune führt aus, dass der Begriff Gestaltungswerkstätten suggeriert, dass es immer ein eigenständiges Werkstattverfahren geben soll. Dies ist hier nicht gemeint, sondern das gestalterische Fachkompetenz in einzelnen Projekten der Politik für ihre Entscheidung zur Seite gestellt wird. Deshalb sagt Herr Keune sehr deutlich, dass Werkstätten nicht das sind was hier beabsichtigt sei.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man im Begleitgremium einen Konsens gefunden habe. Der Konsens geht dahin, dass man kein permanent Gremium einrichte, sondern bei bedeutenden Projekten im Einzelfall einen Einzelworkshop durchführe. Herr Dr. Ramrath ist der Meinung, dass man sich ausdrücklich auf den Begrifft „Einzelworkshop“ verständigt habe. Dies könne die Politik je nach Einzelfall.
Herr Keune erläutert, ein Workshop ist ein eigenständiges Verfahren und dies sei nicht beabsichtigt. Es ist ein begleitendes Verfahren zu einer Entwicklung gemeint.
Es wird eingeworfen, dass es darum gehe zu einzelnen genau definierten Themen zeitbeschränkt, befristet solch eine Einrichtung ins Leben zu rufen. Eine festinstituierte dauerhafte Einrichtung ist nicht vorgesehen.
Herr Dr. Ramrath sagt, dass man den Text nehmen könne. Der Begriff „Werkstatt“ geht zu sehr in Richtung Gremium.
Herr Keune führt aus, dass man hier das gleiche meine aber die Formulierung nicht passend ist.
Es wird vorgeschlagen zur Ratssitzung einen neuen Vorschlag einzubringen.
Herr Dr. Ramrath sagt, dass man jetzt zur Maßnahmenübersicht komme.
Herr Bleja führt aus, dass man versucht habe den Auftrag aus dem Begleitgremium umzusetzen. Dies ist insofern schwierig, denn die Maßnahmenliste die das ISEK enthält, ist noch nicht so durchgeplant, dass man jetzt konkrete Kostenansätze zusammenstellen kann. Konkrete Aussagen zur Förderwahrscheinlichkeit kann man zu den einzelnen Punkten noch nicht machen. In der Ursprungsliste ist schon eine Zuordnung der Maßnahme zu dem Fördergebiet zu dem sie passen würde, enthalten. Grundsätzlich wurde auch die Aussage getroffen welche Maßnahmen aus einem Programmgebiet der Städtebauförderung bezahlt werde. Dies sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. Alle Maßnahmen die aktuell sind, die das Klima oder die Mobilität betreffen, haben eine höhere Förderwahrscheinlichkeit. Es wurden alle Maßnahmen markiert im Hinblick darauf, ob es sich um eine laufende Maßnahme handelt, oder um eine Maßnahme handelt die im Haushaltsplan 20/21 angemeldet ist. Hieraus ergibt sich die Priorisierung in die Gruppen A,B oder C. Die mit A gekennzeichneten Projekte sind laufende Maßnahmen die von der Verwaltung personell abgedeckt sind und auch bearbeitet werden sollen. Herr Bleja erläutert ausgiebig die Tabelle und erwähnt verschiedene Maßnahmen. Herr Bleja schlägt einen Beschlussvorschlag vor. In einer eigenen Vorlage werden zukünftige Programmgebiete der Stadterneuerung die sich aus dem ISEK heraus gegeben haben vorgestellt. Dies sind acht Räume die sich aus dem ISEK heraus entwickelt haben. Nicht überall kann man gleichzeitig tätig werden. Das geht personell, aufgrund der Fördermittel, oder der Haushaltsmittel nicht. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, in Hohenlimburg aufgrund der bereits vorliegenden Untersuchungen zu beginnen, etwas zeitlich dahinter die Innenstadt. Die Planungsmittel sind im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Bei den geplanten Instrumenten habe man z.B. das Routenkonzept, Wirtschaftskonzept, Fußgängerkonzept, integrierte Förderung und das Entwicklungskonzept etc.. Der Sportentwicklungsplan soll mit internen Mitteln weiter bearbeitet werden. Herr Bleja schlägt vor, die markierten Maßnahmen als prioritäres Arbeitsprogramm der Verwaltung zu beschließen. Für die nächste Haushaltsplanberatung werde man die Informationen zu Kosteneinschätzungen, zum Förderbedarf und die entsprechenden Personalkapazitäten einbringen.
Herr Dr. Ramrath sagt, wenn dies hier so Zustimmung findet, könne man auf einzelne Punkte noch eingehen, die jetzt aus der Politik angesprochen werden.
Herr Grzeschista sagt, dass es um „P3“, Sanierung, Schaffung und Reaktivierung von Haltepunkten im SPNV gehe. 2015 hat man im Rat eine Vielzahl von Punkten zur Sanierung oder Neuschaffung beschlossen, dies sollte weiterverfolgt werden. Dies ist nicht die alleinige Aufgabe der Stadtverwaltung Hagen, für die Weiterleitung ist eigentlich der Verkehrsverbund Rhein Ruhr zuständig. Der hat als Auftraggeber dies mit den Verkehrsträgern oder der DB Infrastruktur zu klären. Es sieht nicht gut aus wenn dieser Punkt nur die Priorisierung „C“ hat. Stadtentwicklungstechnisch ist es wichtig neue Haltepunkte zu bekommen. Dafür brauche man auch keine Mittel in den Haushalt einzuplanen, weil die Stadt weder einen Bahnhof planen noch bauen wird. Man solle den VRR doch des Öfteren schriftlich daran erinnern. Bevor solch ein Bahnhof gebaut werde, habe man 3 Jahre Zeit die kommunalen Planungen zu machen. In dieser Zeit kann man noch Geld aus Fördermitteln beantragen. Es gibt ein großes, buntes Programm von Fördermitteln für den Bau eines neuen Bahnhofs.
Herr Dr. Ramrath fragt nach ob es Bedenken gäbe, wenn aus dem „C“ ein „A“ würde. Es soll ein Vermerk/Hinweis aufgenommen werden, Beantragung von Fördermitteln.
Herr Schmidt führt aus, dass sich ihr Änderungsantrag auf die Maßnahme „M9“ Nahmertal bezieht. Hier ist die Priorität „C“ vorgesehen. Dies sollte auf „B“ gesetzt werden. 2016 wurde eine städtebauliche Bestandsaufnahme Nahmertal vorgestellt. In diesen wurde auch erläutert welche Möglichkeiten es für das Nahmertal gibt. Er kann sich auch an eine Veranstaltung erinnern, bei der über Fördermittel gesprochen wurde. Eine Referentin des RVR hat ausgeführt, dass in den nächsten Jahren sehr umfangreiche Fördermittel für Renaturierungsmaßnahmen bereitgestellt werden könnten.
Herr Dr. Ramrath fragt nach ob es Zustimmung zu einer Änderung von „C“ auf „B“ gäbe.
Herr Grzeschista sagt, dass es um die Maßnahme „P18“ gehe. Es geht um separate Quartiersmanager, hier solle festgelegt werden welche Befugnisse sie haben. Im Rahmen eines Programms sind die Regeln festgelegt. Deshalb würden sie hier vorschlagen die Priorität „C“ anzusetzen.
Herr Dr. Ramrath fragt nach ob etwas dagegen spricht, wenn dies auf „C“ gesetzt wird.
Es wird noch eingeworfen, dass es Befürchtungen gebe, dass der Quartiersmanager sich etwas zu selbstständig macht und auch Entscheidungsbefugnisse bekommt. Dies ist in der Maßnahme wie sie hier beschrieben wird, nicht vorgesehen. In Hohenlimburg macht man sehr gute Erfahrungen mit einem Quartiersmanager, der sehr gut und kompetent mit der Politik zusammenarbeitet.
Herr Dr. Ramrath lässt über den Vorschlag (C) abstimmen.
Herr Grzeschista schlägt vor die Priorität bei der Maßnahme „P21“ von „C“ auf „B“ zu setzen.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob darüber Einvernehmen besteht.
Herr Grzeschista sagt „M2“ habe sich erledigt. Kann man bei der „M3“ nicht ein A+ einsetzen. Das Geld ist vorhanden und man habe den Bedarf.
Dieser Vorschlag geht im Gelächter unter.
Herr Dr. Ramrath fragt nach zu der Maßnahme „I 1“. Ist dies eine laufende Maßnahme?
Dies beantwortet Herr Bleja mit ja.
Herr Dr. Ramrath sagt, dann könne man doch der Logik folgend hier die Priorität „A“ festsetzen.
Herr Dr: Ramrath fragt nach, ob es dazu Bedenken gäbe.
Herr Grzeschista spricht noch den Punkt „M6“ an. Herr Grzeschista kann für diesen Teil des Antrag keine Begründung mitteilen.
Herr Dr. Ramrath erklärt dass hierfür keine Mittel angemeldet wurden und fragt bei Herrn Grzeschista nach ob er fertig sei..
Dies wird von Herr Grzeschista bejaht.
Herr Keune meldet sich zu Wort und empfiehlt noch folgende Änderung. Bei dem Punkt „I 11“ das Wort, Gestaltungswerkstätten in Gestaltungsqualität, zu ändern. Für den folgenden Text unter „I 11“ schlägt er noch Änderungen vor.
Diese werden in den Beschlusstext übernommen.
Hierüber wird abgestimmt.
Herr Bleja weist auf die Beschlüsse der BV Eilpe / Dahl und BV Hohenlimburg hin. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet die Entwicklungsmöglichkeiten im Hagener Süden bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu beachten.
Dem Beschluss der BV Hohenlimburg die Einstufung der Maßnahme „I8“ in die Priorität A wird gefolgt.
Herr Dr. Ramrath last über den Beschlussvorschlag für die BV Eilpe/Dahl, BV Hohenlimburg und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Änderung 1
Antrag der CDU Fraktion nach § 16 GeschO des Rates vom 05.11.2019
„Änderungsvorschlag zur Dynamisierung des Prozesses Im Kapitel 6.2 „Maßnahmen, Projekte und Instrumente“ (Seiten 128-131) werden unter dem Punkt „Priorisierung der Maßnahmen“ (Seite 130) die Funktion, die Vorgehensweise sowie der Charakter der Priorisierung erläutert. Es wird vorgeschlagen, an dieser Stelle des ISEK-Berichts folgenden Hinweis zu ergänzen:“
Streiche:
„Die Erstellung und Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Die Priorisierung der Maßnahmen ist in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig.“
Setze:
„Die Erstellung und Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Die Maßnahmen sowie deren Priorisierungen sind in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig.“
Änderung 2
Änderung aufgrund der Anregung aus dem Begleitgremium Verwaltungs- vorschlag):
Wurde durch den Antrag der CDU nach § 16 GeschO des Rates vom 05.11.2019 geändert:
Das strategische Projekt „P2 Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn“ (Seite 161) und das Instrument „I11 Gestaltungsbeirat“ (Seite 224) werden kritisch diskutiert. Die Verwaltung wird gebeten, für beide Maßnahmen jeweils einen geänderten Textvorschlag vorzubereiten und diese dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 05.11.19 vorzulegen.
Änderungsvorschlag zur Maßnahme P2: Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn
ISEK in der Fassung vom 30. Juli 2019 | Änderungsvorschlag |
P2 Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn | P2 Konzept zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs |
Eine Stadtbahn eignet sich als klimafreundliches und ressourcenschonendes Rückgrat des ÖPNV. Sie schafft Urbanität, eröffnet Potenziale zur Neugestaltung von Stadtstraßen mit mehr Raum für den Umweltverbund und lässt Stadtteile näher zusammenrücken. Die Einrichtung einer Stadtbahn ist jedoch mit hohen Investitionen und Folgeinvestitionen verbunden, sodass ein solches Großprojekt ein sehr strittiges Thema darstellt und im Rahmen einer politischen Diskussion abgewogen werden muss. Die Wiedereinführung einer Stadtbahn wird als Zukunftsszenario auch im aktuell laufenden Verfahren zur Aufstellung des Nahverkehrsplans diskutiert. Vorbehaltlich der abschließenden Ergebnisse könnte im Rahmen der Aktualisierung der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 1997 die langfristige Einführung eines Stadtbahnnetzes für Hagen auf den besonders nachfragestarken Achsen zwischen Hauptzentrum und den Nebenzentren und Siedlungsschwerpunkten geprüft werden. Berücksichtigt werden sollte dabei auch eine Einführung der Hagener Stadtbahn als Regio-Tram in Anlehnung an das sogenannte Karlsruher Modell (Verknüpfung zwischen Straßenbahn und Eisenbahn). | Zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Hagen soll ein Konzept erarbeitet werden, das auf Basis einer fachlichen Bewertung verschiedener Verkehrsträger und geeigneter Möglichkeiten zur Stärkung des ÖPNV eine Umsetzungsstrategie ableitet. Das Konzept knüpft an die Ergebnisse und Empfehlungen des Nahverkehrsplans (Fertigstellung und Beschluss vrs. im Frühjahr 2020) an und soll diese für den Bereich ÖPNV konkretisieren. Ein Schwerpunkt des Konzeptes kann die vertiefende Prüfung zur Machbarkeit eines höherwertigen ÖPNV-System als klimafreundliches und ressourcen- schonendes Rückgrat bilden (z.B. RegionalStadt-Bahn, O-Bus, etc.).
|
Änderung 3
Änderung aufgrund der Anregung aus dem Begleitgremium (Verwaltungsvorschlag):
Änderungsvorschlag zur Maßnahme I11: Gestaltungsbeirat
ISEK in der Fassung vom 30. Juli 2019 | Änderungsvorschlag |
I11 Gestaltungsbeirat | I11 Gestaltungsqualität |
Für städtebauliche, architektonische oder landschaftsarchitektonische Planungs- und Gestaltungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung das Stadtbild prägen, empfiehlt sich die Einberufung eines „mobilen“ Gestaltungsbeirats. So besteht die Möglichkeit, externe Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur als Berater der Politik und Verwaltung in die Umsetzung von Einzelprojekten einzubeziehen. Dabei richtet ein Gestaltungsbeirat seinen Fokus auf die Förderung der Baukultur, die Inwertsetzung historischer Bauten, das behutsame Einfügen städtebaulicher Vorhaben in das Stadtbild, die Gewährleistung von Bauqualität. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich für einzelne Teilräume und -objekte in der Stadt Hagen die Aufstellung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, um aus städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Sicht wünschenswerte Entwicklungen zu steuern. Auch hier kann der „mobile“ Gestaltungsbeirat einbezogen werden. | Für städtebauliche, architektonische oder landschaftsarchitektonische Planungs- und Gestaltungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung das Stadtbild prägen, empfiehlt sich eine projektbezogene Sicherung der Gestaltungsqualität. So besteht die Möglichkeit, externe Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur als Berater der Politik und Verwaltung in die Umsetzung von Einzelprojekten einzubeziehen. Dabei richtet sich der Fokus auf
die Förderung der Baukultur, die Inwertsetzung historischer Bauten, das behutsame Einfügen städtebaulicher Vorhaben in das Stadtbild, die Gewährleistung von Bauqualität. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich für einzelne Teilräume und -objekte in der Stadt Hagen die Aufstellung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, um aus städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Sicht wünschenswerte Entwicklungen zu steuern. |
Beschluss zur Änderung 1, 2 und 3
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
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CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
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Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
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AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Antrag der FDP Fraktion vom 23.10.2019, siehe Vorlage 1071/2019
P 3 Sicherung, Schaffung und Reaktivierung von Haltepunkte im SPNV bekommt die Priorität A
(Vermerk / Hinweis Fördermittel beantragen)
P 21 Stadtmarkt bekommt die Priorität B
Abstimmungsergebnis zu P3 und P 21:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
P18 Quartierskümmerer / -manager bekommt die Priorität C
Abstimmungsergebnis zu P 18
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 3 | 2 |
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Antrag der Fraktion BfHO / Piraten nach § 16 der GeschO des Rates vom 04.10.2019
M 9 Nahmertal bekommt die Priorität B
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Änderungsvorsclag in der Sitzung
I 1 Routenkonzept Wirtschaftsverkehr bekommt die Priorität A
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Der Beschluss der BV Eilpe/Dahl zu den Entwicklungsmöglichkeiten im Hagener Süden ist bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu beachten.
Dem Beschluss der BV Hohenlimburg zur Einstufung der Maßnahme I8 in die Priorität A wird gefolgt, da es sich um eine bereits laufende Maßnahme handelt.
Beschluss (Vorlage)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Gesamtkonzept „HAGENplant 2035“ als Leitlinie der Stadtentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
77,3 MB
|
|||
|
2
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(wie Dokument)
|
17,7 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
761,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
707,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
234,6 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
365,8 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
90,3 kB
|
