12.02.2019 - 6.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und Stadtentwicklungsausschusses der Regionalplan durch den RVR vorgestellt wurde. In dieser Sitzung wurden Fragen gestellt und es fand auch eine Diskussion statt. Die Verwaltung hat nun den Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet, die die Verwaltung im Anhörungsverfahren zum Regionalplan abgeben werde. Zu dieser Stellungnahme gibt es eine ganze Reihe von Positionierungen der unterschiedlichen Gremien und durch die unterschiedlichen Fraktionen. Wie schon einleitend gesagt, hat auch die HagenAgentur eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Damit man strukturiert vorgehen kann, würde er den Vorschlag machen, nach Sachbereichen vorzugehen und die einzelnen Positionen je nach Örtlichkeit dann abzuhandeln.

Herr Meier sagt, dass er das Verfahren insofern kritisieren möchte, dass die CDU-Fraktion hier einen Antrag einbringe, der in den vorausgehenden Gremien nicht beraten werden konnte. So, dass zum Beispiel der UWA dazu keine Stellungnahme mehr abgeben konnte.

Herr König beantragt, dass man die Stellungnahme des Regierungspräsidenten zum „Böhfeld“  zur Verfügung gestellt bekommt. Im UWA sei daraus zitiert worden. Herr Huyeng wurde gebeten diese Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Daraufhin erklärte Herr Huyeng, dass ihm solch eine Stellungnahme nicht vorliege. Er findet es nicht korrekt, dass hier über eine Stellungnahme beraten werden soll die in der Öffentlichkeit schon bekannt ist, dem Ausschuss aber nicht zu Verfügung gestellt wird. Herr König stellt den Antrag, diese Stellungnahme dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er den Vorschlag gemacht hat, hier Strukturiert vorzugehen. Einmal nach Themenbereichen und dann nach Örtlichkeiten. Man könne das Thema Böhfeld bei den Gewerbeflächen diskutieren und dann schauen was es für Anträge gebe.

Frau Hammerschmidt erklärt, dass der RVR die genehmigende Behörde sei. Aus diesem Grunde gehen alle Stellungnahme direkt an den RVR und liegen auch der Verwaltung nicht vor.

Herr Huyeng führt aus, dass er bei Herrn Grothe nachgefragt habe ob diesem die Stellungnahme bekannt sei. Dies ist nicht der Fall.

Herr Ludwig erklärt, dass er die Stellungnahme der HagenAgentur in seinen Unterlagen nicht finden kann.

Frau Booke erläutert das Beteiligungsverfahren. Alle beteiligten Kommunen seien aufgefordert worden eine eigene Stellungnahme abzugeben. Die HagenAgentur ist ein eigener Beteiligter in diesem Verfahren und gibt auch ihre eigene unabhängige Stellungnahme ab. Die Verwaltung gibt mit Zustimmung der Politik eine gemeinsame, alle Bereiche betreffende Stellungnahme ab.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass Herr Ellinghaus als Vertreter der HagenAgentur heute entschuldigt fehlt. Da kein anderer Mitarbeiter dieses Thema so substantiell darstellen kann wie Herr Ellinghaus, habe er darauf verzichtet, dass ein Vertreter geschickt werde. Im Aufsichtsrat der HagenAgentur wurde die Stellungnahme vorgestellt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass man die Stellungnahme mit der Verwaltung abgestimmt habe.

Herr König führt aus, dass man bestimmte Teile der Stellungnahme der Hagen-Agentur in die Stellungnahme der Verwaltung übernehmen solle. Aus diesem Grunde hat die SPD-Fraktion einen Antrag vorbereitet den sie für die weitere Beratung einbringen möchten.

Herr Schmidt führt aus, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht allen Mitgliedern vorliegt.

Herr Panzer sagt, dass er vor ca. 3 Wochen eine Tabelle bekommen habe in der ca. 270 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange aufgeführt wurden. Dies ist ein sehr komplexer Vorgang bei dem man nicht jede Stellungnahme kennen könne. In der Stellungnahme des Regierungspräsidenten wird auf ca. 800 mit Altlasten belastete Flächen verwiesen. Wenn diese nun reaktiviert würden habe man schon ein recht großes Flächenpotential hinzu gewonnen.

Herr Meier führt aus, dass gesagt wurde, dass die HagenAgentur und die Verwaltung eigene Stellungnahmen an den RVR schicken. Ob man noch Einfluss auf die Stellungnahme der HagenAgentur nehmen kann wird von ihm angezweifelt. Insofern sollte man heute zu einer eigenen Meinungsbildung kommen.

Herr Bögemann führt aus, dass der Naturschutzbeirat am 14.01.2019 eine Sondersitzung hatte. Die daraus resultierende Stellungnahme wurde in Umlauf gegeben und ist auch in die vorliegende Synopse eingeflossen.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass es ihm so vorkommt, dass man die Diskussion um die Stellungnahme der Bezirksregierung und der HagenAgentur vorerst abgeschlossen habe. Nun könne man in die Sachprüfung eintreten. In der Synopse sind die Beschlüsse der einzelnen Gremien aufgeführt. Es wird auf die vorliegenden Anträge hingewiesen.

Herr König sagt, dass die HagenAgentur zu den allgemeinen Ausführungen des Entwurfes des Regionalplanes eine Stellungnahme vorbereitet habe. Einen Teil dieser allgemeinen Ausführungen hat die SPD-Fraktion in ihrem Antrag aufgenommen, damit diese Gegenstand der Beratung werden. Die Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich nicht auf allgemeine Dinge sondern nur auf konkrete Flächen / Gebiete.

Der Antragt der SPD-Fraktion wird kopiert und dann als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man jetzt zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg komme.

Frau Booke erklärt den Beschluss der BV-Ho. Der Beschluss sieht vor, dass verschiedene Flächen noch in den RP aufgenommen werden sollten. Dies ist nicht nötig da diese Flächen bereits im gültigen RP enthalten und auch als GIB-Fläche gekennzeichnet sind.

Herr Dr. Ramrath schlägt vor, dass im Protokoll festgehalten werde, das die Verwaltung erklärt, dass die Flächen Krupp / Hoesch, Dolomit und Hammacher bereits im RP als GIB-Flächen gekennzeichnet sind.

Herr Reinke führt aus, dass er in der Bezirksvertretung Hohenlimburg schon vorgetragen habe, dass er das Gelände westlich der Sauerlandstraße, für die Ausweisung als Gewerbefläche, für nicht geeignet halte. Die Meinungen hierzu gehen etwas auseinander. Deshalb möchte er im Protokoll festgehalten haben, dass er das Gelände für ungeeignet hält und man es auch nicht ausweisen sollte.

Herr Dr. Ramrath sagt ihm diese Protokollierung zu. Der Antrag der Fraktion BfHo / Piraten wird, da er sich mit dem Steinbruch im Hohelimburg befasst, zur Diskussion gestellt.

Herr Schmidt führt aus, dass in der Fraktion BfHo / Piraten die Aussage der Verwaltung für kritisch angesehen werde. Die gewünschten Restriktionen gehen deutlich über das hinaus was im Regionalplanentwurf dargestellt werde. Die Darstellung dieser Bereiche bedeutet nicht, dass diese Flächen in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren auch eine Zulassung zur Gewinnung von Bodenschätzen bekommen. Die Genehmigungsverfahren sollte man vernünftig durchführen und die Bedenken gegeneinander abwägen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bereiche für den Abbau von Bodenschätzen in der Vorlage auf Seite 13 und in der Anlage 1 Seite 5 aufgeführt werden.

Frau Booke erläutert, dass die Vorlage aus dem Grunde etwas umfänglicher sei, weil man die Umweltbelange etwas ausführlicher dargestellt habe. Die Anlage 1 ist die Stellungnahme der Verwaltung. Diese werde man an den RVR übersenden.

Herr Meier würde die Stellungnahme der Fachverwaltung zu diesem Thema interessieren und bittet Herrn Huyeng um eine Erläuterung.

Herr Huyeng erläutert, dass es von der Fachverwaltung eine noch ausführliche schriftliche Darstellung geben werde.

Frau Hammerschmidt steuert die Information bei, dass die Stellungnahme vorliegt aber man noch mit 69 Rücksprache halten wolle. Dies werde bis zur Ratssitzung geschehen.

Herr Dr. Ramrath gibt bekannt, dass er von Seiten der Geschäftsführung der Kalksteinwerke die Mitteilung bekommen habe, dass sie der geplanten Änderung im RP nicht positiv gegenüberstehen. Diese neuen Festsetzungen würden sich negativ auf die Entwicklung des Unternehmens auswirken. Es wird von der Geschäftsführung der Kalksteinwerke darum gebeten dies zu korrigieren. Er persönlich würde sich dem Antrag anschließen wollen und nicht hinter dem Entwurf im RP zurückbleiben.

Herr Panzer sagt, dass der Regionalplan Flächensicherung betreibt. Durch die erweiterte Ausweisung der Gebiete werden Begehrlichkeiten geweckt. Deshalb würde die Fraktion der Grünen vorschlagen, dass man den Ausführungen der Verwaltung folgt. Wenn eine Erweiterung später gewünscht werde, könne man ein Änderungsverfahren durchführen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er jetzt über den Antrag der Fraktion BfHo / Piraten abstimmen lassen würde.

Herr Schmidt führt aus, dass der Antrag nicht nur auf den Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich gilt. Sondern alle Steinbrüche gemeint sind.

Herr Meier fragt nach, ob es denn einen Konflikt bei einer der anderen Festsetzungen gäbe. Herr Meier fragt speziell nach dem jetzt auszuweisenden Gewerbegebiet in Haßley und dem FFH – Gebiet. Wie stellt sich das im Zusammenhang dar.

Herr Grezichta trägt vor, dass man dem Vorschlag der Verwaltung folgen solle. Es sei auch Aufgabe einer Stellungnahme auf Konflikte hinzuweisen. Es sei offensichtlich, dass man bei dem Steinbruch Probleme bekommen werde. Diese müsse man Abwägen.

Herr Dr. Ramrath ergänzt, dass die Erweiterung des Steinbruchs Oege sich auf das Gebiet der Stadt Letmathe bezieht. Hier sei auch schon ein Klageverfahren geführt worden.

Herr Schmidt führt aus, dass die Ausweisung des Steinbruches Donnerkuhle kritisch gesehen werde. Hier reicht die Ausweisung des Steinbruches bis auf 100 Meter an das Wohngebiet heran.

Herr Meier sagt, dass man den Antrag auf den Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich beschränken würde, da hier die Folgen absehbar wären.

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass der Antrag der Fraktion BfHo/Piraten sich auf alle aufgeführten Steinbrüche bezieht. Einzelne Mitglieder würden sich einer Änderung für den Steinbruch Oege anschließen.

Es sei denn, so sagt Herr Meier, dass die Verwaltung dazu nähere Angaben machen könne.

Frau Booke erläutert, dass der Antrag erst seit heute vorliegt. So dass man dazu keine näheren Angaben machen könne. Sie schlägt vor, dass bis zur Ratssitzung das Klageverfahren aufbereitet werde.

Herr Dr. Ramrath schlägt vor, dass der Text in dem Absatz zum Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich geändert werde. Der Text wird dann lauten: „Den Darstellungen im Entwurf des Regionalplans wird vollumfänglich zugestimmt.“ Über die Änderung wird abgestimmt.

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass es einen Wiederspruch zur Ausweisung der Grundschötteler Straße gebe.

Herr Romberg schlägt vor, dem gesamten Bereich nördlich und südlich der Grundschötteler Straße zuzustimmen. Der Regionalplan ist eine Option für die Zukunft. Selbst wenn die Fläche jetzt so ausgewiesen werden sollte, ist nicht gesagt, dass dies auch so umgesetzt wird.

Herr Meier führt aus, dass man sich als SPD-Fraktion den Ausführungen der Verwaltung anschließen würde.

Herr Panzer sagt, dass man in Hagen eine besondere Situation zur Flächen-entwicklung habe. Die neuen Flächen sind von der Verwaltung vorgeschlagen worden. Bei Rechtskraft des letzten Flächennutzungsplanes im Jahr 1982 habe man noch eine landwirtschlich genutzte Fläche von 42,4 Quadratkilometer ausgewiesen. Jetzt sind es nur noch 30,7 Quadratkilometer. Das heißt in diesen 33 Jahren sind 11,7 Quadratkilometer landwirtschaftliche Fläche umgewidmet worden. Der Regionalplanentwurf berechnet nun einen Bedarf der Stadt Hagen von 128,5 ha Gewerbefläche bis zum Jahr 2034. 57 ha sind davon schon ausgewiesen. Die Restlichen 71,5 ha konnten noch keiner bestimmten Fläche zugeordnet werden. Wenn man den Vorschlägen der Verwaltung folge, sei dies kein verantwortungsbewusster Umgang mit den Flächen die man als Gewerbegebiet ausweisen möchte. Hier gehe es um die Planung bis zum Jahr 2034. Sie würden es sehr begrüßen wenn man sich den Bedenken der BV-Haspe anschließen könne.

Herr Hoffmann würde sich den Ausführungen von Herrn Panzer anschließen. Die Stadt Hagen sei keine Stadt die einen großen Bevölkerungszuwachs habe. Wenn man diese Zahlen zueinander ins Verhältnis setzt ist der Flächenverbrauch in Hagen sehr hoch. Über manche Probleme wie die Topgraphie kann man sich nicht hinwegsetzen.

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass es seiner Meinung nach eine überwiegende Zustimmung zu dem Verwaltungstext gäbe. Es gibt aber auch Mitglieder die dem nicht zustimmen.

Herr Panzer macht sich die Empfehlung der Bezirksvertretung Haspe als Änderung zu Eigen.

Es wird über den Beschluss der BV-Haspe abgestimmt.

 

Frau Booke erläutert, dass das Gut Herbeck ein Vorschlag der Verwaltung sei, diese Fläche als GIB auszuweisen. Damit das denkmalgeschützte Gut genutzt werden  könne ist eine Änderung der Flächenausweisung sinnvoll. Dies wird auch in die Stellungnahme eingebracht.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob sich jemand die Empfehlung der BV-Mitte (31.01.2019) zu Eigen macht. Dies ist nicht der Fall, dann bleibt es bei der Stellungnahme laut Text der Verwaltung.

 

Herr Dr. Ramrath fragt ob es zu dem Beschluss des Naturschutzbeirates (14.01.2019), Beschluss 1: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche, Anträge gäbe. Dies ist nicht der Fall.

 

Frau Booke erläutert, dass man die Beschlüsse zu dem Thema Gewerbebrachflächen aufgeführt habe. Um zu zeigen, dass man einer Reaktivierung von Brachflächen den Vorzug geben würde, vor einer Inanspruchnahme von Freiflächen / Naturflächen.

Herr König führt aus, dass die aufgeführten Flächen im Lennetal keine Brachflächen seien. Dies sind Reserveflächen der dort angesiedelten Unternehmen. Seine Frage konzentriert sich auf die Fläche der Kläranlage Fley. Diese Fläche ist noch nicht als Gewerbefläche ausgewiesen. Sollte der Ruhrverband diese Fläche jetzt aufgeben, muss dann der Regionalplan geändert werden damit diese Fläche einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden kann oder solle man dies perspektivisch schon einmal einbauen.

Frau Booke erläutert am Plan, dass die Fläche noch keine GIB Fläche sei.

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass es zu diesem Thema im Verwaltungsrat der WBH eine ausgiebige Diskussion gegeben habe. Als Ergebnis hat sich herausgestellt, dass diese Fläche eine Option für die Zukunft sei.

 

Herr Dr. Ramrath sagt, dass man den Antrag der Fraktion der CDU zur Abstimmung stellen würde.

Herr Romberg erklärt ausgiebig den Antrag. Er unterstreicht nochmal, dass die Ausweisung von Flächen dringlich sei. Diese Flächen werden benötigt um eine Perspektive für die Zukunft zu bieten. Sollte diese Zielvorstellung später nicht mehr gewünscht werden, gibt es immer noch den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan um dies zu regeln.

Herr Dr. Ramrath fragt zur Klarstellung nach, dass unter Punkt 1 die Flächen Hühnenpforte und Staplack hinzukommen sollen. Die anderen Flächen sind schon diskutiert worden und dagegen habe man keine Bedenken.

Herr König erläutert, dass im UWA der Hinweis kam, dass der Regionalplan unter den allgemeinen Zielen vorsieht, dass Flächen die nicht in Zusammenhang mit den vorhandenen Siedlungsstrukturen stehen nicht ausgewiesen werden würden. Ist dies eine Zielvorgabe die sich der RVR selbst gesetzt hat oder wird diese abgeleitet aus dem Landesentwicklungsplan. Dies ist entscheidend für die Frage inwieweit man noch Einfluss nehmen kann auf Grundsatzentscheidungen des RVR. Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme keine Aussage zu den grundsätzlichen Ausführungen im Regionalplan machen. Es werde akzeptiert, dass in dem Freiraum nichts passieren soll.

Herr Panzer führt aus, der Regionalplan richtet sich an den Zielen der Landesplanung aus.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass in der Aufsichtsratsbesprechung der HagenAgentur diese beiden Flächen, Hühnenpforte und Staplack,  zur Ergänzung empfohlen wurden.

Herr König wirft ein, dass die Flächen nicht vorgeschlagen wurden.

Herr Dr. Ramrath ergänzt, dass Herr Ellinghaus ausgeführt habe, wenn sich bei der politischen Willensbildung herausstellt, dass diese Flächen nicht berücksichtigt werden sollen, werden diese aus der Stellungnahme der HagenAgentur gestrichen.

Herr Meier sagt, dass man in der Vorbesprechung der Fraktion sich darauf verständigt habe, hier den Ausführungen der Verwaltung folgen zu wollen. Die Hühnenpforte wird nur sehr schwer zu entwässern sein. An diese Fläche grenzt auch direkt ein Naturschutzgebiet an.

Herr Dr. Ramrath lässt über den Antrag der CDU- Fraktion, Ziffer 1, abstimmen.

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass die Ziffer 2 des CDU Antrages einen Prüfauftrag enthält, der aufgrund der zeitlichen Abläufe nicht realisierbar sei.

Frau Booke schlägt vor, dass man erst einmal das ISEK zum Abschluss bringt und dann die einzelnen Flächen / Gemengelagen prüft. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass für einzelne Flächen der RP geändert werden sollte, werde man eine Änderung beantragen.

 

Herr Dr. Ramrath sagt, dass man nun zu Ziffer 3 des CDU Antrages komme.

Herr Romberg führt aus, dass man den Text der Anlage / Vorlage zu dem Einzelhandel wie in dem Antrag beschrieben ändern möge.

Herr Schmidt  sagt, dass die beiden letzten Sätze der Stellungnahme,  „Der AK Regionales Einzelhandelskonzept“, an dem die Stadt Hagen beteiligt ist, hat sich intensiv mit den Inhalten zur Steuerung des Einzelhandels befasst und eine gemeinsame  Stellungnahme erarbeitet, die als Anlage 4 beigefügt ist. Die Verwaltung empfiehlt, sich der gemeinsamen Stellungnahme anzuschließen.“, sollen durch den Antragstext ersetzt werden. Herr Schmidt verliest den Abschnitt des Antrages der dafür eingesetzt werden soll.

Herr Meier fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass man sich jetzt von dem Einzelhandelskonzept verabschieden würde. Es gibt ein kommunales Einzelhandelskonzept und ein regionales Konzept. In dem regionalen Konzept versuche man ein Einvernehmen zu erreichen.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, welche Anlage denn nun gemeint sei.

Frau Booke erläutert, dass die Anlage 4, Stellungnahme des AK REHK zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr auf Grundlage der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft RFNP und auf Basis der UAG Regionalplan am 13.02.2018, gemeint sei. In diesem Arbeitskreis wurde eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Das Ergebnis der Diskussionen zu dieser Stellungnahme wird in die Stellungnahmen der beteiligten Städte aufgenommen. Frau Booke erläutert kurz die Anlage 4.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, wo es konkret Abweichungen zum Regionalplanentwurf gebe, bei denen wir in der Stellungnahme zu einer Änderung gelangen wollen. In der Stellungnahme richten wir uns an den RVR und sagen, beim Einzelhandel muss etwas getan werden. Die Grundsätze aus dem LEP wurden doch berücksichtigt.

Herr Schmidt sagt, dass mit der geänderten Stellungnahme die Stärkung der Innenstädte und der Versorgungsbereiche gefördert werden soll.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass er keine Probleme damit habe, die zwei Sätze zu streichen.

Herr Panzer erklärt, dass er die Diskussion zu der Stellungnahme ein wenig verwirrend findet. Warum sollte man hier noch die Stellungnahme des Arbeitskreises diskutieren, diese sollte schon beim RVR eingegangen sein.

Frau Booke erläutert, dass der Arbeitskreis kein anerkannter Träger öffentlicher Belange sei. Die Stellungnahme kann nur als Anlage der Stellungnahme der Verwaltung an den RVR gehen.

Herr Meier führt aus, dass man sich schon im Arbeitskreis Einzelhandel gebunden habe. Aus diesem Grunde würde er dieses Thema aus dem Regionalplan heraus halten.

Es wird darüber diskutiert, welche Sätze aus der Stellungnahme gestrichen werden sollen.

Herr Schmidt möchte trotzdem die Antragstellung aufrecht halten, das was die BV-Hohenlimburg beschlossen habe, auch hier zu beschließen.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass er es so verstanden habe, dass sich die CDU- Fraktion den hier in der Diskussion erarbeiteten Änderungen anschließen würde. Die Sätze ab „Grundsätze aus dem LEP NRW“ streichen.

Frau Booke schlägt vor, wenn sich die Mitglieder nicht dieser Stellungnahme anschließen möchten, zum Einzelhandel gar keine Aussage zu machen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass das komplette Kapitel Einzelhandel gestrichen wird. Darüber wird abgestimmt.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man bei dem Antrag der CDU-Fraktion,  der Ziffer 4, Windenergie, sei. Er verweist auf den Beschluss des Rates zur Windenergie.

Frau Booke erläutert, dass auf Seite 16 der Synopse alle Beschlüsse zum Thema Windenergie aufgeführt wurden. Der Antrag der CDU-Fraktion würde ganz gut dazu passen. Da auch hier Bezug auf den Ratsbeschluss genommen werde. Hier müsse entschieden werden welchem Beschluss man folgen möchte.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass es einen Ratsbeschluss gebe. Solange dieser nicht geändert wurde kann man eigentlich nur dem Beschluss der BV-Hohenlimburg folgen.

Herr Panzer führt aus, dass man schon bei der letzten Diskussion gegen die 6ha für die Windenergie gestimmt habe. Diesem Beschluss werden sie auch hier, jetzt nicht zustimmen.

Herr König sagt, wenn geltendes Recht geschaffen werden solle, müssen im RP die gleichen Voraussetzungen für die Windenergie geschaffen werden wie sie in Hagen beschlossen wurden. Von daher könne sich aus dem RP die zwingende Verpflichtung ergeben, abweichende Festsetzungen, zu übernehmen. Es kann nur darum gehen, den mit großer Mehrheit gefasten Ratsbeschluss hier noch einmal zu bestätigen.

Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschluss der BV-Hohenlimburg (23.01.2019) zu der „Windenergie“ abstimmen.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man auf Seite 8 der Synopse die Allgemeinen Siedlungsgebiete behandeln wolle. Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

Frau Booke führt aus, dass der Naturschutzbeirat (14.01.2019) die im Entwurf als ASB – Flächen vorgeschlagenen Flächen Große Kamp und Emst IV jetzt wieder dem RP entnehmen möchte.

Herr Dr. Ramrath fragt nach ob sich jemand dies zu Eigen macht. Dies ist nicht der Fall.

 

Frau Booke sagt, dass in der Sitzung des Naturschutzbeirates (14.01.2019) angeregt wurde, einen Allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung für den Bereich Harkortsee / Werdringen / Geopfad / Geotop Vorhaller Steinbruch aufzunehmen. Für den Bereich Hengsteysee wurde angeregt hier einen Bereich als ASB zu kennzeichnen. Für den Bereich Harkortsee müsse erst geprüft werden, inwieweit es sich um ein prioritäres Projekt handelt, welches dann konkret angegangen werde. Sollte sich in Zukunft eine konkrete Entwicklung abzeichnen, kann ein Regionalplanänderungsverfahren angestrebt werden.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob dies auch für den Antrag eines einzelnen Bürgers gelte, der jetzt noch einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt habe.

Frau Booke antwortet, dass solch ein Antrag nicht vorliegt. Jeder Bürger kann sich aber direkt an den RVR mit einer Stellungnahme wenden.

Herr Bögemann macht darauf aufmerksam, dass man sich ausgiebig mit der Grünen Infrastruktur Harkort- /Hengsteysee beschäftigt habe. Dabei haben sie eine große Zustimmung erfahren. Leider habe man bei dem regionalen Wettbewerb verloren. Dies bedeutet aber nicht, dass man auf die Entwicklung dieses Bereiches verzichten wolle. Er führt aus, dass gesagt wurde, dass alles was man jetzt im RP nicht einbringe ist nachträglich nur schwer nachzutragen. Wenn dieser Bereich jetzt nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) mit den angedachten Projekten, z.B. Museum, ausgewiesen wird, habe man später unter Umständen Schwierigkeiten.

Herr Dr. Ramrath bittet Frau Booke dazu Stellung zu nehmen. Auch in Bezug auf die IGA 2027.

Hierzu führt Frau Booke aus, dass man für einen kleinen Teil am Harkortsee eine Kennzeichnung vornehmen wolle um damit eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Für eine größere Fläche fehlt aber die Grundlage. Was soll denn konkret an welcher Stelle und in welcher Größe entstehen, dies ist alles noch nicht absehbar. Deshalb ist es sehr schwer diesen Beschluss jetzt umzusetzen.

Herr Bögemann führt aus, dass man dem zustimmen solle. Was habe man denn bisher für den Hengsteysee, noch nicht mal eine Bodenuntersuchung. Am Harkortsee habe man schon die Voraussetzungen für Mobilstellplätze geschaffen.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, von welchem Bereich ist denn hier die Rede.

Herr Bögemann antwortet, dass der Bereich Harkortsee / Schloss Werdringen gemeint sei. Der Bereich Vorhalle ist hier nicht gemeint, dazu wird der RVR im Laufe des Jahres selbst Stellung nehmen.

Herr Dr. Ramrath fragt nach der kartographischen Größe der Kennzeichnung.

Herr Bögemann sagt, dass es einen B-Plan Entwurf, Nr. 6/03, gibt. Diesen Plan kann man für das Kennzeichnungsgebiet zu Grunde legen.

Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung dies bis zur Ratssitzung zu prüfen und eine Stellungnahme vorzubereiten. Darüber wird abgestimmt.

 

Frau Booke weist auf die Seite 12 der Synopse hin. Der Regionalplan ist ein  Instrument der Flächensicherung. Damit für jede Nutzung Flächen gesichert werden können. Auf der kommunalen Ebene hat man die Planungshoheit, hier kann man diskutieren welche Flächen welcher Nutzung zugeführt wird.

Hierzu gibt es keinen Antrag.

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man jetzt zu dem Antrag der SPD-Fraktion komme. Hier gehe es um die Übernahme der Stellungnahme der HagenAgentur.

Herr König sagt, dass es darum gehe, zu den allgemeinen Grundsätzen des Regionalplanes Stellung zu nehmen. Insbesondere geht es um Punkte die ihnen wichtig seien. Der Regionalplan geht davon aus, dass ein Flächentausch nur innerhalb der gleichen  Sparte vorgenommen werde. Sie möchten anregen, dass auch Spartenfremd getauscht werden kann. Es geht auch um die Diskussion, dass isoliert liegende Bauflächen zurückgenommen werden sollen.  Man werde ihm und der HagenAgentur zustimmen, dass hier besondere örtliche Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Es geht weiter darum Kooperationsstandorte zu sichern. Hier hat man die große Sorge, dass man gegenüber von Kommunen die solche Fläche Vorhalten ins hinter treffen gerät. Die beiden anderen Punkte Gut Herbeck und Grundschötteler Straße wurde schon behandelt.

Frau Booke bezieht sich auf den Punkt 1.1-9 Ziel: Isoliert liegende Bauflächen zurückzunehmen. Dieser Punkt ist dem Baugesetzbuch geschuldet. Hier geht es darum kompakte Siedlungsstrukturen zu schaffen, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Die Überwachung der Infrastrukturen ist dabei auch zu berücksichtigen. Mit diesem Antrag wird dies aufgeweicht.  Frau Booke weist auf die Flächen Staplack und Hühnenpforte hin, die isoliert im Freiraum liegen und als schlechtes Beispiel dienen würden. 

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass es in einer topographisch besonders strukturierten Stadt wie Hagen Ausnahmen geben müsse. Solche Ausnahmen sollten doch das Ziel sein wenn man Stadtentwicklung betreiben wolle. Was ist denn mit den Eisenhüttenwerk Geweke, um nur ein Beispiel zu nennen. Dies ist eine historisch gewachsene Industriefläche,  zwischen Freiraum und Wohngebiet. Das Unternehmen wurde aufgegeben. Nun müsse man schauen welche Anschlussnutzung sich für das Gebiet ergibt. Solle man von vornherein eine Gewerbliche Nachnutzung ausschließen, nur weil es als abgehängte Fläche gilt. Hier plädiert die HagenAgentur dafür Ausnahmen zuzulassen.

Herr Hoffmann führt aus, dass er sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion überfordert fühlt und sich der Abstimmung enthalten werde.

Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass man auch in ASP – Gebieten entwickeln kann.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man offen für die zukünftige Nutzung bleiben solle. Solche Entscheidungen sollten in einem kommunalen Bauleitplanverfahren getroffen werden.

Es wird über den Antrag, Teil A,  der SPD-Fraktion abgestimmt.

 

Herr Dr. Ramrath ruft den Antrag der Fraktion HagenAktiv  auf.

Frau Booke erläutert, dass es um die Haltepunkte des Nahverkehrs gehe. Im Nahverkehrsplan wurden diese Haltepunkte nicht betrachtet. Frau Booke schlägt vor, die Vorschläge aus dem Antrag, der Stellungnahme der Verwaltung beizufügen und dem RVR zur Prüfung zuzuleiten. Der RVR kann dann als Träger des Verfahrens, dies mit dem VRR gemeinsam beurteilen.

Herr König bittet darum diesen Antrag vorzulesen, da ihm dieser nicht vorliegt.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass Herr Tönnes (RVR) in seinem Vortrag ausgeführt habe, dass die überörtlichen Verkehrswege nur nachrichtlich dargestellt werden.

Herr Ludwig erklärt, dass man dem Vorschlag der Verwaltung, die Vorschläge des Antrages dem RVR zuzuleiten, zustimmen solle.

Herr Dr. Ramrath verliest einen Beschlussvorschlag über den abgestimmt wird.

 

Frau Booke weist darauf hin, dass in Zukunft Vogelkundler bei der Festlegung von Vogelschutzgebieten  hinzugezogen werden.

Herr Meier stellt fest, die Naturschutzverbände geben ihre Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange ab. Muss man diesen jetzt zwangsläufig zustimmen? Es kann hier auch zu Konflikten mit anderen Gebietsausweisungen kommen. Werde man in solch einem Zusammenhang dann nochmals angehört?

Herr Dr. Ramrath sagt, dass der konkrete Punkt sei, dass Vogelkundler hinzugezogen werden.

Frau Booke sagt, bevor man solche Gebiete aus weißt, wird mit den Fachleuten gesprochen. Die Abgrenzungen werden basierend auf den Gutachten festgelegt. Der RVR wird für alle Stellungnahmen, die ihm zugehen eine Abwägung vornehmen. Der überarbeitete Entwurf des RP wird der Verwaltung nochmals für eine Stellungnahme zugeleitet.

Herr Grzeschista sagt, dass es nicht schadet wenn man einen Vogelkundler hinzuziehe. Gebiete für den Vogelschutz werden im Landschaftsplan dargestellt.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man dies zur Kenntnis genommen habe.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über die Stellungnahme und zwar in der Form wie sie hier durch die einzelnen Abstimmungen vorbereitet wurde abstimmen.

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Beschluss:

 

Änderungsantrag 1

 

Antrag der BfH / Piraten vom 12.02.2019

 

Vorlage, Seite 13 und Anlage 1, Seite 5

 

Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich:

Die Erweiterung der Abgrabungsfläche im südlichen Bereich wird abgelehnt. Das Heranrücken des Steinbruchs Donnerkuhle bis auf 100 m an die Ortslage Haßley führt zu Konflikten mit der vorhandenen Wohnnutzung. Ebenso gilt dies für die süstliche Erweiterung des Steinbruchs Oege.

 

Wird wie folgt geändert

 

Steinbruch Donnerkuhle südlicher Bereich / Steinbruch Oege süd-östlicher Bereich:

Den Darstellungen im Entwurf des Regionalplanes wird vollumfänglich zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

Änderungsantrag 2

 

Beschluss aus der Bezirksvertretung Haspe:vom  31.01.2019

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme mit Ausnahme des Bereichs Grundschötteler Straße zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungspro- gramm entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

3

Dagegen:

12

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Änderungsantrag 3

 

Antrag der der CDU vom 04.02.2019

 

  1. r die Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr 2018/2019 folgende Gewerbeflächen für als „besonders geeignet für eine Darstellung im Regionalplan“ vorzuschlagen:

 

  • Auf dem Hühnerkamp
  • Grundschötteler Straße
  • Gut Herbeck
  • Haßley
  • nenpforte
  • hrenspring und
  • Staplack
  • die Areale der Krupp/Hoesch Brachen
    • Werk 2
    • Werk 4
  • Brache Dolomitwerke
  • Neues Gewerbegebiet am Hammacher

 

Die Abstimmung erfolgt nur über den die Flächen Hühnenpforte und Staplack betreffenden Teil des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

-

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

-

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

10

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Änderungsantrag 4

 

Antrag der der CDU vom 04.02.2019

 

  1. Arrondierungen von Industrie- und Gewerbeflächen/Umwandlung von
    Flächen zu prüfen. Beispielhaft sei hier genannt: Industrie- und
    Gewerbeflächen westlich Eckeseyer Straße statt Mischgebiet.
    Entsprechende Vorschläge sind den zuständigen Fachausschüssen und
    Bezirksvertretungen unverzüglich zuzuleiten.

 

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen, ist aber aufgrund der zeitlichen Vorgaben nicht realisierbar.

 

 

 

 

Änderungsantrag 5

 

Antrag der der CDU vom 04.02.2019

 

Vorlage, Seite 12 und Anlage 1, Seite 4

 

3        Der auf Seite 12 der Beschlussvorlage unter der Zwischenüberschrift „Einzelhandel“ verfasste Teil der Stellungnahme wird wie folgt geändert:

 

In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Flächen unterschiedlicher Nutzungen entwickelt werden. Dazu gehört auch der großflächige Einzelhandel. Das grundsätzliche Ziel, dass diese Betriebe nur in ASB angesiedelt werden dürfen, ist die Grundlage für sinnvolle Versorgungsstrukturen in der Stadt und der Region. Der Regionalplan übernimmt weitgehend die Ziele und Grundsätze aus dem LEP NRW. Die im „Fachdialog Einzelhandel“ geforderten Konkretisierungen der Ziele und Grundsätze des LEP im Regionalplan erfolgen jedoch nur in den Erläuterungen, die allerdings keine Bindewirkung haben. Der Regionalplan belässt den Kommunen somit angemessene Entscheidungsspielräume im Rahmen der Kommunalen Gestaltungshoheit. Dies wird von der Stadt Hagen begrüßt.

 

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion wird nicht gefolgt. Das komplette Kapitel zumEinzelhandel“ in der Verwaltungsvorlage und Anlage 1 wird gestrichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Änderungsantrag 6

 

Antrag der der CDU vom 04.02.2019

 

4        Zum Thema Windenergiebereiche Vorrangzone 5“, Seite 16 der Vorlage, wird so verfahren wie der Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 unter I.5.48. „Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)“ beschlossen hat.

 

 

Beschluss aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 23.01.2019

 

Zum Thema „Windenergiebereiche, Vorrangzone 5“, Seite 16 der Vorlage, wird so ver-fahren wie der Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 unter „ I.5.48. „Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)“ beschlossen hat.

 

 

Es wird über den Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Änderungsantrag 7

 

Beschluss aus der Sondersitzung des Naturschutzbeirates vom 14.01.2019

 

Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzung für den Bereich HarkortseelWerdringen/Geopfad/Geotop Vorhaller Steinbruch

Diese Region wird in der Stellungnahme zum Regionalplan nicht berücksichtigt. Der Naturschutzbeirat findet - es als erforderlich, für diesen Bereich Entwicklungsvorschläge zu erarbeiten und gemäß der Stellungnahme des Naturschutzbeirates (s. Anlage) in den Entwurf zum Regionalplan aufzunehmen.

 

 

Die Verwaltung wird gebeten bis zur Ratssitzung eine Prüfung vorzunehmen und eine Ergänzung vorzuschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Änderungsantrag 8

 

Antrag der SPD Fraktion

 

Ergänzende Stellungnahme zur den Vorlagen der Verwaltung 1255/2019 und 1255-1/2019 zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr

 

Aufgrund der Stellungnahme der Hagen Agentur zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr beantragt die SPD Fraktion im StEA folgende Ergänzungen

  1. Anmerkungen zu den im Regionalplanentwurf definierten Zielen

1.1-9 Ziel: Isoliert liegende Bauflächen zurücknehmen

Die Wiedernutzung siedlungsräumlich integrierter Brachflächen soll gegenüber der Inanspruchnahme von Freiflächen vorrangig angestrebt werden. In Flächennutzungsplänen gesicherte Bauflächen, die sich aufgrund ihrer isolierten Lage weder in einem regionalplanerisch festgelegten Ortsteil noch in einer Eigenentwicklungsortslage befinden und die noch nicht in verbindliche Bauleitpläne umgesetzt sind, sind durch entsprechende Flächennutzungsplanänderungen zurückzunehmen und damit einer Freiraumnutzung zuzuführen. Um eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zu gewährleisten, können die zurückzunehmenden Bauflächen in ein Flächentauschverfahren gemäß Ziel 12-3 eingebracht werden.

Hier sollte ergänzt werden, dass es besonders dort, wo Kommunen ihre Bedarfe für zusätzliche Flächen nicht darstellen können bzw. aufgrund von Nutzungsrestriktionen nicht nachfragegerecht entwickeln können, Ausnahmen von diesem Ziel geben muss. Soll diesem Ziel konsequent gefolgt werden, wird eine Rücknahme von Flächen in solchen Kommunen das Delta zwischen dem anerkannten Bedarf und der möglichen Ausweisung weiter vergrößern. Damit einhergehend bedeutet dies gleichzeitig eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Basis solcher Kommunen. Daher sollten solche Brachflächen, wenn keine zwingenden naturschutz- oder umweltschutzrechtlichen Rahmenbedingungen entgegenstehen, auch gewerblich-industriell nachgenutzt werden.

1.2-2 Ziel „Gewerblich-industrielle Bauflächen bedarfsgerecht entwickeln"

Die bauleitplanerische Sicherung von Bauflächen und Baugebieten die sich für gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen eignen, hat bedarfsgerecht auf Basis der ruhrFiS-Siedlungsflächenbedarfsberechnung zu erfolgen.

Derzeitige Grundlage der Bedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrieflächen sind die Ergebnisse des Siedlungsflächenmonitorings ruhrFIS von 2014 mit Daten aus dem Jahr 2013. Der Stützzeitraum für die Ermittlung der Bedarfe für alle Gewerbe- und Industrieflächen sind die Jahre 2005 bis 2010. Damit sind die Zahlen, zum Ende des aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens im März 2019 bereits fünf Jahre alt, der Stützzeitraum liegt dann bereits acht Jahre zurück.

Zum Ende des Jahres 2017 lagen bereits aktuelle Daten des Jahres 2016 auf Basis von ruhrFIS sowie über ruhrAGIS und das Projekt Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr. Phase IV (GFM IV) vor. Auch sind hier Analysen über den Zeitraum 2005 bis 2015 möglich und damit fünf Jahre länger, als der bisher angesetzte Stützzeitraum.

Die aktuellen Analysen im Rahmen des Projekts GFM IV der BMR zeigen, dass zum Jahresende 2017 in Hagen rund 38,5 ha netto an verfügbaren Gewerbe-, Industrie- und Sonderbauflächen ausgewiesen waren. Die Gesamtgröße der planerisch gesicherten Flächenpotenziale in GE-, Gl- und SO-Gebieten hat sich allerdings seit Beginn der Analysen im Rahmen des Projekts GFM IV von rund 55,3 ha im Jahr 2012 um rund 30% im Jahr 2017 verringert.

Bereits heute können in vielen Kommunen Ansiedlungs- und Verlagerungsvorhaben deshalb nicht mehr adäquat bedient werden. Um die gute wirtschaftliche Entwicklung der Region in den letzten Jahren zu berücksichtigen und den Regionalplan Ruhr nicht auf Basis veralteter Daten aufzustellen, wird gefordert, die Bedarfsberechnungsgrundlage auf der Basis der aktuellsten Zahlen vorzunehmen.

Im Sinne der Rechtssicherheit und der Praktikabilität des Regionalplans Ruhr sollte im weiteren Verfahren dringend sichergestellt werden, dass bei der Festlegung von Bedarfen für Gewerbe und Industrie die tatsächliche Situation zugrunde gelegt und nicht mit, die Realität nicht mehr hinreichend abbildenden Datengrundlagen operiert wird.

Im Hinblick auf die in der Region nicht zu realisierenden Flächenanfragen ist es zudem geboten, im Rahmen der Weiterentwicklung des Flächenmonitorings ruhrFIS der Regionalplanung im Verfahren einen Ansatz zu entwickeln, der auch die tatsächliche Nachfrage bei der Berechnung von Bedarfen berücksichtigt und nicht nur, wie bisher, die tatsächlichen Inanspruchnahmen. So können Flächenengpässe frühzeitig erkannt und flexibel darauf reagiert werden. Für ein solches System bedarf es Eingangsgrößen, Kennzahlen sowie klare „Spielregeln", die gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Region definiert werden sollten.

1.2-3 Ziel „Flächentauschverfahren durchführen"

„Sofern aus Gründen der bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung bzw. der städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Bauleitplanung Flächentauschverfahren durchgeführt werden, ist die Flächenrücknahme und -neudarstellung in einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchzuführen. Dabei muss die zurückzunehmende Baufläche gegenüber der neu darzustellenden Baufläche mindestens gleichwertig sein.“

Das Flächentauschverfahren sollte ein Instrument für Kommunen sein, die aufgrund von Nutzungsrestriktionen nicht ausreichende Gewerbeflächen in qualitativer und quantitativer Hinsicht haben und die vorhandenen planerisch gesicherten Potenziale nicht mobilisieren können. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesem Ziel greifen diesen Ansatz auf ([...] „Ein Flächentauschverfahren kommt überwiegend dann in Betracht, wenn in einer Kommune kein Neudarstellungsbedarf besteht oder sich die zeitliche Verfügbarkeit bzw. die Mobilisierbarkeit der Sjedlungsflächenreserven als unzureichend erweist.“)

Jedoch wird in den Erläuterungen auch beschrieben, dass bei einem Flächentausch nur Flächen desselben Nutzungstyps getauscht werden können, also eine bedarfsgerechte Ausweisung neuer lokaler Gewerbeflächen nicht durch eine Rücknahme von Wohnbauflächen begründet werden sowie ein Flächentausch nur innerhalb der gleichen Bedarfskategorie erfolgen kann.

Es sollte auch ein Flächentausch zwischen Nutzungstypen möglich sein. In Hagen betrug im Jahr 2015 der Anteil der verfügbaren Flächen mit Nutzungsrestriktionen 55,6 %. Zwischenzeitlich liegt dieser Anteil sogar noch höher, da weitere restriktionsfreie Flächen einer Nutzung zugeführt wurden.

Hinzu kommt, dass 670 ha an errechneten Bedarfen in der Metropole Ruhr derzeit nicht verortet werden können, also auch keine Tauschpotenziale gefunden werden können. Auf die Stadt Hagen bezogen bedeutet dies, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst bei Reaktivierung der Flächen mit Nutzungsrestriktionen und der Neuausweisung im Regionalplanentwurf ein Flächendefizit von 71,5 ha (bezogen auf die Bedarfsberechnung des RVR von 128,9 ha) besteht.

Um diese Fehlbedarfe decken zu können gibt es neben der weiteren Ausweisung von Gewerbeflächen nur die Möglichkeit des Flächentausches zwischen Nutzungstypen und dafür klare Verfahrensregeln, wie zum Beispiel eine Festlegung des Tauschverhältnisses.

Hierfür gibt es gleich mehrere Gründe:

  • Ein Fortfall von gewerblich genutzten Flächen durch Brachfallen kommt weitaus häufiger vor als bei anderen Flächenarten. Häufig wird dies gerade bei Altstandorten durch heranrückende Wohnbebauungen ausgelöst. Wenn aber eine Fläche nicht mehr gewerblich genutzt werden kann, muss es zumindest eine Kompensationsmöglichkeit durch einen Flächentausch in anderen Nutzungstypen geben, da ansonsten die Flächenbilanz hinsichtlich der Flächennutzungen zu Ungunsten der Gewerbeflächen verschoben wird.
  • Laut einer Untersuchung des DiFu[1] wird sich die wachsende Flächennachfrage produzierender Betriebe auch auf innerstädtische Flächen ausweiten. Deshalb werden in der Zukunft Konzepte für eine verträgliche Flächennutzung in integrierten Lagen eine besondere Herausforderung für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung bedeuten. Eine restriktive Tauschregelung, wie sie der Regionalplanentwurf vorsieht, würde solchen Entwicklungen bzw. Konzepten entgegenstehen.

1.8-1 Ziel „Regionale Kooperationsstandorte sichern"

Die im Regionalplan festgelegten GIBz „Regionaler Kooperationsstandort" sind der Ansiedlung flächenintensiver Industrie- bzw. Gewerbebetriebe mit einer Mindestgröße von 8 ha betrieblicher Netto-Grundstücksfläche vorbehalten. Diese Größenordnung bezieht sich auf die geplante Endausbaustufe des Vorhabens.

Planungen und Maßnahmen, die mit dem angestrebten Nutzungszweck der GIBz „Regionaler Kooperationsstandort" nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.

Die Regionalen Kooperationsstandorte stellen neben den örtlichen Bedarfen ein weiteres Flächenkontingent für die gewerbliche Nutzung von Flächen im RVR-Gebiet dar, die nicht auf die örtlichen Bedarfe angerechnet worden sind. Die Verortung dieser Standorte erfolgte seitens des RVR auf der Grundlage von Anmeldungen der Kommunen, die über entsprechend große Flächen verfügen.

Bei einer Kommune wie der Stadt Hagen, die aufgrund ihrer Topographie und ihrer Siedlungsstruktur nicht in der Lage ist einen oder gar mehrere solcher „Kooperationsstandorte“ auszuweisen, gibt es zwei wesentliche Anmerkungen.

Zunächst muss man feststellen, dass die Verortung der Kooperationsstandorte in unterschiedlichen Kommunen eine Ungleichbehandlung der nicht berücksichtigten Kommunen darstellt. Die Kriterien der Verortung bezogen sich im Wesentlichen auf die Darstellung ausreichender Flächengrößen für die damit verbundenen inhaltlichen Vorgaben des Regionalplans. Die Ansiedlung von Unternehmen auf den Kooperationsstandorten wird, unabhängig von der Diskussion über die Ansiedlungsgröße der Unternehmen, eine lokal wirksame Ansiedlung darstellen. Soll heißen, die dadurch entstehenden Arbeitsmarkt- und Finanzeffekte werden bei den Kommunen entstehen, in deren Gebiet die Standorte verortet sind. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die örtlichen Bedarfe in diesen Kommunen um weitere Gewerbeflächen „ergänzt“ werden und somit eine Stärkung der Wirtschaftskraft in diesen Städten und Gemeinden erfolgt. Die Kommunen ohne Kooperationsstandorte dagegen partizipieren an keiner Stelle von dieser Flächenausweisung und müssen darüber hinaus noch Sorge haben, dass aufgrund der Flächenangebote in den Kooperationsstandorten expandierende Bestandsunternehmen in diese abwandern, da der Flächenbedarf örtlich nicht darstellbar ist.

Dies führt direkt zur zweiten Anmerkung. Die Kooperationsstandorte erwecken durch ihre Bezeichnung den Eindruck, dass hier ein Miteinander der Kommunen im RVR-Gebiet erreicht wird. Genau das Gegenteil wird aber der Fall sein.

Auch die im Ziel 1.8-2 Grundsatz „Interkommunale Kooperation stärken“ geforderte interkommunale Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Vermarktung und Betrieb der Standorte durch mindestens zwei Kommunen greift nur in 4 der 23 Gebiete, da nur diese sich auf mehr als eine Kommune erstrecken.

Der RVR wäre gut beraten gewesen, die Kooperationsstandorte mit der Thematik „interkommunale Zusammenarbeit“ gemeinsam zu betrachten und sinnvolle Regularien zur interkommunalen Zusammenarbeit auf die Kooperationsstandorte anzuwenden Vorrangig wäre insbesondere die Frage zu klären, welche Kommunen bei den Kooperationsstandorten konkret als Kooperationspartner für die 19 isolierten Standorte in Frage kommen. In der jetzigen Form hat das Ziel 1.8-2 mit seinen Anregungen lediglich deklaratorischen Charakter.

 

 

  1. Flächenbezogene Anmerkungen

Bei den dargestellten Veränderungen bei der Verortung von Flächen ergeben sich zusätzliche Anmerkungen.

  1. Gut Herbeck

Der Entwurf sieht vor, die Festsetzung (C1) von GIB in Freiraum zu ändern. Dies macht keinen Sinn, da die aufstehenden Gebäude als Ensemble unter Denkmalschutz stehen. Darüber hinaus ist zukünftig eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken (Konferenzzentrum o.ä.) denkbar.

Die bisherige Festsetzung als GIB sollte beibehalten werden.

Karte 1: Darstellung zu C.1

 

 

  1. Fläche Grundschötteler Straße / Schülinghausen

Diese Fläche wird seitens der Stadt Hagen im Sachzusammenhang mit der in Volmarstein ausgewiesenen neuen GIB-Fläche als GIB-Ergänzungsfläche angemeldet[2]. Sollte dieser Anmeldung Folge geleistet werden, müsste an dieser Stelle konsequent eine Ausweisung als allgemeiner Grünzug unterbleiben.

  1. Abschließende Bemerkung

Der Regionalplan hat den Anspruch, als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit zu berücksichtigen.

Die bisherigen Ausführungen in dieser Stellungnahme, insbesondere unter dem Buchstaben A, bieten allerdings Anlass zur Sorge, dass, bezogen auf die zukünftige Entwicklung der Stadt Hagen, insbesondere die Chancengleichheit durch den jetzigen Regionalplanentwurf nicht gegeben ist. Die Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Gewerbeflächenverfügbarkeit werden eingeschränkt und damit wird gleichzeitig die Grundlage für die Entwicklung der heimischen Wirtschaft erschwert.

Darüber hinaus stellt das seitens der Regionalplanungsbehörde dargestellte Flächendefizit im Bereich der GIB-Flächen eine Hypothek für die Entwicklung der Stadt Hagen und der heimischen Wirtschaft dar. Ohne Entwicklungsperspektiven, insbesondere auch in der Fläche, werden sich expandierende Unternehmen in anderen Regionen nach geeigneten Potentialen umsehen müssen, was sich im Ergebnis in einer Verschlechterung der Situation sowohl im Bereich der Arbeitsplätze aber auch der Kommunalfinanzen niederschlagen wird. Deshalb sind die in Abschnitt B der Stellungnahme dargestellten Neuausweisungen von GIB-Flächen existenziell.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Abstimmung erfolgte nur über den Teil A des Antrages.

 

Alle Bausteine unter Teil A sollen in die Stellungnahme der Verwaltung übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

Änderungsantrag 9

 

Antrag der Fraktion Hagen Aktiv

 

Mobilität

In den zeichnerischen Festlegungen sind unter Bestand/Bedarfsplanmaßnahmen vier Bahnhöfe enthalten, die nicht dem Bestand zuzuordnen sind (Fuhrparkbrücke, Eckesey Schwerter Str., Hengstey, Halden), davon sind die ersten 3 genannten bereits im noch gültigen GEP vorhanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese begrenzte Auswahl nicht zwingend komplett aktuelleren bzw. kommenden Planungen, und den aus aktuellerer Sicht ggf. auch priorisiert sinnvolleren Bahnhöfen, die nicht u. a. im bisherigen GEP oder im aktuellen Regionalplanentwurf enthalten sind, entspricht.
Wie die aktuell im Regionalplanentwurf stehende Auswahl zustande kam, ist unklar, und die begrenzte bzw. sehr spezifische Auswahl ist nicht komplett nachvollziehbar.

Ein potenzieller Haltepunkt in Eilpe wurde von der Stadt Hagen bereits dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr genannt und ist in der Auflistung im VRR-Nahverkehrsplan 2017 (Tabelle 2-14) enthalten.
Darüber hinaus gibt es einige Standorte, die bereits in der vergangenen Zeit genannt wurden oder in anderen Dokumenten wie dem ÖPNV-Bedarfsplan vorkamen, darauf folgend aber nicht genauer analysiert/umgesetzt wurden, daher werden eventuell weitere Standorte nach näherer Betrachtung und Konkretisierung in der Zukunft in Dokumente wie den in den folgenden Jahren neu aufzustellenden ÖPNV-Bedarfsplan und in die Nahverkehrspläne vom VRR und von der Stadt Hagen, aufgenommen/eingereicht werden.

Zu diesen weiteren nicht im GEP, im Regionalplanentwurf, oder im VRR-NVP genannten Bahnhöfen sowie weiterer Infrastruktur gehören unter anderem:
Bahnhöfe Hagen-Bathey, -Kabel, -Oege, -Delstern, -Ambrock, -Priorei, -Haspe; Tunnel Delstern-Hohenlimburg; [Wiederaufnahme der Planungen zur] Regionalstadtbahn

-2-

(Quellen: bisherige Dokumente u. a. ÖPNV-Bedarfsplan/IGVP-Maßnahmendossiers sowie angemeldete Maßnahmen (frühzeitiger Stand) zum geplanten neuen ÖPNV-Bedarfsplan).

Die Stadt Hagen regt an, über die bereits im Entwurf enthaltenen Bahnhöfe hinaus die weiteren Bahnhöfe Hagen-Haspe (Standort näher an der Voerder Str.), -Bathey (ehem. Hohensyburg), -Kabel, -Eilpe, -Delstern zeichnerisch festzulegen.
 

Begründung:


Es ist erkennbar, dass Vorschläge für weitere SPNV-Infrastruktur nicht nur aus irgendwie zu verwerfenden Gedanken/Aussagen entstammen, sondern bisher immer wieder in verschiedenen Quellen genannt wurden, sowie angesichts immer stärker werdenden Bedarfs auch wirklich in weitere, neu aufzustellende, Pläne aufgenommen, und mittel-/langfristig umgesetzt werden sollten.
Ein umfangreiches Loslassen/Aufgeben schon minimalster Bemühungen würde Umsetzungen nur noch unwahrscheinlicher machen.

In letzter Zeit wurde immer wieder in verschiedenen Quellen betont, dass die Attraktivität des gesamten ÖPNV zu erhöhen ist, insbesondere auch hinsichtlich regionaler Beziehungen, Pendlerverkehr usw. (z. B. im Masterplan Mobilität; und auch in der vom Regionalverband Ruhr veröffentlichten Stärken-Schwächen-Analyse herausgestellt), in den vergangenen Jahrzehnten sind allerdings wenige konkrete Taten geschehen.
Planungen und Potenziale müssen weitestgehend auch in entsprechenden Dokumenten festgehalten werden, dafür bietet sich hier eine Chance, insbesondere, weil bereits im Entwurf über den Bestand hinaus, wenn auch eher begrenzt und spezifisch, weitere Bahnhöfe zeichnerisch festgelegt werden sollen, was die grundsätzliche Möglichkeit besser unterstreicht.

 

 

Der Antrag der Fraktion Hagen Aktiv wird in die Stellungnahme der Verwaltung eingearbeitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm, mit den vorher vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen und ergänzten Änderungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 


[1] Vgl. DiFu-Berichte 4/2018, Seite 9: „Bedeutung urbaner Standorte für Gewerbeflächen nimmt zu.“

[2] Vgl. unter „B“, Seite 6

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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