02.05.2018 - 7.2 Mündliche Informationen durch Vertreter des Bun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Hellwig erläutert ausführlich die Präsentation, die als Anlage II der Niederschrift beigefügt ist.

 

Herr Voss fragt, ob die Kosten für diese Masten vergleichbar sind mit denen für die herkömmlichen Masten.

Außerdem möchte er wissen, ob für Wartung und Montage dieser Masten besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, die bei den anderen Masten nicht erforderlich wären.

 

Herr Hellwig antwortet, dass die Kosten für die einzelnen Masten zwar höher sind (etwa 5% pro Mast je nach Ausführung), jedoch werden durch den deutlich geringeren Erdaustritt der Masten Kosten eingespart für entsprechende Entschädigungen an die Grundstückseigentümer.

Zur zweiten Frage führt er aus, dass Kompaktmasten genauso schnell und mit dem gleichen Aufwand aufgebaut werden können wie Masten in Stahlgitterbauweise. Sie können auch in gleicher Form von Monteuren bestiegen werden wie die herkömmlichen Masten. Die Sicherheit wurde durch die Berufsgenossenschaft nachgewiesen.

 

Herr Strüwer möchte wissen, ob die Höhenangaben der Kompaktmasten vergleichbar sind mit den Masten, die Amprion favorisiert. Gibt es Unterschiede bei den Abständen zwischen den einzelnen Masten und sind bei der Trassenbreite in Wäldern noch weitere Abstände einzukalkulieren?

 

Herr Hellwig antwortet, dass bei einer Trassenführung im Wald der gleiche Schutzstreifen eingehalten werden muss wie bei den Stahlgittermasten, nämlich auf jeder Seite 15 Meter. Durch die geringere Breite der Kompaktmasten ergibt sich jedoch ein schmalerer Trassenverlauf.

Zu der Frage nach den Abständen erklärt er, dass zwischen den Masten 350 – 400 Meter liegen, das ist vergleichbar mit den herkömmlichen Masten.

Mit den Kompaktmasten ist es allerdings möglich, auch über bebautem Gebiet die Höhe der Masten beizubehalten.

 

Herr Voss trägt vor, dass laut der Firma Amprion bei der Wartung der Kompaktmasten auf jeden Fall immer schweres Gerät eingesetzt werden muss. Entsprechend belastbare Zufahrten sind deshalb auf Dauer vorzuhalten.

 

Herr Hellwig dementiert diese Aussage. Eine ständige befestigte Befahrung der Trasse ist nicht notwendig, da die Kompaktmasten genauso von Monteuren bestiegen werden können, wie die Masten der Firma Amprion.

 

Herr Leisten gibt zu bedenken, dass die zuvor von Herrn Hellwig erwähnte Kostenersparnis durch weniger Grunderwerb seiner Meinung nach für Hohenlimburg nicht zutreffen würde, da in Hohenlimburg in die Bestandstrasse gebaut werden soll.

 

Herr Hellwig entgegnet, dass bei der Kostenermittlung das ganze Projekt gesehen werden muss, also die Planung, die Laufzeit und die schnellere Inbetriebnahme durch die allgemeine Akzeptanz vor Ort.

 

Herr Hellwig bedauert die Absage der Firma Amprion für die heutige Sitzung, er ist aber bereit, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vorzutragen, wenn auch die Firma Amprion vor Ort ist.

 

Herr Krippner begrüßt das Angebot von Herrn Hellwig.

 

Herr Arnusch stellt die Frage, ob der Bundesverband für Kompaktmasten bereits mit den vorhandenen Bürgerinitiativen in Kontakt getreten ist.

 

Herr Hellwig bejaht diese Frage und fügt hinzu, dass auf die Öffentlichkeitsarbeit und den Informationsfluss sehr großen Wert gelegt wird.

 

Auf die Frage von Herrn Ullrich, ob sich der Verband auch mit unterirdischen Verkabelungen beschäftigt, verneint Herr Hellwig und erklärt, dass eine Freileitung in jedem Fall kostengünstiger ist.

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Beschluss:

Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen

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