11.10.2018 - 2.1 Berichterstattung aus überregionalen Gremien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 11.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass es beim LWL die Einvernehmensherstellung zum Haushaltsentwurf 2019 gegeben habe. Er habe dort deutlich gemacht, dass er als Vertreter einer HSP-Kommune wenig Verständnis dafür aufbringe, dass beim LWL in erheblichem Umfang Schuldentilgungen und Rücklagenbildungen aus Umlagen stattfänden, die die Kommunen aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssten.
Weiterhin informiert er darüber, dass sich der Kommunalrat gegenüber dem RVR dahingehend positioniert habe, dass er die Gründung einer Flächenentwicklungsgesellschaft auf RVR-Ebene für nicht notwendig halte. Er gehe davon aus, dass diese Idee nicht weiter aufrechterhalten werde.
Herr Schwarze-Rodrian erläutert anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, Sachverhalte, Arbeitsinhalte und die Zwischenbilanz 2017 zur EU-Förderung in der Metropole Ruhr.
Herr Oberbürgermeister Schulz dankt Herrn Schwarze-Rodrian für den Vortrag und bei dieser Gelegenheit auch für die qualitativ hochwertigen Fahrten der Hauptverwaltungsbeamten zu Vertretern der EU-Kommission in Brüssel.
Herr Walter bezieht sich auf die Tabelle zum Europäischen Sozialfond in der ausgelegten Broschüre „Zwischenbilanz 2017: EU-Förderung für die Metropole Ruhr 2014 – 2020“. Hagen habe aus diesem Fond 29 Euro je Einwohner erhalten, Bottrop dagegen 135 Euro. Er möchte wissen, womit dieser Unterschied zu begründen ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass dies an der G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) liege. Die Landesberatungsgesellschaft sei das Tochterunternehmen des Arbeitsministeriums, das die gesamte Arbeitspolitik in NRW steuere. Sämtliche zentralen Projekte würden über die G.I.B. in Bottrop abgewickelt.
Herr Schwarze-Rodrian ergänzt, dass aufgrund der Vielzahl der ausgewerteten Statistikdaten eine Einzelrecherche nicht möglich sei und daher die Zuordnung der Förderung nach der Postleitzahl der Empfänger erfolge.
Herr Dr. Ramrath sieht die Stadt Hagen im Vergleich mit Metropolstädten des Ruhrgebiets bei der Zuordnung der Mittel aus dem EFRE-Fond im Hintertreffen. Er möchte wissen, ob die Unternehmen, die Nutznießer sein sollen, in den betroffenen Städten bei der Beantragung von Projektmaßnahmen unterschiedlich aktiv seien und wie das Verfahren in der Praxis ablaufe. Eventuell bestehe diesbezüglich in Hagen ein Defizit, das sich durch proaktive Ansprache von Unternehmen durch die lokale Wirtschaftsförderung beseitigen lasse.
Herr Schwarze-Rodrian antwortet, dass er dazu keine konkreten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen habe. Generell könne gesagt werden, dass die Bedingungen sehr unterschiedlich seien. Es gebe gewisse Akzeptanzschwierigkeiten hinsichtlich der Art mancher Angebote, insbesondere am Kapitalmarkt. Gelegentlich sei für Unternehmen eine Finanzierung über eine Bank sinnvoller als über ein Förderprogramm. Auch würden manche Antragsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen zu lange dauern. Das Wirtschaftsministerium arbeite daher an einem besseren Zuschnitt solcher Förderangebote.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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