28.03.2017 - 4.1.1 Luftreinhalteplan 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Huyeng erläutert die als Tischvorlage nachgereichte Ergänzungsvorlage 0147-1/2017.  Die Ergänzung war notwendig, weil  Änderungen von der Bezirksregierung Arnsberg sehr kurzfristig eingebracht werden mussten. Für die Erstellung des Luftreinhalteplans ist die Bezirksregierung zuständig. Die Offenlage wurde am 27.03.2017 begonnen. In dieser Offenlage, die 1 Monat dauert, können nunmehr Einwände erhoben werden. Nach der Offenlage wird der endgültige Luftreinhalteplan  erstellt und veröffentlicht. In den Seiten 1 bis 15 wird das Verfahren (Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesimmissionsschutzgesetz) zum LRP beschrieben. Bisher ist seitens der Bezirksregierung eine politische Betrachtung und Beurteilung nicht vorgenommen worden. Die Einwände der Fraktionen könnten nun in der  Offenlage erhoben werden.

Herr Romberg legt in der Sitzung einen Sachantrag gem. § 16 Absatz 1 der GeschO vor, der als Anlage der Niederschrift beigefügt wird. In diesem Sachantrag ist eine Stellungnahme zum LRP 2017 enthalten.

 

Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  1. Untersuchung der Strömungsverbesserung
  2. Verkehrsverflüssigung I –Beschilderung Autobahn/Mautpflicht
  3. Verkehrsverflüssigung II – Märkischer Ring
  4. Verkehrsverflüssigung III – Tempo 40/30 Märkischer Ring
  5. Durchführung eines Photoment-Versuch zur NO2-Reduktion am Märkischen Ring
  6. Durchführung eines Versuchs mit City-Trees als Feinstaub-Senken und zur Strömungslenkung
  7. Einseitige Öffnung der Holzmüllerstraße für Zufahrt Rathausgalerie
  8. Vorkaufsrechtssatzung für Nordseite „Finanzamtsschlucht“
  9. Masterplan Grün

 

Herr Huyeng erläutert, dass die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen (nicht die Wirksamkeit) mit einer Ausnahme einvernehmlich mit der Bezirksregierung abgestimmt sind. Herr Dr. Ramrath erkundigt sich, welche Teile des LRP 2017 ohne das Einvernehmen der Stadt Hagen zur Kenntnis genommen werden sollen. Die Zusammenfassung ist im LRP selbst nicht eindeutig.

 

Herr König merkt an, dass nach der Verfahrensbeschreibung von Herrn Huyeng und dem vorgelegten Sachantrag der CDU Fraktion formal keine Erhebung der Einwände während der Offenlagefrist so noch nicht möglich ist. Er schlägt vor zu klären, ob die Fraktionen sich intern auf ein Maßnahmenpaket verständigen und anschließend für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2017 mit der Bezirksregierung abstimmen. Aus seiner Sicht macht es hier keinen Sinn einzelne Ergänzungen zu fordern, ohne dass die eigentliche Wirksamkeit der Vorschläge durch die Verwaltung geprüft wurde.

 

Herr Dr. Ramrath empfiehlt den LRP 2017 nicht einfach nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern mindestens mit einer Ergänzung zu versehen.

 

Herr Thieser wünscht sich eine differenziertere Übersicht zu den Maßnahmen zu denen die Straßenverkehrsbehörde ihr Einvernehmen erklärt hat und zu welchen Maßnahmen dies nicht erfolgt ist. Weiterhin merkt Herr Thieser an, dass die zeitliche Abfolge und die Taktung der Bezirksregierung Arnsberg der Politik und der Verwaltung es unmöglich macht zu reagieren, da die öffentliche Auslegung bereits am Vortag (27.03.17) begonnen hat. Er fragt die Verwaltung, ob diese Tatsache überhaupt rechtlich zulässig ist. Herr Thieser bemängelt weiterhin das ganze Verfahren, dass durch die kurzfristige Änderung der Bezirksregierung ausgelöst wurde. Die Vorlage 0147-1/2017 wurde noch nicht in der Form im Umweltausschuss beraten. Die eingebrachten Vorschläge der CDU Fraktion hält Herr Thieser für diskutabel. Ohne eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Ämter, ist aus seiner Sicht jedoch kein Beschluss möglich. Die jeweiligen Vorschläge haben Auswirkungen sowohl in finanzieller als auch in gesetzlicher bzw. organisatorischer Hinsicht und müssen eingehend auf Machbarkeit geprüft werden.

 

Herr Weber nimmt zu den offenen Fragen in der Sitzung wie folgt Stellung:

 

Die von der CDU eingebrachten Vorschläge 1. – 9. sind bis auf den Masterplan Grün alle von der Verwaltung geprüft. Die jeweiligen Maßnahmenvorschläge, die aus dem STEA und UWA kamen, wurden finanztechnisch und organisationstechnisch auf Machbarkeit überprüft. Es ist unglücklich, dass diese Vorlage erst heute im Stadtentwicklungsausschuss ausgelegt werden konnte. Der Luftreinhalteplan wird seit 3 Jahren gemeinsam mit der Verwaltung und der Bezirksregierung aufgestellt. In der letzten gemeinsamen Sitzung im Oktober 2016 hat der Verwaltungsvorstand die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2016 bzw. 2017 genehmigt.

 

Herr Dr. Ramrath erkundigt sich, inwieweit die von der CDU eingebrachten Vorschläge im laufenden Verfahren miteingebracht werden können. Weiterhin erkundigt sich Herr Dr. Ramrath inwieweit das Verfahren der Ergänzungsvorlage rechtssicher ist, da die eingebrachten Ergänzungen der Bezirksregierung noch nicht im UWA beraten wurden. Er fragt, wie der Stadtentwicklungsausschuss und der Rat der Stadt sachgerecht hierauf reagieren können.

Herr Weber erklärt, dass die Maßnahmenvorschläge bereits, bis auf den Masterplan Grün, von der Verwaltung geprüft wurden. Hinsichtlich der gesetzlichen Verfahrensfrage kann er keine Auskunft geben.

 

Herr Huyeng teilt mit, dass die Bezirksregierung derzeit unter enormen Zeitdruck steht. Hintergrund für den Zeitdruck ist ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren. Der bayerische Gerichtshof hat im März 2017 die Stadt München verurteilt, bestimmte Fahrverbote bis zum Ende des Jahres durch zu setzen. Ein ähnliches Verfahren gegen den Bund ist im Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Nach dieser Entscheidung sollen bestimmte Straßenteile unter anderem für Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden. Im Rahmen einer Sprung-Revision liegt nun die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Resultierend aus diesen Verfahren steht die gesamte Bundesrepublik unter Handlungsdruck, die vorgeschriebenen Immissionswerte durch die EU nachweislich einzuhalten.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass der UWA den LRP bereits ausführlich beraten hat. Auch im UWA sind die Maßnahmenvorschläge auf Kritik gestoßen. Die enthaltenen Maßnahmen wurden bereits im UWA und STEA beraten und teilweise in Arbeitskreisen entwickelt. Herr Schmidt empfiehlt daher die Vorlage mit einer Ergänzung zu versehen und bis zur Ratssitzung die Maßnahmen zu sammeln und in den LRP per Beschluss einzuarbeiten.

 

Herr König warnt davor zusätzliche Maßnahmen einzubringen, die nicht nachweislich zum Erfolg führen. Damit kann die Stadt Hagen, nach erfolgreicher Wirksamkeitsprognose, gezwungen werden diese Maßnahmen auch ohne Fördergelder umzusetzen. Herr König schlägt vor, sich auf die Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu konzentrieren und Maßnahmen bis zur Sommerpause vorbereitend gemeinsam mit der Verwaltung zu erarbeiten. Herr Panzer und Herr Meier schließen sich dem Vorschlag von Herrn König an. Herr Thieser empfiehlt vor der Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit der Arbeit zu beginnen und fordert von der Verwaltung Vorschläge ein, die Grundlage für politische Diskussionen sein soll.

Herr Weber teilt mit, dass es derzeit nicht vorhersehbar ist, wann die Fortschreibung des Luftreinhalteplans gestartet wird.

 

Herr Dr. Ramrath formuliert den nachfolgenden ergänzenden Beschluss. Einwände werden nicht erhoben.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf des Luftreinhalteplanes zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat fordert die Bezirksregierung auf, zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplanes weitere Maßnahmenvorschläge zu prüfen, die von der Stadt nach einer Wirksamkeitsprognose und politischer Abstimmung in den Gremien bis zum September vorgelegt werden.
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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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