08.02.2017 - 10 Vorschlag der SPD-Fraktion und Sachantrag der F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kaufmann weist auf die ausgelegte Tischvorlage zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses hin (siehe Anlagen 1- 4 zu TOP 10) und beschreibt die Entwicklung der Angelegenheit.

 

Sie beschreibt die wesentlichen Inhalte des geplanten Gesetzes und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Stadt Hagen. 

 

Herr Goldbach ergänzt die Ausführungen.

Es sei geplant, dass das Gesetz zum1. Juli in Kraft trete. Man rechne für Hagen mit ca. 600 Fällen, die man zusätzlich zu bearbeiten habe. Man plane mit einem Personalzuwachs von einer Stelle, die rein kommunal zu finanzieren sei. Die weitere zusätzliche Belastung für den kommunalen Haushalt betrage voraussichtlich

450.000 €. Da diese Summe für eine Stadt wie Hagen nicht so ohne weiteres zu verkraften sei, habe man sich noch einmal intensiver mit der Frage auseinandergesetzt, warum die Quote des Landes Nordrhein-Westfalen so gering und in anderen Ländern größer sei. Die Anfrage der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage gebe darüber Auskunft (siehe Anlage 2). Die darin beschriebene Argumentation treffe  zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zu.  Man werde deswegen als Verwaltung an die Landtagsabgeordneten  herantreten, um auf dieses Problem aufmerksam zum machen und zu fordern, dass das geändert werden müsse. Von den verbleibenden Kosten nach Abzug des Anteils des Bundes müssten mindestens 50 % vom Land getragen werden. Das würde eine erhebliche Entlastung für die Kommunen in NRW bedeuten.   

Er gehe davon aus, dass der Arbeitsauftrag durch die Anträge der Fraktionen damit erledigt sei. Eine fortlaufende Information des Sozialausschusses werde natürlich sichergestellt. 

 

Frau Cramer stellt nach Rückfrage an die Fraktionen fest, dass die Anträge der Fraktionen damit beantwortet seien.

 

Frau Buchholz betont, dass bei allem Verständnis für die finanziellen Folgen für die Kommune ihres Erachtens der Missstand darin liege, dass die zahlungspflichtigen Väter sich ihrer Verpflichtung oft entzögen. Man sollte  genauso viel Energie hinein stecken, die Heranziehungsquote  zu steigern. So könnten  sich die Kosten einer Personalstelle ggf. refinanzieren.              

 

Frau Sauerwein berichtet, dass ihre Fraktion diese Frage  bereits einem Mitglied ihrer Landtagsfraktion mitgegeben und nähere Informationen angefordert habe. Sie sei wie Frau Buchholz der Meinung, dass hier  ganz wichtige sozialpolitische Sache umgesetzt werde. Das sei schon lange von der Frauenbewegung gefordert worden.

Sie erinnere sich daran, dass die Heranziehungsquote in der Vergangenheit öfter Mal als Konsolidierungsmaßnahme vorgeschlagen worden sei. Dabei sei jedem klar gewesen, dass das bei der Hagener Einkommensstruktur der Väter nicht umzusetzen sei.     

 

Frau Küper macht deutlich, dass die Quote sich immer rund um 9 % bewege. Mehr könne nicht erreicht werden, weil es sich bei dem Gesetz nicht nur um ein reines Unterhaltsvorschussgesetz handele, sondern es gehe auch  um Unterhaltsausfallleistungen. Bei dem Vergleich im regionalen Umfeld habe Hagen aufgrund seiner Struktur den Nachteil, dass aufgrund einer hohen Arbeitslosigkeitsquote der Rückgriff in einer Vielzahl von Fällen kaum  möglich sei.  Um erfolgreicher in dem Bereich zu sein, müsse man das Personal aufstocken und sehr schnell heranziehen.

 

Frau Kaufmann unterstützt die Aussage von Frau Küper.

Natürlich sei es auch eine Frage des Personals. Sie berichtet aus ihrer Zeit als Schulleiterin, dass es oft auch die Mütter seien, die keinen Antrag stellen wollten, um familiäre Streitigkeiten zu verhindern. Es sei auch ein gesellschaftliches Thema und die Sozialstruktur spiele natürlich auch eine Rolle dabeiZunächst einmal müsse  sich nun auf Landesebene etwas bewegen.

 

Frau Niemann bittet Frau Küper um Erklärung, was sie damit gemeint habe, dass man bei der Heranziehung schnell sein müsse.

 

Frau Küper erläutert, dass man sofort tätig werden müsse, sobald man Informationen über das Vermögen oder Einkommen des Vaters habe. Das sei aber in der Praxis schwierig, weil die 5,5 Mitarbeiter, die in Hagen in dem Bereich tätig seien, sowohl für die Leistung als auch für die Heranziehung zuständig seien.  

 

Frau Niemann fragt, ob man sich in dem Zusammenhang  auch mit den Gerichten in Verbindung setze, wenn es beispielsweise um  die Identität des Vaters gehe.

 

Frau Küper weist darauf hin, dass die Fälle sehr unterschiedlich seien. Wenn der Vater nicht leistungsfähig sei, könne auch das Gericht nicht helfen. Es gebe den gesetzlichen Forderungsübergang. Damit werde das Land Eigentümer der Forderung. Das werde auch tituliert. Voraussetzung für eine Vollstreckung sei aber, dass der Vater leistungsfähig sei.      

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen