02.03.2016 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

a)       Frau K. stellt eine Frage, die als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Herr Gimpel führt aus, dass diese Frage der Verwaltung bereits vorliegt und an die Untere Wasserbehörde zur Stellungnahme weitergeleitet wurde. Ein Ergebnis liege noch nicht vor.

 

b)       Frau K. stellt eine Frage, die als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Herr Bleja erläutert, dass bereits Teilergebnisse der Artenschutzprüfung (ASP) vorliegen, die mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt seien. Dies habe die Auswirkung, dass bestimmte Bereiche aus dem Vorschlag entfernt wurden. Die ASP sei jedoch noch nicht ganz abgeschlossen und müsse mit weiteren Behörden wegen weiterer Untersuchungsanforderungen abgestimmt werden. Sollte diese Vorlage durch die politischen Gremien mitgetragen werden, sei sie zur Offenlage durchgeführt.

 

c)        Frau K. stellt eine weitere Frage, die als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Hierzu informiert Herr Bleja, dass die angeführten Abstände eingehalten werden können. Die Klinik Ambrock finde nur deshalb besondere Erwähnung, da sie sich in einem Außenbereich befinde und daher besonders geschützt werden müsse. Dagegen seien die Altenwohnheime nicht enthalten, da sie sich in einem Wohnsiedlungsbereich befinden und dadurch schon den gleichen Schutz erfahren.

 

Herr Leisten geht auf eine von ihm erstellte Emissionstabelle ein, wonach ein Pflegeheim in einem Abstand von 3000 m zu einer Windkraftanlage (WEA) stehen müsse. Die Berechnungsweise von Herrn Leisten wird von Herrn Gimpel kritisch gesehen. Herr Gimpel teilt weiter mit, dass Krankenhäuser einem besonderen Schutz unterliegen und ein Altenpflegeheim eine besondere Form des Wohnens sei und im Bezug auf Schallemissionen mit Wohnflächen daher gleichzusetzen seien.

 

d)       Die Frage von Frau H. ist als Anlage 4 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Bleja bestätigt, dass die Fragen von Frau H. bisher nicht beantwortet seien. Bereits im Beschwerdeausschuss sei deutlich gemacht worden, dass man auch aus personellen Gründen nicht in der Lage sei, 1046 individuelle Anschreiben zu beantworten. Außerdem sehe das Bundesbaugesetz (BBauG) vor, dass man einer Bürgerbeteiligung in einem solchen Verfahren dadurch gerecht werde, dass Anregungen und Beschwerden im Offenlageverfahren dem Rat zur Kenntnis gebracht werden und mit in die Entscheidung einfließen. Anschließend werden alle Beschwerdeführer über den Ratsbeschluss in Kenntnis gesetzt.

Zur Frage der abschließenden Artenschutzprüfung informiert Herr Bleja nochmals, dass diese bis zur Offenlage vorliegen werde. Die dafür nötigen Untersuchungen werden jedoch davon abhängig gemacht, welche Flächen in dem Vorschlag verbleiben. Der Rat werde, wenn so über die Vorlage entschieden werde, die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorschläge mit dem weiteren Vorgehen beauftragen, insbesondere die Offenlage vorzubereiten.

 

 

e)       Auf die Frage von Herrn H. erklärt Herr Bleja, dass das Nahmertal bisher im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen sei, aber keine Schwerindustrie mehr vorhanden sei. Es werde eine differenzierte Betrachtungsweise des Gebietes Nahmertals angestrebt. In einer der vorhergehenden Sitzungen sei diese Problematik bereits angesprochen worden. Die planungsrechtlichen Maßstäbe werden im kleinen Kreise für das Nahmertal neu ausgelotet. In der Vorlage seien unterschiedliche Herangehensweisen vorgestellt. Zu der pauschalen Abstandsfläche von 750 m gehöre das Nahmertal nicht. Es sei jedoch schwierig einzuordnen, ob das Nahmertal Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet oder Gewerbefläche sei.

 

f)          Auf eine weitere Frage von Herrn H. zur optisch bedrängenden Wirkung bei Wohngebieten die im Höhenversatz zur Windkraftanlage liegen sagt Herr Gimple, dass dieser Höhenversatz immer wieder bei der Einrichtung von Windkraftanlagen diskutiert werde. Hierzu gebe es noch keine umfassende Regelung. Es werde rechtlich immer von einer ebenen Fläche ausgegangen. Herr H. merkt kritisch an, dass seiner Meinung nach Investoren über mehr Rechte verfügen als Menschen und Umwelt.

 

g)       Die Fragen von Frau H. sind als Anlage 5 Gegenstand der Niederschrift.

Auf die erste Frage von Frau H. erwidert Herr Bleja, dass Verwaltungshandeln immer eine Rechtsgrundlage brauche. Zum Thema Infraschallproblematik gebe es keine Rechtsgrundlage, sondern lediglich eine kurze Anordnung der Bezirksregierung, wonach sich die Kommunen mit dem Thema Infraschall nicht beschäftigen müssen, da diese Problematik für die Zulässigkeit von WEA’s keine Rolle spiele. Der Rat sei jedoch in Lage, vorsorgend eine andere Regelung mit einer entsprechenden Begründung  zu beschließen. Diese werde dann eventuell rechtlich zu prüfen sein.

Zur zweiten Frage von Frau H. teilt Herr Bleja mit, dass eine solche Entscheidung auch abgewartet werden könne. Dies sei jedoch keine Entscheidung der Verwaltung, sondern eine politische Entscheidung. Ergänzend führt Herr Gimpel aus, dass man keinem zeitlichen Druck unterliege, sondern lediglich mögliche Flächen für WEA ausgewiesen werden sollen. Jede einzelne Windkraftanlage muss dann in einem gesonderten Verfahren genehmigt werden.

 

h)       Die Fragen von Frau R. sind als Anlage 6 Gegenstand der Niederschrift.

Herr Bleja führt aus, dass die Artenschutzprüfung aufgrund eines Anforderungskataloges der LANUV - einer dem Land unterstellten Behörde, durchgeführt wurde, die die Berücksichtigung des Vogelzuges nicht vorsehe. Das Land NRW habe den Vogelzug im Bezug auf WEA nicht zum Thema gemacht. Die Einwände des NABU seien der Verwaltung bekannt.

 

i)              Herr E. möchte wissen, warum die Bevölkerung der von WEA betroffenen Wohngebiete einen in der Vorlage genannten Kompromiss eingehen müsse.

              Herr Bleja informiert, dass die Verwaltung  einen Ratsbeschluss ausführe und nach dem BbauG unterschiedliche Interessen vertreten werden müssen und diese seien nach inhaltlichen Gegebenheiten abzuwägen. Die Verwaltung sei außerdem, auch von diesem Gremium, beauftragt worden, Rechtsgrundlagen zu ermitteln und Informationen im Bezug auf Artenschutz und Denkmalschutz zusammenzutragen und zu bewerten. Dies sei mit dieser Vorlage geschehen. Letztendlich sei eine politische Entscheidung zu treffen.

 

i)          Die Fragen von Herrn G. sind als Anlage 7 Gegenstand er Niederschrift.

Herr Gimpel beantwortet die erste Frage damit, dass wenn bereits die Emissionsgrenze durch andere WEA’s errreicht sei, werde in dem entsprechenden Gebiet keine weitere Anlage genehmigt.

Zur zweiten Frage könne er keine Aussage machen.

 

j)              Eine weitere Frage, die als Anlage 8 Gegenstand der Niederschrift ist, wurde vor der Sitzung schriftlich eingereicht und wird zur Beantwortung an die Verwaltung weitergeleitet.

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Anlagen