Beschlussvorlage - 0250/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die im Betreff genannte Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages: Erweiterung einer Spielhalle im Erdgeschoss im Unter-, Erd- und Obergeschoss auf dem Grundstück Elberfelder Straße 68 zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag  vor:

Erweiterung einer Spielhalle im Erdgeschoss im Unter-, Erd- und Obergeschoss auf dem Grundstück Elberfelder Straße 68

Gemarkung Hagen, Flur 44, Flurstück 79.

 

Das Vorhaben war unter dem  Aktenzeichen 1/63/A/0013/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 11.3.2010.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 12/87 (442) „Bahnhofstraße“ u.a. mit den Festsetzungen: MK (Kerngebiet) und dem Ausschluss von Spielhallen, Sex-Kinos, Bordellen und Peepshows.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde daher dem Vorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt.

 

Die vorhandene Spielhalle hat Bestandsschutz, da sie vor Rechtskraft des Bebauungsplanes bereits an dieser Stelle genehmigt wurde.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.04.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.05.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen