Beschlussvorlage - 0209/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Die Realisierung einer Kindertageseinrichtung am Standort Dödterstraße 12 wird begrüßt.

2) Die Verhandlungen unter den Beteiligten sollen auf Basis der genannten Rahmenbedingungen konkretisiert werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Innenstadtbereich besteht ein großer Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen insbesondere für Kinder unter 3 Jahren. Zusätzlich erschwert wird die Versorgungssituation in der Innenstadt durch die Aufgabe der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Böhmerstraße und die beabsichtigten Veränderungen bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtung Bergstraße. Durch die Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort Dödterstraße 12 können nicht nur die Plätze der beiden kirchlichen Einrichtungen gesichert, sondern darüber hinaus auch dringend benötigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.

 

Begründung

Im Innenstadtbereich besteht ein großer Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen insbesondere für Kinder unter 3 Jahren.

Der Sozialraum „Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg“ verfügt über 7 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 25,5 Gruppen. Zurzeit werden dort von 3 Kindertageseinrichtungen 42 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten. Von der nach dem Kinderförderungsgesetz zu erfüllenden Ausbauquote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (Ratsbeschluss vom 18.12.2008) in Höhe von 32 % sind 70 % durch Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen abzudecken. Für den Sozialraum „Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg“ bedeutet dies die Schaffung von 87 zusätzlichen Betreuungsplätzen bis zum Kindergartenjahr 2013. In den Hagener Sozialräumen, in denen ein Überangebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren besteht, wird die Ausbauquote in den nächsten Jahren durch die Umwandlung von Betreuungsgruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren in Betreuungsgruppen für Kinder unter 3 Jahren erfolgen. Im Sozialraum „Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg“ besteht jedoch auch bei der Versorgung der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren eine aktuelle Versorgungslücke von 110 Plätzen. Durch die demografische Entwicklung wird sich diese Versorgungslücke in den nächsten Jahren schrittweise bis auf 30 Plätze verringern. Folglich besteht keine Möglichkeit die zu schaffenden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren durch die Umwandlung von Gruppen im Bestand zu realisieren.

Zusätzlich erschwert wird die Versorgungssituation in der Innenstadt durch die Aufgabe der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Böhmerstraße und die beabsichtigten Veränderungen bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtung Bergstraße.

Ein Verzicht auf diese beiden Einrichtungen ist vor dem Hintergrund der Gesamtsituation im Sozialraum „Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg“ nicht vertretbar. Hier muss dringend für Ersatz gesorgt werden.

Die Schwierigkeit besteht darin, einen Standort zu finden, an dem entsprechende Freiflächen zur Verfügung stehen, um Spielflächen im Freien anlegen zu können, welche gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

In Gesprächen zwischen dem Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte, dem Fachbereich Jugend & Soziales und Herrn Wabbel jun. (Architekt HAGENPEG) sind alle Beteiligten zu der Überzeugung gelangt, dass sich das Objekt Dödterstraße 12 für diesen Zweck sehr gut eignen würde. Das vorhandene Gebäude könnte umgebaut und durch einen Anbau vergrößert werden. Freiflächen stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Allerdings handelt es sich bislang um öffentliche Grünflächen. Tatsache ist aber, dass der vorhandene, neu angelegte Spielplatz kaum genutzt wird.

 

Es ist daran gedacht 7 – 8 Gruppen (4 Gruppen der evangelischen Stadtkirchengemeinde, 2 Gruppen der katholischen Kirche und 1 bis 2 Gruppen der Stadt Hagen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren) in dem Gebäudekomplex unterzubringen. Da das Landesjugendamt nur einen Träger pro Kindertageseinrichtung akzeptiert, soll die evangelische Kirche Träger der Einrichtung sein, welche  auch Anträge auf Fördermittel des Bundes stellen würde. Die Stadt will sich insofern beteiligen, als sie den Eigenanteil der Kirche in Höhe von 12 % der Kosten für die geplanten 1- 2 Gruppen trägt. Dies ist für die Stadt kostensparend, weil der Eigenanteil bei kommunaler Trägerschaft bei 21 % liegen würde. Herr Wabbel würde als Investor auftreten, d.h. er würde das Gebäude Dödterstraße 12 von der Stadt erwerben, den Um- und Anbau durchführen und nach Fertigstellung für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren an die evangelische Kirche als Fläche für einen Kindergarten vermieten. Die Freiflächen sollen nicht verkauft, sondern für 20 Jahre kostenlos gegen Durchführung der Pflege überlassen werden.

 

Das Gebäude Dödterstraße 12 ist noch bis Ende 2012 an die Große Hagener Karnevalsgesellschaft – GHK vermietet. Hier muss noch eine geeignete Lösung gefunden werden.

 

Die Realisierung der Kindertageseinrichtung am Standort Dödterstraße 12 soll zum Kindergartenjahr 2011/2012 erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

16.490,87€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

16.490,87€

5)       Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Das Gebäude Dödterstraße 12 befindet sich im Umlaufvermögen.

Der Wert des Grundstücks einschließlich der Gebäude ist nach dem Verkehrsgutachten zum 01.01.2008 wie folgt festgesetzt:

 

Närrische Reichstag Dödterstr.12, Bodenwert

62.650,00 €

Närrische Reichstag Dödterstr.12, Bauteil A

89.340,83 €

Närrische Reichstag Dödterstr.12, Bauteil B

25.708,21 €

Närrische Reichstag Dödterstr.12, Außenanlagen

2.300,96 €

 

Abhängig vom  Verkaufspreis entsteht ein Ertrag bzw. ein Aufwand.

 

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Beschlüsse

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10.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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16.03.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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23.03.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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20.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen