Beschlussvorlage - 0183/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss stimmt der Aufteilung der Mittel zur Bauunterhaltung auf die einzelnen Schulen sowie die unabweisbaren Maßnahmen gemäß den Anlagen zu.

 

Alle darüber hinaus gehenden aufgeführten Maßnahmen sowie die protokollierten Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Am 26. und 27.01.2010 hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern des Schulausschusses die Schulbaubereisung für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zuständigkeitsbereich des Schulausschusses durchgeführt.

 

Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2010 zu besprechen und abzustimmen.

 

Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst.

 


 

 

Begründung

 

Die Zuordnung der Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2010 der GWH vorgesehenen städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2009 der Fall war.

 

  1. Mittel zur Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 6,4 Mio. Euro, ohne ungeplante Einzelmaßnahmen größer 20 T Euro

  2. Mittel zur Instandhaltung für Einzelmaßnahmen aller städtischen Immobilien größer 20 T Euro in Höhe von rd. 0,6 Mio. Euro

  3. Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

 

Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2010 und der Veränderungsliste zum städtischen Haushalt.

 

Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.

 

Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.

 

Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 der GWH eingestellt.

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

a)  Zuschüsse Dritter

b)  Eigenfinanzierungsanteil

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

 

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) personelle Folgekosten je Jahr

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen