Beschlussvorlage - 0244/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Übersicht über die Effekte der Mitgliedschaft im Regionalverband Ruhr für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt durch die Beschlussfassung in dieser Ratssitzung.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Frage der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Regionalverband Ruhr (RVR) hat der Rat der Stadt Hagen am 16.10.2008 beschlossen, die Mitgliedschaft im RVR nicht zu kündigen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass zukünftig eine jährliche Übersicht über die Effekte der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im RVR zu erstellen ist.

 

Diese Übersicht soll fünf Punkte umfassen, die in der Begründung wiedergegeben werden.

 

Mit einer Anfrage vom 03.03.2010 wurden sämtliche Vorstandsbereiche, Ämter, Fachbereiche sowie Eigenbetriebe um entsprechende Rückmeldungen zu den Effekten der Mitgliedschaft aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für das Jahr 2009 gebeten. Daneben wurden ergänzende Rückmeldungen aus einer Abfrage aus dem letzten Jahr zu den Effekten der Mitgliedschaft für das 1. Quartal 2009 sowie weitere Initiativen und Anfragen eingearbeitet.

 

Gleichzeitig wurden die drei Vertreter der Stadt Hagen in der Verbandsversammlung im Jahr 2009 um Rückmeldung gebeten, ob und welche Initiativen und Anträge von ihnen in der Verbandsversammlung im Jahr 2009 zugunsten der Stadt Hagen eingebracht bzw. eingefordert worden sind.

 

 

 

Begründung

 

1. Rückmeldungen zu den fünf Punkten aus der zu erstellenden Übersicht

 

1.1. Auflistungen aller direkten und indirekten Zahlungen der Stadt Hagen an den RVR und seine Gremien und Einrichtungen im jeweiligen Berichtsjahr:

 

 

Stadtkämmerei:

 

Die Stadt Hagen hat für das Jahr 2009 insgesamt 1.664.412,70 € an den RVR als Umlagezahlungen geleistet. Im Jahr 2008 waren es noch 1.627.208,50 €. Für 2010 wird der Ansatz auf 1.606.000,00 € herabgesetzt.

 

 

Beteiligungscontrolling:

 

Beteiligung der Stadt Hagen an der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH (FSG) mit 8% des Stammkapitals. Hauptgesellschafter mit 51 % ist der RVR. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des „Freizeitschwerpunktes Glörtalsperre“. Mit der Errichtung bezweckt die Gesellschaft die Förderung des Sports und der Erholung der im regionalen Einzugsbereich wohnenden Bevölkerung. Die Glörtalsperre liegt zwar außerhalb des Hagener Stadtgebietes. Die Nutzung für die Hagener Bevölkerung als Naherholungsgebiet ergibt sich aus der örtlichen Nähe.

Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt die jährliche Zuwendung durch die Gesellschafterin Stadt Hagen an die FSG 8.180,00 € (vgl. auch Ziffer 1.3.).

 

 

 

1.2. Auflistungen aller materiellen Leistungen, die vom RVR im Berichtsjahr an die Stadt Hagen oder an Projekte und Einrichtungen in Hagen ergangen sind:

 

 

Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte:

 

Der Neubau des Emil Schumacher Museums (ESM) sowie der Umbau und die Erweiterung des Karl Ernst Osthaus Museums wurden mit insgesamt 511.033,50 € vom RVR gefördert. Davon sind in 2006 und 2007 bereits insgesamt 357.723,46 € abgerufen worden und auch eingegangen. Im Dezember 2009 ist von dieser Summe ein Teilbetrag in Höhe von 75.326,33 € eingegangen. Sofern in 2010 die Voraussetzungen für einen vollständigen Mittelabruf vorliegen, wird der Restbetrag in Höhe von 77.983,71 € angefordert.

 

 

Osthaus Museum Hagen:

 

Beteiligung des RVR an der Eröffnungsveranstaltung und an der Werbekampagne für das Kunstquartier:

Die Maßnahmen wurden durchgeführt. Entsprechende Kostenvoranschläge liegen vor. Nach Rücksprache mit dem RVR wird der Förderbeitrag zur Eröffnung des Kunstquartiers mit 85.000 € angegeben. Davon sind 68.000 € in 2009 fällig geworden (in 2008: 17.000 €).

 

 

Umweltamt:

 

Finanzieller Beitrag des RVR zur Senkung der Komplementärzahlung der Stadt Hagen an die Bio-Station in Höhe von 10.000 €.

 

 

Historisches Centrum Hagen:

 

Die Stadt Hagen verfügt über die archäologischen Exponate aus der Blätterhöhle, die zur Hälfte dem RVR als Grundeigentümer des Fundortes gehören. Die Stadt Hagen ist deshalb zur Hälfte Leihnehmer des RVR, diese Leihe ist in einem Vertrag geregelt. In dem Zusammenhang wurde in 2007 der RVR gebeten, die Erforschung der Blätterhöhle zu unterstützen und hat das Projekt mit 5.000,- € gefördert. In Umsetzung des Ratsbeschlusses hat die Verwaltung aktuell nachgefragt, ob weitere Möglichkeiten der Förderung des RVR im Hinblick auf Erforschung und Präsentation der Funde der Blätterhöhle in Hagen bestehen. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.

 

 

Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken:

 

Aufgrund der ab dem 21.10.2009 geltenden Änderung des Landesplanungsgesetzes nimmt die RVR-Verbandsversammlung für ihr Verbandsgebiet die Aufgaben des Regionalrates u.a. hinsichtlich des regionalen Vorschlags zum Jahresförderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau wahr.

Die VertreterInnen der Stadt Hagen haben hier die Möglichkeit, die Einplanung Hagener Projekte in das Förderprogramm des Landes positiv zu beeinflussen.

Über das Förderprogramm 2010 wird in der Verbandsversammlung am 22.03.2010 entschieden.

Die Bahnhofshinterfahrung ist in diesem Zusammenhang die wichtigste Maßnahme der Stadt Hagen, sie wird jedoch voraussichtlich erst im Förderprogramm 2011 erscheinen.

 

 

FAZIT:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1.3. Auflistungen aller im Berichtsjahr neu zu benennenden nicht-materiellen Vorteile, die der Stadt, z.B. durch Beteiligung an gemeinsamen regionalen Projekten, entstanden sind:

 

 

Umweltamt:

 

Projekt: Digitalisierung Landschaftspläne; Art des Vorteils: Arbeitsersparnis; Bemerkung: Aufgrund der Digitalisierung sollen Auskünfte internetbasiert möglich sein. Die Digitalisierung von einigen Plänen beim RVR erspart der Stadt Hagen Arbeitszeit.

Projekt: Flächendeckende Immissionssimulation; Art des Vorteils: Konzepte, Gutachten; Bemerkung: Datengrundlagen, standardisierte Fachverfahren.

Projekt: Potentialanalyse Einsatz regenerativer Energien; Art des Vorteils: Konzepte, Gutachten; Bemerkung: Datengrundlagen, standardisierte Fachverfahren.

 

 

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster:

 

Das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster erhält im Rahmen der Vereinbarung „Stadtplan Ruhrgebiet“ vom 06.10.1971/ 23.12.1971 regelmäßig digitale Daten des Stadtplanwerkes. Diese Daten sind auf dem Geodatenserver abgelegt und werden in der Stadtverwaltung für die Erstellung verschiedenster thematischer Karten verwendet.

 

 

Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung:

 

1. Es erfolgt eine ständige Zusammenarbeit in den Bereichen

  • Nutzung von Grundlagendaten
  • Zusammenarbeit im Bereich der Regionalplanung
  • Vergabe von Städtebaufördermitteln über die Regionalversammlung des RVR

 

2. Es erfolgt eine Beteiligung an regionalen Projekten

  • Erhebung aller Wirtschaftsflächen im Ruhrgebiet durch die Wirtschaftsförderung des RVR
  • Beteiligung am Konzept Ruhr (gemeinsame Bewerbung um Fördermittel der EU)
  • Untersuchung zu den Potenzialen der Kreativwirtschaft in 4 Städten des Ruhrgebietes (darunter Hagen)
  • Mitarbeit an der Radwegeplanung
  • Beteiligung am Projekt RuhrCampus in 2010 ("Bildungsregion Ruhr")
  • Mitarbeit am Masterplan Ruhr Wirtschaft/Wirtschaftsflächen in 2010

 

 

Kulturbüro:

 

Eine indirekte Förderung der Stadt Hagen wird durch die Beteiligung an der Langen Nacht der Industriekultur EXTRASCHICHT am 19.06.2010 durch den RVR vorgenommen.

 

 

Beteiligungscontrolling:

 

Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH (vgl. auch Ziffer 1.1.):

Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt die jährliche Zuwendung durch den Gesellschafter RVR an die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH 42.242,93 €.

 

 

 

1.4. Auflistungen aller Fördermittel Dritter, die der Stadt Hagen im Rahmen gemeinsamer Beantragung der RVR-Gemeinden im Berichtsjahr zufließen nebst einer Aussage, ob die jeweilige Förderzuwendung ausschließlich im Rahmen der RVR-Mitgliedschaft zu erlangen gewesen wäre:

 

 

Vgl. Punkte 1.2. und 1.3.. Daher erfolgt hier keine gesonderte Nennung spezifischer Maßnahmen.

 

 

 

1.5. Auflistung aller Initiativen und Anträge, die von den Vertretern der Stadt Hagen in der Verbandsversammlung im Berichtsjahr zugunsten der Stadt Hagen eingebracht bzw. eingefordert wurden:

 

 

Grundsätzlich stellen die Fraktionen Anträge in der Verbandsversammlung. Nach dortigen Informationen hat bisher keine einzelne Person einen eigenen Antrag gestellt. Gleichzeitig hat keine der großen Fraktionen einen Antrag gestellt, in dem über die unter 1.2. benannten Punkte hinaus speziell für Hagen etwas bewirkt werden sollte.

 

 

 

 

Die anderen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe haben Fehlanzeige gemeldet.

Einige Bereiche bzw. städtische Vertreter in den RVR-Gremien haben bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung gegeben.

 

 

 

2. Weitere Initiativen/ Anfragen

 

 

Umweltamt:

 

Der RVR erarbeitet derzeit ein Flächenpoolkonzept und Ökokonto für das Verbandsgebiet.

 

 

Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte:

 

Eine informelle Anfrage beim RVR wegen der Bereitstellung von Fördergeldern für die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Türme im Stadtgebiet Hagen (Eugen-Richter-Turm, Bismarck-Turm, Freiherr vom Stein-Turm und Kaiser-Friedrich-Turm) wurde mit Hinweis darauf abschlägig beschieden, dass das Projekt nicht den Förderkriterien des RVR entspreche. Im Hinblick darauf wurde von einer förmlichen Antragstellung abgesehen.

 

 

Ergänzende Nachfragen beim RVR:

 

 

Der RVR fördert keine Betriebskosten von Theatern und der städtischen Museen.

 

Eine direkte Förderung von Bädern macht der RVR ebenfalls nicht (im Zusammenhang mit der Errichtung des Westfalenbades).

 

Es sind keine konkreten Förderungen seitens des RVR für den Hohenhof erfolgt.

 

Ein Informationsgespräch zum Thema Wald mit dem RVR (Sparpaket Mentor) hat in 2009 mit folgendem Ergebnis stattgefunden:

Die angedachten Verkaufserlöse der Verwaltung für den Forstbetrieb können nicht erreicht werden, da aus Sicht des RVR von unrealistischen Vorgaben ausgegangen wurde. Dadurch würde sich ein Bilanzverlust von annähernd 50 % ergeben.

Deshalb hat man vom Verkauf des Waldes an den RVR abgesehen.

 

 

 

3. Beendigung der Mitgliedschaft im RVR

 

Nach § 3 Abs. 3 RVR-Gesetz ist die nächste Kündigung innerhalb des ersten Jahres einer Wahlperiode mit Wirkung zum Ende der darauf folgenden Wahlperiode möglich.

 

Für die laufende Wahlperiode bedeutet dies, dass die nächste Kündigung bis zum 20.10.2010 möglich ist. Das Wirksamwerden dieser möglichen Kündigung wird nach derzeitigem Stand im Herbst 2019 sein.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat möge beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Übersicht über die Effekte der Mitgliedschaft im Regionalverband Ruhr für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf den RVR einzuwirken, um nachhaltig verbesserte Leistungen des Verbandes für die Stadt Hagen zu erhalten.

 

Der Rat sieht u.a. Möglichkeiten zur Verbesserung in folgenden Bereichen:

 

  • Aufnahme des Hohenhofs in den öffentlich-rechtlichen Vertrag des RVR mit dem Land NRW zur Sicherung der Ankerpunkte der Industriekultur
  • Optimierung des Hagener Radwegenetzes unter regionalen Gesichtspunkten
  • Sicherung des Freizeitschwerpunktes Harkort- u. Hengsteysee
  • Wirtschaftlichere Nutzung und Bewirtschaftung des Hagener Waldes in RVR- und städtischem Besitz 

 

Darüber hinaus sind dem Rat in seiner nächsten Sitzung weitere potenziell förderfähige Themenfelder und Einzelprojekte zu benennen, die für eine Förderung  oder eine Zusammenarbeit mit dem RVR in Frage kommen. Hierbei ist den besonderen Rahmenbedingungen einer Nothaushaltskommune Rechnung zu tragen.

 

3. Der Rat beschließt eine Resolution, die der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen