Beschlussvorlage - 0244/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht über die Effekte der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Regionalverband Ruhr (RVR) für das Jahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Frage der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Regionalverband Ruhr
(RVR) hat der Rat der Stadt Hagen am 16.10.2008 beschlossen, die Mitgliedschaft
im RVR nicht zu kündigen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass zukünftig eine jährliche Übersicht
über die Effekte der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im RVR zu erstellen ist.
Diese Übersicht soll fünf Punkte umfassen, die in der Begründung
wiedergegeben werden.
Mit einer Anfrage vom 03.03.2010 wurden sämtliche Vorstandsbereiche,
Ämter, Fachbereiche sowie Eigenbetriebe um entsprechende Rückmeldungen zu den
Effekten der Mitgliedschaft aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für das
Jahr 2009 gebeten. Daneben wurden ergänzende Rückmeldungen aus einer Abfrage
aus dem letzten Jahr zu den Effekten der Mitgliedschaft für das 1. Quartal 2009
sowie weitere Initiativen und Anfragen eingearbeitet.
Gleichzeitig wurden die drei Vertreter der Stadt Hagen in der
Verbandsversammlung im Jahr 2009 um Rückmeldung gebeten, ob und welche
Initiativen und Anträge von ihnen in der Verbandsversammlung im Jahr 2009
zugunsten der Stadt Hagen eingebracht bzw. eingefordert worden sind.
Begründung
1. Rückmeldungen
zu den fünf Punkten aus der zu erstellenden Übersicht
1.1. Auflistungen
aller direkten und indirekten Zahlungen der Stadt Hagen an den RVR und seine
Gremien und Einrichtungen im jeweiligen Berichtsjahr:
Stadtkämmerei:
Die Stadt Hagen hat für das Jahr 2009 insgesamt 1.664.412,70 € an
den RVR als Umlagezahlungen geleistet. Im Jahr 2008 waren es noch 1.627.208,50
€. Für 2010 wird der Ansatz auf 1.606.000,00 € herabgesetzt.
Beteiligungscontrolling:
Beteiligung der Stadt Hagen an der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH
(FSG) mit 8% des Stammkapitals. Hauptgesellschafter mit 51 % ist der RVR.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des „Freizeitschwerpunktes
Glörtalsperre“. Mit der Errichtung bezweckt die Gesellschaft die
Förderung des Sports und der Erholung der im regionalen Einzugsbereich
wohnenden Bevölkerung. Die Glörtalsperre liegt zwar außerhalb des Hagener
Stadtgebietes. Die Nutzung für die Hagener Bevölkerung als Naherholungsgebiet
ergibt sich aus der örtlichen Nähe.
Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt die jährliche Zuwendung durch die
Gesellschafterin Stadt Hagen an die FSG 8.180,00 € (vgl. auch Ziffer
1.3.).
1.2. Auflistungen
aller materiellen Leistungen, die vom RVR im Berichtsjahr an die Stadt Hagen
oder an Projekte und Einrichtungen in Hagen ergangen sind:
Fachbereich
Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte:
Der Neubau des Emil Schumacher Museums (ESM) sowie der Umbau und die
Erweiterung des Karl Ernst Osthaus Museums wurden mit insgesamt 511.033,50
€ vom RVR gefördert. Davon sind in 2006 und 2007 bereits insgesamt
357.723,46 € abgerufen worden und auch eingegangen. Im Dezember 2009 ist
von dieser Summe ein Teilbetrag in Höhe von 75.326,33 € eingegangen.
Sofern in 2010 die Voraussetzungen für einen vollständigen Mittelabruf vorliegen,
wird der Restbetrag in Höhe von 77.983,71 € angefordert.
Osthaus Museum
Hagen:
Beteiligung des RVR an der Eröffnungsveranstaltung und an der
Werbekampagne für das Kunstquartier:
Die Maßnahmen wurden durchgeführt. Entsprechende Kostenvoranschläge
liegen vor. Nach Rücksprache mit dem RVR wird der Förderbeitrag zur Eröffnung
des Kunstquartiers mit 85.000 € angegeben. Davon sind 68.000 € in
2009 fällig geworden (in 2008: 17.000 €).
Umweltamt:
Finanzieller Beitrag des RVR zur Senkung der Komplementärzahlung der
Stadt Hagen an die Bio-Station in Höhe von 10.000 €.
Historisches
Centrum Hagen:
Die Stadt Hagen verfügt über die archäologischen Exponate aus der
Blätterhöhle, die zur Hälfte dem RVR als Grundeigentümer des Fundortes gehören.
Die Stadt Hagen ist deshalb zur Hälfte Leihnehmer des RVR, diese Leihe ist in
einem Vertrag geregelt. In dem Zusammenhang wurde in 2007 der RVR gebeten, die
Erforschung der Blätterhöhle zu unterstützen und hat das Projekt mit 5.000,-
€ gefördert. In Umsetzung des Ratsbeschlusses hat die Verwaltung aktuell
nachgefragt, ob weitere Möglichkeiten der Förderung des RVR im Hinblick auf
Erforschung und Präsentation der Funde der Blätterhöhle in Hagen bestehen. Eine
Rückmeldung liegt noch nicht vor.
Fachbereich für
Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken:
Aufgrund der ab dem 21.10.2009 geltenden Änderung des
Landesplanungsgesetzes nimmt die RVR-Verbandsversammlung für ihr Verbandsgebiet
die Aufgaben des Regionalrates u.a. hinsichtlich des regionalen Vorschlags zum
Jahresförderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau wahr.
Die VertreterInnen der Stadt Hagen haben hier die Möglichkeit, die
Einplanung Hagener Projekte in das Förderprogramm des Landes positiv zu
beeinflussen.
Über das Förderprogramm 2010 wird in der Verbandsversammlung am
22.03.2010 entschieden.
Die Bahnhofshinterfahrung ist in diesem Zusammenhang die wichtigste
Maßnahme der Stadt Hagen, sie wird jedoch voraussichtlich erst im
Förderprogramm 2011 erscheinen.
FAZIT:

1.3. Auflistungen
aller im Berichtsjahr neu zu benennenden nicht-materiellen Vorteile, die der
Stadt, z.B. durch Beteiligung an gemeinsamen regionalen Projekten, entstanden
sind:
Umweltamt:
Projekt: Digitalisierung Landschaftspläne; Art des Vorteils:
Arbeitsersparnis; Bemerkung: Aufgrund der Digitalisierung sollen Auskünfte
internetbasiert möglich sein. Die Digitalisierung von einigen Plänen beim RVR
erspart der Stadt Hagen Arbeitszeit.
Projekt: Flächendeckende Immissionssimulation; Art des Vorteils:
Konzepte, Gutachten; Bemerkung: Datengrundlagen, standardisierte Fachverfahren.
Projekt: Potentialanalyse Einsatz regenerativer Energien; Art des
Vorteils: Konzepte, Gutachten; Bemerkung: Datengrundlagen, standardisierte
Fachverfahren.
Amt für
Geoinformation und Liegenschaftskataster:
Das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster erhält im Rahmen der
Vereinbarung „Stadtplan Ruhrgebiet“ vom 06.10.1971/ 23.12.1971
regelmäßig digitale Daten des Stadtplanwerkes. Diese Daten sind auf dem
Geodatenserver abgelegt und werden in der Stadtverwaltung für die Erstellung
verschiedenster thematischer Karten verwendet.
Fachbereich
Stadtentwicklung und Stadtplanung:
1. Es erfolgt eine ständige Zusammenarbeit in den Bereichen
- Nutzung von Grundlagendaten
- Zusammenarbeit im Bereich der Regionalplanung
- Vergabe von Städtebaufördermitteln über die Regionalversammlung des
RVR
2. Es erfolgt eine Beteiligung an regionalen Projekten
- Erhebung aller Wirtschaftsflächen im Ruhrgebiet durch die
Wirtschaftsförderung des RVR
- Beteiligung am Konzept Ruhr (gemeinsame Bewerbung um Fördermittel
der EU)
- Untersuchung zu den Potenzialen der Kreativwirtschaft in 4 Städten
des Ruhrgebietes (darunter Hagen)
- Mitarbeit an der Radwegeplanung
- Beteiligung am Projekt RuhrCampus in 2010 ("Bildungsregion
Ruhr")
- Mitarbeit am Masterplan Ruhr Wirtschaft/Wirtschaftsflächen in 2010
Kulturbüro:
Eine indirekte Förderung der Stadt Hagen wird durch die Beteiligung an
der Langen Nacht der Industriekultur EXTRASCHICHT am 19.06.2010 durch den RVR
vorgenommen.
Beteiligungscontrolling:
Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH (vgl. auch Ziffer 1.1.):
Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt die jährliche Zuwendung durch den
Gesellschafter RVR an die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH 42.242,93
€.
1.4. Auflistungen
aller Fördermittel Dritter, die der Stadt Hagen im Rahmen gemeinsamer
Beantragung der RVR-Gemeinden im Berichtsjahr zufließen nebst einer Aussage, ob
die jeweilige Förderzuwendung ausschließlich im Rahmen der RVR-Mitgliedschaft
zu erlangen gewesen wäre:
Vgl. Punkte 1.2. und 1.3.. Daher erfolgt hier keine gesonderte Nennung
spezifischer Maßnahmen.
1.5. Auflistung
aller Initiativen und Anträge, die von den Vertretern der Stadt Hagen in der
Verbandsversammlung im Berichtsjahr zugunsten der Stadt Hagen eingebracht bzw.
eingefordert wurden:
Grundsätzlich stellen die Fraktionen Anträge in der Verbandsversammlung.
Nach dortigen Informationen hat bisher keine einzelne Person einen eigenen
Antrag gestellt. Gleichzeitig hat keine der großen Fraktionen einen Antrag
gestellt, in dem über die unter 1.2. benannten Punkte hinaus speziell für Hagen
etwas bewirkt werden sollte.
Die anderen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe haben Fehlanzeige
gemeldet.
Einige Bereiche bzw. städtische Vertreter in den RVR-Gremien haben bis
Redaktionsschluss keine Rückmeldung gegeben.
2. Weitere
Initiativen/ Anfragen
Umweltamt:
Der RVR erarbeitet derzeit ein Flächenpoolkonzept und Ökokonto für das
Verbandsgebiet.
Fachbereich
Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte:
Eine informelle Anfrage beim RVR wegen der Bereitstellung von
Fördergeldern für die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Türme im
Stadtgebiet Hagen (Eugen-Richter-Turm, Bismarck-Turm, Freiherr vom Stein-Turm
und Kaiser-Friedrich-Turm) wurde mit Hinweis darauf abschlägig beschieden, dass
das Projekt nicht den Förderkriterien des RVR entspreche. Im Hinblick darauf
wurde von einer förmlichen Antragstellung abgesehen.
Ergänzende
Nachfragen beim RVR:
Der RVR fördert keine Betriebskosten von Theatern und der städtischen
Museen.
Eine direkte Förderung von Bädern macht der RVR ebenfalls nicht (im
Zusammenhang mit der Errichtung des Westfalenbades).
Es sind keine
konkreten Förderungen seitens des RVR für den Hohenhof erfolgt.
Ein
Informationsgespräch zum Thema Wald mit dem RVR (Sparpaket Mentor) hat in 2009 mit
folgendem Ergebnis stattgefunden:
Die angedachten
Verkaufserlöse der Verwaltung für den Forstbetrieb können nicht erreicht
werden, da aus Sicht des RVR von unrealistischen Vorgaben ausgegangen wurde.
Dadurch würde sich ein Bilanzverlust von annähernd 50 % ergeben.
Deshalb hat man vom
Verkauf des Waldes an den RVR abgesehen.
3. Beendigung der
Mitgliedschaft im RVR
Nach § 3 Abs. 3 RVR-Gesetz ist die nächste Kündigung innerhalb des ersten
Jahres einer Wahlperiode mit Wirkung zum Ende der darauf folgenden Wahlperiode
möglich.
Für die laufende Wahlperiode bedeutet dies, dass die nächste Kündigung
bis zum 20.10.2010 möglich ist. Das Wirksamwerden dieser möglichen Kündigung
wird nach derzeitigem Stand im Herbst 2019 sein.

25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Übersicht über die Effekte der
Mitgliedschaft im Regionalverband Ruhr für das Jahr 2009 zur Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf den RVR einzuwirken, um
nachhaltig verbesserte Leistungen des Verbandes für die Stadt Hagen zu
erhalten.
Der Rat sieht u.a. Möglichkeiten zur Verbesserung in folgenden
Bereichen:
- Aufnahme des Hohenhofs in
den öffentlich-rechtlichen Vertrag des RVR mit dem Land NRW zur Sicherung
der Ankerpunkte der Industriekultur
- Optimierung des Hagener
Radwegenetzes unter regionalen Gesichtspunkten
- Sicherung des
Freizeitschwerpunktes Harkort- u. Hengsteysee
- Wirtschaftlichere Nutzung
und Bewirtschaftung des Hagener Waldes in RVR- und städtischem Besitz
Darüber hinaus sind dem Rat in seiner nächsten Sitzung weitere
potenziell förderfähige Themenfelder und Einzelprojekte zu benennen, die für
eine Förderung oder eine Zusammenarbeit
mit dem RVR in Frage kommen. Hierbei ist den besonderen Rahmenbedingungen einer
Nothaushaltskommune Rechnung zu tragen.
3. Der Rat beschließt eine Resolution, die der Niederschrift als Anlage
4 beigefügt ist.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |