Beschlussvorlage - 0243/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Verabschiedung des VII. Nachtrages über die Erhebung von MarktstandsgebührenHier: Inkrafttreten der Satzung zum 01.04.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Hagen (Marktstandsgebührensatzung) vom 05.06.1987 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen- Nr. 0243/2010) vom 11.03.2010 ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 07.04.2010
Sachverhalt
Kurzfassung
In der Ratssitzung am 25.02.2010 wurde
diese inhaltlich gleiche Vorlage einstimmig beschlossen. Ein rückwirkendes Inkrafttreten
der Satzung zum 01.01.2010 ist rechtlich nicht möglich. Es besteht nur die
rechtlich einwandfreie Lösung in dem Erlass einer neuen Satzung mit gleichem Inhalt und neuem Zeitpunkt des
Inkrafttretens, der in der Zukunft liegt.
Text
der am 25.02.2010 beschlossenen Vorlage:
Aufgrund von Änderungen im Steuerrecht
und des Rückgangs bei den Marktmetern ist der seit vier Jahren konstante
Gebührensatz anzupassen.
Begründung
Zurzeit beträgt der Gebührensatz 2,30 € für jeden zugewiesenen
laufenden Frontmeter beanspruchter Fläche inklusive der Kosten für
Marktreinigung.
Städte wie Bochum (3,40 € +19% MWST), Witten (3,21 € inklusive MWST) und Duisburg (3,10 € inklusive MWST) haben ihre Marktgebühren den
Gegebenheiten in der Höhe angepasst und hinsichtlich der Marktreinigung die
unterschiedlichsten Regelungen getroffen. So muss zum Beispiel in Duisburg der
Müll mitgenommen werden.
Der Gebührensatz in Höhe von 2,30 € wurde im Juli 2005
festgesetzt und gilt somit seit über
vier Jahren.
In dem Zeitraum von 2005 bis 2009 haben
sich folgende Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Marktstandsgebühr ab
01.01.2010 um 0,80 Euro brutto auf 3,10
€ brutto bzw. 2,60
€ netto (+18 % gegenüber dem vorherigen Netto) erfordern (siehe
Anlage 1):
Nach Einführung von SAP und NKF ist die
verwaltungsinterne Leistungsverrechnung bei der Stadt Hagen eingeführt worden.
Dadurch wurde die Berechnung der Verwaltungskostenumlage abgelöst.
Für die Ermittlung der Markstandsgebühr
2010 (siehe Anlage 1) wird das vorläufige Ergebnis des Jahres 2008 im Bereich
der Kosten und die Entwicklung der Marktmeter zugrunde gelegt.
Die Marktmeter sind seit 2004 laut BAB
von 116.656 kontinuierlich auf 93.421 im Jahr 2008 gesunken.
Eine Hochrechnung der laufenden
Marktmeter für das Jahr 2009 ergibt einen weiteren Rückgang auf 89.276
Marktmeter.
Für das Ausbleiben von Markthändlern
sind zum einen das geänderte Kaufverhalten der Bevölkerung sowie zum anderen
ein großes Angebot an kostengünstigeren Großanbietern ursächlich. Besonders
betroffen davon ist der alteingesessene Donnerstagmarkt in Haspe. Durch die
Einführung eines zusätzlichen Marktes am Dienstag sollte diese Lücke
geschlossen werden. Bisher sind die Erwartungen nicht erfüllt worden, so dass
für die Gebührenbedarfsberechnung 2010 realistischer Weise nur noch von 89.000
Marktmetern ausgegangen werden kann. Dies sind -21% gegenüber der letzten Gebührenbedarfsberechnung in 2007
und führt zu einer höheren Marktgebühr bei der Kalkulation für 2010.
Einer der beiden großen Posten auf der
Aufwandsseite sind „Sach- und Dienstleistungen“ in Höhe von
ca.140.000 €; hierin sind Reinigung und Unterhaltung der Marktflächen mit
ca. 119.000 € und Stromkosten in Höhe von 20.500 €, die von den
Marktbeschickern erstattet werden, enthalten. Der andere große Posten betrifft
die „Interne Leistungsverrechnung“ in Höhe von ca.128.600 €,
in der auch die Personalkosten enthalten sind. Um die Gebührenerhöhung so
gering wie möglich zu halten, wurden im Fachamt durch Umorganisationen seit
2007/2008 Einsparungen bei den Personalkosten realisiert. Für die Zukunft wird
weiterhin versucht werden, die Aufwandsseite zu optimieren.
Um den Aufwand für die Marktbeschicker
zu reduzieren wird bei der neuen Gebührenkalkulation 2010 von einer
steuerlichen Optionsmöglichkeit Gebrauch gemacht, die sich aufgrund geänderter
Rechtssprechung ergibt.
Die Märkte sind in der Vergangenheit
von der Finanzverwaltung steuerlich nicht als Einheit betrachtet worden,
sondern 75% der Tätigkeiten wurden als steuerfreie Grundstücksvermietung und
25% als steuerpflichtige Leistung angesehen. Dementsprechend wurden
Marktstandsgebühren erhoben, die aus Sicht des Finanzamtes (75% steuerbefreit /
25% wirtschaftliche steuerpflichtige Tätigkeit) zum Teil steuerpflichtig waren.
Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der BFH
entschieden, dass die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von
Wochenmärkten an den Markthändler als eine einheitliche Vermietungsleistung
anzusehen ist. Die Stadt Hagen hat daher zukünftig aus steuerlicher Sicht die
Möglichkeit, eine Option zur Umsatzsteuerpflicht zu wählen. Die zukünftige
Marktstandsgebühr enthält dann zu 100% den Mehrwertsteueranteil von 19%. Die
Stadt hat hierdurch die Möglichkeit, sich die in den Eingangsrechnungen für
Fremdleistungen enthaltene Vorsteuer zu dem Anteil vom Finanzamt
zurückzufordern, in dem vorsteuerabzugsberechtigte Markthändler gegenüber nicht
vorsteuerabzugsberechtigten Kleinunternehmern die städtische
Vermietungsleistung der Marktflächen in Anspruch nehmen.
Der um die Vorsteuer geminderte
Nettoaufwand der Stadt aus den Fremdrechnungen wirkt sich aufwandsmindernd auf
die Gebührenkalkulation aus.
Die vorsteuerabzugsberechtigten Händler
haben wiederum die Möglichkeit, sich den in den Marktstandsgebühren enthaltenen
Mehrwertsteueranteil (0,50 €) vom Finanzamt erstatten zu lassen, so dass
hier effektiv nur eine Nettobelastung (2,60 €, +18 % gegenüber dem
vorherigen Netto) entsteht.
Eine Darstellung der Entwicklung der
Gebührenhöhe brutto/netto ist beigefügt (siehe Anlage 2).
Analog zur prozentualen Steigerung der
Gebühr für den laufenden Marktmeter werden die Gebühren für Fahrzeuge bis zu 5,00
Meter Länge und über 5,00 Meter Länge um 35% auf 3,70 € und 5,50 €
erhöht. (siehe Anlage 3)
VII. Nachtrag vom
zur
Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Hagen
(Marktstandsgebührensatzung) vom 05. Juni 1987
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380), der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969
(GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember
2007 (GV NRW 2008 S. 8) und des § 71 der Gewerbeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung
am folgenden
VII. Nachtrag beschlossen:
Artikel I
§ 3 erhält folgende
Fassung:
§ 3 Gebührensätze:
(1)
Die Benutzungsgebühr beträgt für jeden Markttag für jeden zugewiesenen
laufenden Frontmeter beanspruchter Fläche 3,10 €. Jeder angefangene
Frontmeter wird als voller Meter berechnet.
(3) Werden mit Zustimmung
der Marktmeister außer den Verkaufseinrichtungen Fahrzeuge für
Warennachlieferungen (Lastkraftwagen, Anhänger, Personenkraftwagen) oder aus
anderen Gründen durch die Benutzer des Wochenmarktes auf den Marktflächen
abgestellt, so beträgt die Gebühr für
Fahrzeuge bis zu 5,00 m
Länge 3,70 € je Fahrzeug
Fahrzeuge über 5,00 m
Länge
5,50 € je Fahrzeug
für jeden Markttag.
Artikel II
Dieser Nachtrag tritt am 01.04.2010 in Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
272.550,16 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
20.500,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
252.050,16 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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14,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,8 kB
|
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|
3
|
(wie Dokument)
|
8,9 kB
|
