Beschlussvorlage - 0212/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubildung des Behindertenbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die Zusammensetzung des Behindertenbeirates wird wie folgt geändert:
In Ziffer a):
je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und der im Rat vertretenen Ratsgruppen. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen.
In Ziffer b):
4 Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, die von den Wohlfahrtsverbänden zu benennen sind. Für jeden Vertreter der freien Wohlfahrtspflege ist ein Stellvertreter zu benennen.
Für den Behindertenbeirat der Stadt Hagen werden folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder benannt:
a) Vertreter
der im Rat der Stadt Hagen vertretenen Fraktionen und der Ratsgruppen
Mitglied: erster Vertreter: zweiter Vertreter:
Priester-Büdenbender
Fraktion Die
Fraktion Hagen Aktiv Holger Aßmuth Christian Hamann
Ratsgruppe Die
Heiermann
b) Vertreter der freien Wohlfahrtspflege:
Mitglied: Vertreter:
Der
Paritätische Barbara
Groote
Arbeiterwohlfahrt Martina Müller
Caritasverband Hagen e.V. Meinhard Wirth Barbara Richter
Diakonisches
Werk Dagmar
Vollgold
Ennepe-Ruhr/ Hagen
c) Vertreter der Behindertenorganisationen
Mitglied: Vertreter:
1. ......................................... ..........................................
2. ......................................... ..........................................
3. ......................................... ..........................................
4. ......................................... ..........................................
5. ......................................... ..........................................
6. ......................................... ..........................................
7. ......................................... ..........................................
8. ......................................... ..........................................
9. ......................................... ..........................................
Realisierung: bis 30.04.2010
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach dem Ratsbeschluss vom
17.05.1979, Drucksachen-Nummer 58/79, wird für die Stadt Hagen ein Behindertenbeirat
gebildet, dessen Legislaturperiode mit der des Rates identisch ist. Nach der
Kommunalwahl im Herbst 2009 ist der Behindertenbeirat neu zu bilden.
Nach der bisherigen
Zusammensetzung gehörten dem Behindertenbeirat an:
a) Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen.
Für jeden Vertreter wurde ein Stellvertreter benannt, teilweise wurden auch
zwei Stellvertreter benannt.
b) drei Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, die von
der Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe zu benennen waren
c) neun Vertreter der Behindertenorganisationen, von
denen mindestens fünf selbst zum Personenkreis der Behinderten gehören mussten.
Für jeden Vertreter der
Behindertenorganisationen war ein Stellvertreter zu benennen.
d) zuständige Fachämter mit beratender Stimme.
Nach der Entscheidung des
Ältestenrates vom 26.11.2009 sollen die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen
und Ratsgruppen je ein Mitglied in den Behindertenbeirat entsenden. Die
Fraktionen und die Ratsgruppe Die
Da die Arbeitsgemeinschaft
Sozialhilfe nicht mehr besteht, wurde mit Schreiben vom 02.12.2009 die
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände angeschrieben, damit von dort aus
Vertreterinnen / Vertreter der Wohlfahrtsverbände benannt werden. Da sich
dieses Verfahren jedoch als unpraktikabel erwiesen hat, sollen zukünftig die
Vertreter der freien Wohlfahrtspflege direkt von den jeweiligen
Wohlfahrtsverbänden benannt werden.
Mit Schreiben vom 01.12.2009
hat die Verwaltung die bekannten Behindertenorganisationen aus Hagen
angeschrieben und gebeten, Vertreterinnen / Vertreter für den Behindertenbeirat
vorzuschlagen.
Außerdem wurde durch öffentliche
Bekanntmachung am 19.12.2009 allgemein auf die Benennung von Vertretern
hingewiesen.
Von den Fraktionen und der
Ratsgruppe Die
Mitglied: erster Vertreter: zweiter Vertreter:
Priester-Büdenbender
Fraktion Die
Fraktion Hagen Aktiv Holger
Aßmuth Christian Hamann
Ratsgruppe Die
Heiermann
Die Mitglieder
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände haben am 11.12.2009 mitgeteilt, dass
die Besetzung im Behindertenbeirat wie in der vergangenen Legislaturperiode
erfolgen solle (vier ordentliche Mitglieder, jedoch nur zwei stellvertretende
Mitglieder). Folgende Vertreterinnen und Vertreter der freien Wohlfahrtspflege
wurden von den jeweiligen Wohlfahrtsverbänden für den Beirat vorgeschlagen:
Mitglied: Vertreter:
Der Paritätische Barbara
Groote
Arbeiterwohlfahrt Martina
Müller
Caritasverband Hagen e.V. Meinhard Wirth Barbara
Richter
Diakonisches Werk Dagmar
Vollgold
Ennepe-Ruhr/ Hagen
Folgende Vertreterinnen und
Vertreter der Behindertenorganisationen wurden für den Beirat vorgeschlagen:
Amberg-Hillemacher,
Lioba
Frauenselbsthilfe
nach Krebs
Böhm,
Swetlana
Blinden-
und Sehbehindertenverein,
Bezirksgruppe
Hagen
Diskakis,
Carolina Maria
Lupus
Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V.
Dohms, Ulla
VdK, Kreisverband Hagen/ Ennepe-Ruhr
Grahner, Siegward
SHG Schalfapnoe Hagen e.V.
Hazenfuß, Ursula
Multiple
Sklerose Selbshilfegruppe Hagen e.V.
Heinrich, Manfred
Schmerz-Selbsthilfegruppe Hagen
Kramer, Ingo
Behindertensportgemeinschaft
Kreuzahler, Jürgen
Selbshilfegruppe nach Apoplex
Lazaris, Barbara
Sozialverband Deutschland e.V.
Lischke,
Hannelore
Selbsthilfegruppe
„Das Herz“
Lohmann,
Christopher
Freundeskreis
für Menschen mit Handycap
Noack, Heidrun
Deutscher Diabetiker Bund, BV Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis
Otto, Kai
Hagener MorbusCrohn/
Colitis ulcerosa Selbsthilfegruppe
Pohl, Heide
Selbsthilfe Kehlkopflose Hagen
Scholz, Hans-Dieter
Allgemeiner Hagener Gehörlosen-Verein
Trapp,
Franz
Makula SHG
Hagen
Utsch-Asbach,
Birgit
KV Lebenshilfe Ennepe-Ruhr/ Hagen e.V.
Weber,
Sonja
Frauen nach
Krebs
Von den vorgenannten Personen, die von Behindertenorganisationen benannt
wurden, gehören alle bis auf eine Person zum Personenkreis der Menschen mit
Behinderung. Von den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege und den Vertretern
der Behindertenorganisationen liegen schriftliche Erklärungen zur Bereitschaft
der Übernahme des Mandats vor.
