Beschlussvorlage - 0201/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.03.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.03.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die
bestehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt
Hagen vom 18.12.2008 enthält eine Beschränkung auf das Haushaltsjahr 2009.
Rechtlicher Hintergrund ist §16 des Gewerbesteuergesetzes, nach dessen Absatz 2
der Hebesatz nur für ein Kalenderjahr oder für mehrere Kalenderjahre
festgesetzt werden kann. Eine unbegrenzte zeitliche Gültigkeit ist nicht
möglich.
Die
Hebesätze bleiben der Höhe nach unverändert.
Die Zukunftskommission
hatte empfohlen, die Steuersätze für die Gewerbesteuer auf 490 % und für die
Grundsteuer B auf 530 % anzuheben. Hierzu hat es im Rat der Stadt Hagen im
Rahmen der Beschlussfassung zu den Empfehlungen der ZUKO am 25.06.2009 einen
breiten politischen Konsens gegeben, wonach eine Beschlussfassung über diese
Erhöhungen erst im Zusammenhang mit der Gesamtvorlage zur Umsetzung der
Empfehlungen erfolgen soll. Der Rat wollte in diesem Zusammenhang prüfen, ob
die vorgeschlagenen Steuererhöhungen durch andere Maßnahmen kompensiert werden
können. Insofern sollte die Beschlussfassung über die Empfehlung der ZUKO
spätestens mit den Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept 2011 erfolgen.
Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom
Aufgrund
des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. S. 279), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes
vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2009
(BGBl. I, S. 3950) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die
Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV.
NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950), hat
der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am _______________ die nachstehende
Satzung beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die
Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2010 wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 245 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 495 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag 465
v.H.
§2
Diese Satzung tritt rückwirkend
am 1.1.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 18.12.2008 außer Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||

11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage
Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0201/2010 vom 02.03.2010) ist.
Realisierungstermin: 01.04.2010
25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt
Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage
(Drucksachenummer 0201/2010 vom 02.03.2010)
ist.
Realisierungstermin: 01.04.2010
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |