Beschlussvorlage - 0191/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines 1. Betriebsleiters für die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen - GWH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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09.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Nach Beschluss des Rates der
Stadt Hagen vom 03.04.2003 und 16.10.2003 wird ab dem 01.01.2004 die
Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) als kommunale Einrichtung ohne
Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung,
der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Gemäß §2 (1) der
Betriebssatzung besteht die Werkleitung aus einem oder zwei Werkleitern.
Herr Dipl.-Ing. Karl-Hermann
Kliewe wurde am 29.04.2004 vom Rat der Stadt Hagen zum Betriebsleiter bestellt.
Die Verwaltung schlägt vor,
den Technischen Beigeordneten Thomas Grothe mit Wirkung vom 01.04.2010 zum
Ersten Betriebsleiter der GWH zu bestellen. Zur Begründung wird auf die
Ratsvorlage mit der Drucksachennummer 0193/2010 verwiesen.
Gehört zur Betriebsleitung
ein Beigeordneter der Gemeinde, so ist er nach
§2 (3) EigVO NRW Erster
Betriebsleiter.
Mit Ratsbeschluss vom
15.07.2004 wurden Herr Dipl.-Ing. Reiner Rosga und Herr Dipl.-Verw.Wirt Volker
Bald zu gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vertretern des Betriebsleiters
bestellt. Da durch die Bestellung eines Ersten Betriebsleiters die
Stellvertretung in der Betriebsleitung zwischen dem Ersten und weiteren
Betriebsleiter sichergestellt ist, erlischt die bisherige Vertretungsregelung
zum 31.03.2010.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
X |
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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